ARAG 21P70, 230, 548 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 230, 548 NW im Profil
Der ARAG 21P70, 230, 548 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit deutlich überdurchschnittlichen Leistungsmerkmalen, die ihn von den meisten modernen Standardtarifen abheben. Mit einem Selbstbehalt von 1.500 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Privatarztbehandlung im Krankenhaus, GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus und eine großzügige zahnmedizinische Versorgung: Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden jeweils zu 70% erstattet, Gläser und Kontaktlinsen vollständig bezahlt, sowie bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr gedeckt. Das Mehrbettzimmer während stationärer Aufenthalte ist im Leistungsumfang enthalten.
Als geschlossener Tarif profitiert dieser Tarif nicht von neuen Versicherten, weshalb die Risikogemeinschaft in den kommenden Jahren schrumpfen wird. Dies führt typischerweise zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen können. Gleichzeitig eröffnet die interne Tarifwechsel-Option nach §204 VVG innerhalb der ARAG vielen Versicherten die Möglichkeit, in einen moderneren, offenen Tarif mit ähnlichen Leistungen zu wechseln und damit häufig Prämien einzusparen, während sie die Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitnehmen können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, prüft für Sie konkret, welche Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif 21P70, 230, 548 NW vorhanden sind.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




