ARAG 21P70, 230, 548: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 21P70, 230, 548
Der ARAG 21P70, 230, 548 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der Neuversicherte aktiv aufnimmt und sich durch überdurchschnittliche Leistungen auszeichnet. Mit einer ambulanten Gebührenordnung, die über die Höchstsätze der GOÄ hinausgeht, einer stationären Privatarztbehandlung ebenfalls über Höchstsatz und 70 % Zahnersatzerstattung kombiniert dieser Tarif umfassende Versorgung in allen Bereichen. Die 1.500 EUR jährliche Selbstbeteiligung strukturiert die Kostenverantwortung bei Versicherten, die Premium-Leistungen schätzen.
Als offener Tarif mit aktiver Neukundenakquisition profitiert der ARAG 21P70, 230, 548 von einer ausgeglichenen Altersstruktur, die die Beitragsentwicklung tendenziell moderater gestaltet. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu günstigeren ARAG-Tarifen ist für bestehende Versicherte möglich, wobei Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden können. Die konkrete Machbarkeit lässt sich nur im Einzelfall mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klären.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein Tarifwechsel im ARAG PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




