ARAG 21P70, 230, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 230, 540 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif 21P70, 230, 540 AW der ARAG gehört zur Alten Welt und verbindet Leistungen über dem GOÄ-Höchstsatz mit einem moderaten Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr. Privatarztbehandlung im Krankenhaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz (mit gestaffelten Jahreshöchstgrenzen bis 9.225 EUR) gehören zu den Kernleistungen. Sehhilfen bis 105 EUR pro Gestell sowie alle Gläser und Kontaktlinsen werden vollständig erstattet.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der ARAG eine Option sein, wenn die Beiträge steigen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich und die Beitragsentwicklung verschärft sich tendenziell. In vielen Fällen sind Tarifwechsel zu günstigeren Alternativtarifen möglich, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll sind und welche Einsparungen realistisch sind.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




