ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 230, 540 im Detail

Der offene Unisex-Tarif 21P70, 230, 540 der ARAG Krankenversicherungs-AG richtet sich an Versicherte, die eine breit gefächerte ambulante und zahnmedizinische Versorgung suchen. Mit GOÄ-Erstattungen über die Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, offener Sehhilfen-Erstattung bis 300 Euro für Kontaktlinsen und einem offenen Hilfsmittelkatalog bietet dieser Tarif umfassende Leistungen. Der Selbstbehalt von 1.500 Euro pro Versicherungsjahr ist charakteristisch für die Neue-Welt-Tarife der ARAG und positioniert diesen Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment.

Als offener Tarif profitiert der 21P70, 230, 540 von aktiver Neukundenakquisition und einer ausgeglichenen Altersstruktur, die tendenzielle Stabilität in der Beitragsentwicklung unterstützt. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der gleichen Versicherergruppe bietet Bestandsversicherten häufig Spielraum für Optimierung, wenn sich die individuelle Situation ändert oder wenn günstigere Varianten mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen übernommen werden, die Gesundheitsprüfung hängt vom individuellen Fall ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Sie im ARAG PKV-Tarif ein lohnender Wechsel denkbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 21P70, 230, 540 versichert?
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der ARAG?

Ein offener Tarif wie der 21P70, 230, 540 nimmt aktiv Neukunden auf und profitiert damit von einer kontinuierlich verjüngten Altersstruktur. Dies wirkt sich stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus, da die Risikogemeinschaft nicht schrumpft und die Kosten auf eine größere Versichertenbasis verteilt werden. Bestehende Versicherte anderer ARAG-Tarife können zudem im Rahmen des internen Tarifwechsels nach §204 VVG in offene Tarife wechseln und von deren moderaterem Preistrend profitieren.

Im Gegensatz zu geschlossenen Bestandstarifen werden offene Tarife wie dieser von den Versicherern aktiv kommuniziert, geplant und weiterentwickelt. Der Versicherer achtet auf ausgewogene Kalkulation und faire Prämiengestaltung, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Offene Tarife sind daher in der Regel die bessere Wahl, wenn Sie einen langfristig tragbaren Preis anstreben und nicht in einem aussterbenden Kollektiv versichert sein möchten.

Tarifwechsel im 21P70, 230, 540: Wechselrechte und Chancen

Versicherte mit bestehenden ARAG-Tarifen können im Rahmen des internen Tarifwechsels nach §204 VVG in den 21P70, 230, 540 wechseln oder aus diesem Tarif in andere ARAG-Tarife ausweichen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und deckt auf, welche Wechselmöglichkeiten innerhalb der ARAG für Sie infrage kommen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse ermitteln wir maßgeschneiderte Optimierungspotenziale. Nutzen Sie die Gelegenheit und Jetzt anmelden für eine fundierte Analyse.

Beitragserhöhung im offenen ARAG-Tarif: Handlungsoptionen

Auch offene Tarife wie der 21P70, 230, 540 sind nicht vor Beitragserhöhungen gefeit, da medizinische Kostensteigerungen flächendeckend wirken und die Kapitalerträge am Markt den Druck beeinflussen. Der offene Status bietet jedoch eine relative Stabilität: Das Versichertenkollektiv schrumpft nicht, und die Versicherer können durch Neukundenakquisition Kosten auf mehr Schultern verteilen. Sollte dennoch eine Erhöhung eintreten, lohnt sich eine genaue Überprüfung der verfügbaren Alternativen.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet Ihnen häufig die Möglichkeit, in einen anderen ARAG-Tarif mit moderaterer Beitragsentwicklung auszuweichen, oft ohne nennenswerte Leistungsverluste. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite dokumentiert die historische Entwicklung dieses Tarifs und zeigt, wie er mit anderen Varianten vergleichbar ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen - Jetzt anmelden und prüfen Sie Ihre Chancen auf Kostenoptimierung.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 540

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis GOÄ über Höchstsatz. Sehhilfen werden bis 105 Euro für Brillengestelle, bis 300 Euro für Kontaktlinsen pro Jahr übernommen; Laser-Operationen bis 1.000 Euro einmalig pro Auge. Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr ist inbegriffen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60%. Hilfsmittel sind über einen offenen Katalog zu 100% gedeckt, ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag mit vorheriger Zusage. Kieferorthopädie wird zu 60% übernommen.
Der Tarif ist offen und nimmt aktiv Neukunden auf. Das bedeutet, dass die Altersstruktur regelmäßig verjüngt wird, die Risikogemeinschaft nicht schrumpft und die Beitragsentwicklung tendenziell stabiler bleibt als bei geschlossenen Tarifen. Offene Tarife sind daher in der Regel günstiger in ihrer langfristigen Kostendynamik und für Versicherte ohne zeitliche Beschränkungen zugänglich.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag wird vor jeder Erstattung von ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Leistungen fällig. Mit 1.500 Euro liegt dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment der Neuen Welt und ist typisch für Tarife mit erweiterten Leistungen wie GOÄ über Höchstsatz und breiter Zahnbehandlung.
Ja, gemäß §204 VVG können Sie innerhalb der ARAG-Tariffamilie in einen anderen Tarif wechseln. Dies erfolgt als interner Tarifwechsel ohne Versichererwechsel. Häufig können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und in vielen Fällen ist eine Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder fällt deutlich geringer aus. Ob jedoch eine Gesundheitsprüfung entfällt und die Altersrückstellungen vollständig erhalten bleiben, lässt sich konkret nur durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Prioritäten ab. Wenn Ihnen die hohen Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, breite Zahnbehandlung) weniger wichtig sind, können andere ARAG-Tarife mit höherem Selbstbehalt oder etwas reduzierten Leistungen deutlich günstiger sein. Ein Wechsel ist besonders lohnenswert, wenn Sie bisher Beitragserhöhungen verkraften mussten oder präventiv kostengünstiger vorsorgen möchten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre konkrete Situation und zeigt auf, welche Wechseloptionen Ihnen persönlich am meisten sparen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert