ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 230, 540 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 21P70, 230, 540 NW kombiniert Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit großzügiger Psychotherapie-Versorgung (50 Sitzungen pro Kalenderjahr) und solidem Zahnschutz. Die ambulante Behandlung wird mit GOÄ über Höchstsatz entlüftet, die stationäre Medizin mit Privatarzt auf identischem Level, die Zahnbehandlung sogar zu 100% erstattet. Ein 1.500-Euro-Selbstbehalt pro Versicherungsjahr strukturiert das Prämienrisiko.

Geschlossene Tarife wie dieser schrumpfen mit sinkendem Neukundenaufkommen, was die Risikogemeinschaft vergreist und Beitragsentwicklung verschärft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen Prämien reduzieren oder gleichwertige Leistungen zu besseren Konditionen sichern; die Altersrückstellungen bleiben häufig erhalten und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Wechseloptionen für Ihren ARAG PKV-Tarif und zeigt, ob ein Tarifwechsel Ihnen nutzt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was das für den ARAG 21P70, 230, 540 NW bedeutet

Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, da Versicherte in andere Tarife wechseln, in den Ruhestand gehen oder die Versicherung beenden. Diese demografische Vergreisung treibt die Beitragssätze langfristig nach oben. Bestehende Versicherte bei der ARAG können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin von diesem und anderen Tarifen profitieren.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarifwelten und kann gezielt empfehlen, welcher Wechsel zu Ihrem Profil und Budget passt, selbst wenn der aktuelle Tarif längst nicht mehr im regulären Vertrieb steht.

Tarifwechsel im ARAG 21P70, 230, 540 NW: innerbetriebliche Optimierungsroute

Das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) garantiert Versicherten das Recht, innerhalb ihres aktuellen Versicherers die Tarife zu wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom konkreten Wechsel ab; in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung und Ihre Deckungsrückstellung wird komplett angerechnet. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchleuchtet Ihren aktuellen Versicherungsschutz und offenbart rentable Alternativen innerhalb der ARAG. Wechseloptionen und Einsparungen lassen sich nur durch eine individuelle Analyse konkretisieren. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine Analyse Ihrer Chancen.

Beitragserhöhung im ARAG 21P70, 230, 540 NW: Der Weg zu besseren Konditionen

Der Tarif ist seit Jahren geschlossen, und sein Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich. Zugleich trägt die alte Altersstruktur (viele Versicherte in Rente und Inanspruchnahme hochpreisiger Leistungen) dazu bei, dass Beitragserhöhungen im Schnitt stärker ausfallen als in offenen, jungen Kollektiven. Hinzu kommen medizinische Teuerungen, die auch über Höchstsatzbegrenzungen hinweg schlagend werden - gerade bei einem Tarif, der bewusst über GOÄ-Höchstsätze erstattet.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen Ihre Beitragslast senken, ohne dass Sie auf essenzielle Leistungen verzichten müssen. Prüfen Sie mit Ihrem PKV-Experten, ob ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif oder zu einem mit niedrigerem Selbstbehalt für Sie passt. Der aktuelle Beitragserhöhungs-Chart zeigt anschaulich, wie die Prämientrends in verschiedenen ARAG-Tarifen verlaufen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt konkrete Einsparungen auf und formuliert eine maßgeschneiderte Empfehlung. Jetzt anmelden für Ihre kostenlose Analyse.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 540 NW

Der Tarif bietet ambulante Ärzteleistungen über GOÄ-Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen (105 Euro für Gestell, Gläser und Kontaktlinsen voll), offenen Hilfsmittelkatalog (100% Erstattung mit Zusage), 100% Zahnbehandlung einschließlich professioneller Zahnreinigung, 60% Zahnersatz und Kieferorthopädie (mit Jahressummenbegrenzung bis 9.225 Euro im 9. Jahr), stationäre Privatarztbehandlung über GOÄ-Höchstsatz, Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe und freie Impfungen ohne Altersgrenzen - alles bei 1.500 Euro Jahres-Selbstbehalt.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bisex-Tarif. Neue Kunden von außerhalb können nicht mehr einsteigen. Für Bestandsversicherte der ARAG bedeutet das: Die Risikogemeinschaft schrumpft, weil weniger Junge und Gesunde hinzukommen. Das treibt Beitragssteigerungen nach oben. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren ARAG-Tarif kann dem entgegenwirken und Ihre Prämie stabilisieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für Arztbesuche, zahnärztliche Leistungen, Hilfsmittel und alle weiteren Versicherungsfälle. Bei Versicherten mit chronischen Erkrankungen oder älteren Jahren kann ein höherer Selbstbehalt die jährliche Kostenbelastung spürbar steigern; ein Tarifwechsel zu niedrigerem SB könnte Ihre Planungssicherheit erhöhen.
Ja. Das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) garantiert Ihnen als Bestandsversicherter der ARAG einen unbegrenzten Wechsel zu anderen Tarifen derselben Gesellschaft. In vielen Fällen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln und Ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die attraktivsten Optionen auf.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren persönlichen Leistungswünschen ab. Da der Tarif geschlossen ist und demografisch älter wird, steigen Beiträge überdurchschnittlich. Ein Wechsel zu einem offenen ARAG-Tarif kann Ihre Prämie senken und Sie von der schrumpfenden Risikogemeinschaft befreien. Ob Sie dabei auf Leistungen verzichten müssen oder Ihre Altersrückstellungen vollständig mitnehmen können, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Einzelfall, indem er Ihren Tarif gegen verfügbare Alternativen abwägt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert