ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 21P70, 230, 548 AW

Die ARAG mit ihren Tarifkomponenten 21P70 (ambulant), 230 (stationär) und 548 (zahnmedizinisch) bietet einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt mit bemerkenswert breiter Leistungsdeckung. Der Tarif zahlt Arzthonorar auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, deckt Chefarztbehandlung ab, zahlt 70 Prozent Zahnersatz bis zu Jahresgrenzen (ab dem 9. Jahr: 9.225 EUR) und genehmigt bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Der 1.500 EUR Jahres-Selbstbehalt ist für eine geschlossene Altversicherung mit solchen Leistungsmerkmalen strukturell gering.

Als geschlossener Tarif ist der 21P70-230-548 für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, doch bestehende Versicherte der ARAG können unter §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft jedoch naturgemäß bei einem älteren, geschlossenen Produkt, was die Beitragsentwicklung zusätzlich unter Druck setzt. Wer den Tarif hält, sollte regelmäßig überprüfen, ob modernere, günstigere Tarife bei gleichbleibender oder besserer Leistung verfügbar sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif und mögliche interne Wechsel auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 21P70, 230, 548 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif in der ARAG Alten Welt?

Ein geschlossener Tarif akzeptiert seit seiner Schließung keine Neuversicherten mehr von außerhalb des Unternehmens. Der Versichertenbestand in diesem Tarif veraltet demografisch, was mittelfristig zu stärkeren Beitragssteigerungen führt. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt jedoch ein wichtiger Weg offen: der §204 VVG interne Tarifwechsel. Damit können Sie in diesen oder andere ARAG-Tarife wechseln, ohne das Unternehmen zu verlassen.

Geschlossene Tarife der Alten Welt werden von der ARAG häufig nicht mehr aktiv kommuniziert oder in den standardisierten Tarifportalen geführt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche etablierten Bestandstarife und kann beurteilen, wann ein interner Wechsel sinnvoll ist und welche Alternativen verfügbar sind.

Tarifwechsel beim 21P70-230-548: Wie funktioniert es?

Der §204 VVG regelt den internen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft. Sie bleiben bei der ARAG, wechseln aber in einen anderen, häufig günstigeren Tarif. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen übernommen und es entfällt die erneute Gesundheitsprüfung - doch diese Punkte hängen vom konkreten Tarifwechsel ab und müssen im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren 21P70-230-548 im Detail und sucht nach besseren oder preisgünstigeren Alternativen bei der ARAG. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Wechsel möglich sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Alte-Welt-Tarif - ein häufiges Problem

Der 21P70-230-548 ist ein etablierter Bestandstarif aus der Alten Welt mit stabilen, aber nicht üppigen Leistungen relativ zur Höhe der Beitragssteigerungen. Der geschlossene Status und die älter werdende Risikogemeinschaft verstärken die jährlichen Prämiensteigerungen zusätzlich, da sinkende Mitgliederzahlen die Kosten auf weniger Schultern verteilen. Medizinische Kostensteigerungen treffen diesen Tarif besonders hart, weil die Versichertengruppe kontinuierlich schrumpft.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann hier oft Abhilfe bringen: Modernere ARAG-Tarife mit ähnlicher oder besserer Leistung sind häufig preisgünstiger und profitieren von stabiler Altersstruktur oder aktivem Bestandsmanagement. Schauen Sie sich die verfügbaren Optionen anhand des Beitragserhöhungs-Charts für die ARAG an, um die Entwicklung einzuordnen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse prüfen Sie gezielt, welcher Tarif zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 548 AW

Der Tarif erstattet ambulant GOÄ-Sätze auch über die Höchstsätze hinaus, genehmigt bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und zahlt Sehhilfen (105 EUR Gestell, Gläser und Kontaktlinsen vollständig). Stationär zahlt er Privatarztbehandlung und Chefarzt auch über GOÄ-Höchstsatz, sowie stationäre Psychotherapie. Zahnersatz wird zu 70 Prozent erstattet (maximal 9.225 EUR ab Jahr 9), ebenso Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zu 70 Prozent.
Der Tarif ist geschlossen und akzeptiert keine Neuversicherten mehr. Das bedeutet: Neue Kunden können nicht eintreten, die bestehende Risikogemeinschaft schrumpft und altert. Dies führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen. Für Bestandsversicherte der ARAG ist jedoch der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Option, um zu einem moderneren Tarif zu wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr und Versicherungsperson. Er gilt für die meisten Versicherungsleistungen (ambulant, stationär, zahnmedizinisch) und wird auch für Vorsorgeleistungen herangezogen. Für einen geschlossenen Alte-Welt-Tarif mit hochwertigen Leistungen wie GOÄ über Höchstsatz und 50 Psychotherapie-Sitzungen ist dieser SB mittelmäßig positioniert.
Ja, das ist möglich. Der §204 VVG erlaubt Ihnen als bestehender ARAG-Versicherter, innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft zu wechseln. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsprüfungen entfallen, doch diese Bedingungen sind individuell. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt mögliche Alternativen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und Ihrem aktuellen Prämienbudget ab. Weil der Tarif geschlossen ist und demografisch unter Druck steht, führt dies häufig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Jüngere oder älter werdende Versicherte mit stabiler Gesundheit profitieren oft von einem Wechsel zu modernen ARAG-Tarifen, die günstigere Einstiegsprämien oder ein besseres Leistungs-Preis-Verhältnis bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet dies für Ihre individuelle Situation und identifiziert konkrete Wechseloptionen.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 21P70, 230, 548
● Offen ⊕ Unisex
SB: 1.500 € · 70% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 21P70, 230, 548 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.500 € · 70% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 21P70, 230, 549 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.500 € · 80% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert