ARAG 21P70, 230, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 21P70, 230, 549 NW im Detail
Der ARAG 21P70, 230, 549 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit Premium-Leistungsmerkmalen, die weit über den Standard hinausgehen. Mit GOÄ-Sätzen auch über den Höchstsätzen hinaus, 80-prozentiger Zahnersatzdeckung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und umfassenden Hilfsmitteln profitiert der Versicherte von einer hochwertig ausgestatteten Versorgung. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 Euro pro Versicherungsjahr, was den Tarif als Premium-Lösung für Versicherte mit angestrebter Maximalkostendeckung positioniert. Im stationären Bereich garantiert Privatarztbehandlung die Wahlfreiheit des Arztes.
Geschlossene Tarife wie dieser werden nicht mehr für externe Neukunden angeboten, was über längere Zeit zu einer schrumpfenden und älter werdenden Risikogemeinschaft führt. Diese Dynamik bedingt tendenziell spürbare Beitragserhöhungen. Allerdings bietet das Gesetz mit §204 VVG eine echte Chance für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers: Der interne Tarifwechsel eröffnet häufig Möglichkeiten, durch ein Upgrade in neuere, aktivere Tarife Beiträge zu senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu bewahren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann gezielt prüfen, welche offenen oder neueren Tarife der ARAG für Ihre Situation wirtschaftlicher sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret, ob und wie ein ARAG PKV-Tarif für Sie optimiert werden kann.
Basismerkmale
21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




