ARAG 21P70, 230, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 21P70, 230, 548 AW
Die ARAG mit ihren Tarifkomponenten 21P70 (ambulant), 230 (stationär) und 548 (zahnmedizinisch) bietet einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt mit bemerkenswert breiter Leistungsdeckung. Der Tarif zahlt Arzthonorar auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, deckt Chefarztbehandlung ab, zahlt 70 Prozent Zahnersatz bis zu Jahresgrenzen (ab dem 9. Jahr: 9.225 EUR) und genehmigt bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Der 1.500 EUR Jahres-Selbstbehalt ist für eine geschlossene Altversicherung mit solchen Leistungsmerkmalen strukturell gering.
Als geschlossener Tarif ist der 21P70-230-548 für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende Versicherte der ARAG können unter §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft jedoch naturgemäß bei einem älteren, geschlossenen Produkt, was die Beitragsentwicklung zusätzlich unter Druck setzt. Wer den Tarif hält, sollte regelmäßig überprüfen, ob modernere, günstigere Tarife bei gleichbleibender oder besserer Leistung verfügbar sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif und mögliche interne Wechsel auf.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




