ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 230, 548 NW im Profil

Der ARAG 21P70, 230, 548 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit deutlich überdurchschnittlichen Leistungsmerkmalen, die ihn von den meisten modernen Standardtarifen abheben. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Privatarztbehandlung im Krankenhaus, GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus und eine großzügige zahnmedizinische Versorgung: Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden jeweils zu 70% erstattet, Gläser und Kontaktlinsen vollständig bezahlt, sowie bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr gedeckt. Das Mehrbettzimmer während stationärer Aufenthalte ist im Leistungsumfang enthalten.

Als geschlossener Tarif profitiert dieser Tarif nicht von neuen Versicherten, weshalb die Risikogemeinschaft in den kommenden Jahren schrumpfen wird. Dies führt typischerweise zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen können. Gleichzeitig eröffnet die interne Tarifwechsel-Option nach §204 VVG innerhalb der ARAG vielen Versicherten die Möglichkeit, in einen moderneren, offenen Tarif mit ähnlichen Leistungen zu wechseln und damit häufig Prämien einzusparen, während sie die Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitnehmen können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, prüft für Sie konkret, welche Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif 21P70, 230, 548 NW vorhanden sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was heißt Geschlossenheit bei einem neuen Tarif wie dem ARAG 21P70, 230, 548 NW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen Versicherten außerhalb der ARAG auf; nur Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können innerhalb eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Das bedeutet für diesen Tarif konkret: Die Risikogemeinschaft wird über die Jahre kleiner, da Versicherte altern, ausscheiden oder intern wechseln, ohne dass frische, jüngere Prämienzahler hinzukommen, um die Kosten zu verteilen.

Dies führt statistisch zu steigendem Durchschnittsalter und häufig zu Beitragserhöhungen, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. Geschlossene Neue-Welt-Tarife wie dieser werden oft weniger aktiv kommuniziert und erscheinen nicht in öffentlichen Tarifvergleichen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann diesen und ähnliche geschlossene Tarife korrekt bewerten und optimale Wechseloptionen identifizieren.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Optionen innerhalb der ARAG

Als Versicherter in einem ARAG-Tarif können Sie bei einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen anderen ARAG-Tarif wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, welcher offene ARAG-Tarif für Sie die beste Alternative darstellt und ob der Wechsel zu Einsparungen oder besseren Leistungen führt. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre ARAG-Versicherung zu optimieren: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 21P70, 230, 548 NW: Was tun?

Der geschlossene Status des Tarifs führt besonders zu Beitragserhöhungen, da die Risikogemeinschaft kontinuierlich altert und die verfügbaren Prämienzahler weniger werden. Medizinische Kostensteigerungen treffen eine schrumpfende Basis, was Prämien überproportional treibt. Hinzu kommt, dass ältere Tarife wie dieser häufig weniger Raum für Effizienzgewinne bieten als offene, modernere Tarife.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen ARAG-Tarif mit vergleichbaren oder besseren Leistungen kann in vielen Fällen die Prämien reduzieren und gleichzeitig die Altersrückstellungen vollständig mitnehmen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen, wie die Beitragsentwicklung in diesem Tarif über die Jahre hinweg verläuft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, den optimalen Wechselweg zu finden: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 548 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung im Mehrbettzimmer, Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR für das Gestell und vollständiger Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen, Hilfsmittel zu 100% aus einem offenen Katalog, unbegrenzte Vorsorgeleistungen und Impfungen, sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 70%, Kieferorthopädie zu 70% mit jährlichen Summenlimits. Der Selbstbehalt beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr.
Der ARAG 21P70, 230, 548 NW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass er keine neuen Versicherten aufnimmt. Nur Bestandsversicherte der ARAG können innerhalb eines Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft über die Zeit, was zu Beitragserhöhungen führt, da die Kosten auf weniger Prämienzahler verteilt werden. Für Sie als Versicherten in diesem Tarif eröffnet sich dadurch jedoch die Gelegenheit, in einen offenen Tarif der ARAG zu wechseln, um von einer stabileren Prämienentwicklung zu profitieren.
Der Selbstbehalt in diesem Tarif beträgt 1.500 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Behandlungen, stationäre Aufenthalte, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und auch für Vorsorgeleistungen sowie Impfungen. Mit 1.500 EUR liegt dieser Tarif im oberen Selbstbehalt-Segment und ist somit eher für Versicherte geeignet, die mit höheren Eigenanteilen rechnen können. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr neu berechnet.
Ja, Sie können als ARAG-Versicherter nach §204 VVG in einen anderen ARAG-Tarif wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Optionen auf.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif lohnt sich ein Wechsel zu einem offenen ARAG-Tarif, weil die Beitragserhöhungen bei geschlossenen Tarifen tendenziell deutlich stärker ausfallen. Besonders wenn offene Tarife mit vergleichbaren Leistungen und niedrigeren Beiträgen verfügbar sind, ist ein Wechsel oft sinnvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob und wann ein Wechsel für Sie finanziell und leistungsmäßig attraktiv ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert