ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 21P70, 230, 549 NW im Detail

Der ARAG 21P70, 230, 549 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit Premium-Leistungsmerkmalen, die weit über den Standard hinausgehen. Mit GOÄ-Sätzen auch über den Höchstsätzen hinaus, 80-prozentiger Zahnersatzdeckung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und umfassenden Hilfsmitteln profitiert der Versicherte von einer hochwertig ausgestatteten Versorgung. Der Selbstbehalt liegt bei 1.500 Euro pro Versicherungsjahr, was den Tarif als Premium-Lösung für Versicherte mit angestrebter Maximalkostendeckung positioniert. Im stationären Bereich garantiert Privatarztbehandlung die Wahlfreiheit des Arztes.

Geschlossene Tarife wie dieser werden nicht mehr für externe Neukunden angeboten, was über längere Zeit zu einer schrumpfenden und älter werdenden Risikogemeinschaft führt. Diese Dynamik bedingt tendenziell spürbare Beitragserhöhungen. Allerdings bietet das Gesetz mit §204 VVG eine echte Chance für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers: Der interne Tarifwechsel eröffnet häufig Möglichkeiten, durch ein Upgrade in neuere, aktivere Tarife Beiträge zu senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu bewahren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann gezielt prüfen, welche offenen oder neueren Tarife der ARAG für Ihre Situation wirtschaftlicher sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret, ob und wie ein ARAG PKV-Tarif für Sie optimiert werden kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

21P70: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

21P70: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

21P70: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

21P70: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

21P70: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

21P70: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Versicherte der ARAG bedeutet

Der ARAG 21P70, 230, 549 NW ist ein geschlossener Tarif und wird daher nicht mehr aktiv am Markt angeboten. Das heißt: Neue, externe Kunden können diesen Tarif nicht mehr abschließen. Allerdings bleibt für Bestandsversicherte der ARAG ein wichtiges Recht erhalten: Sie können nach §204 VVG jederzeit in andere Tarife des gleichen Versicherers wechseln, ohne dass dies als Kündigung gilt. Diese interne Flexibilität ist ein großes Plus für geschlossene Tarife, da sie eine Optimierungsmöglichkeit bietet, wenn die Beitragsentwicklung ungünstig wird.

Geschlossene Tarife unterliegen dem Alterungsprozess: Die Risikogemeinschaft wird immer kleiner und älter, was letztlich zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Genau hier wird das Tarifwechselrecht wertvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat tiefe Einsichten in die Tariflandschaft der ARAG und kann aufzeigen, in welche modernen, offenen Tarife ein Wechsel sinnvoll ist und welche Leistungen dabei erhalten bleiben oder sogar besser werden.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chance auf Optimierung

Als Versicherter der ARAG haben Sie das verbürgte Recht, innerhalb des gleichen Versicherers zu wechseln - ohne dass dieser Wechsel den Versicherungsvertrag beendet oder neu anfängt. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen bei einem Tarifwechsel angerechnet, was die Umstellung wirtschaftlicher macht. Eine Gesundheitsprüfung ist bei manchen Wechseln nicht erforderlich, bei anderen kann sie gefordert werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, welche Tarifoptionen der ARAG für Ihre Situation passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine klare Empfehlung, ob und wann ein Wechsel wirtschaftlich ist - und wie Sie dabei vorgehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse startet mit Ihrer Registrierung: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 21P70, 230, 549 NW: Handlungsmöglichkeiten

Der ARAG 21P70, 230, 549 NW ist als geschlossener Tarif der Schrumpfung seiner Versichertengruppe ausgesetzt. Während offene Tarife laufend von Neuzugängen profitieren, die die Altersstruktur verjüngen, trägt ein geschlossener Tarif die Last einer älter werdenden Risikogemeinschaft. Das führt zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen. Dazu kommen medizinische Kostensteigerungen und schwächere Kapitalerträge in Zeiten niedriger Zinsen - Faktoren, die bei jedem Tarif zu Prämiensprüngen führen.

Die gute Nachricht: Sie müssen diese Erhöhungen nicht einfach hinnehmen. Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist in vielen Fällen eine realistische Antwort. Der Wechsel in einen modernen, offenen Tarif der ARAG kann sowohl die Beitragskurve senken als auch Leistungsverbesserungen mit sich bringen - ohne dass die Altersrückstellungen verlorengehen. Die Entwicklung der Beitragssätze finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart zum Vergleich. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 21P70, 230, 549 NW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung mit GOÄ-Sätzen auch über den Höchstsätzen, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 105 Euro für Brillengestelle plus 100% für Gläser und Kontaktlinsen. Im zahnmedizinischen Bereich werden Zahnbehandlung und Inlays zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, mit stufenweisen Jahresgrenzen bis 9.225 Euro im neunten Jahr. Stationär gilt Privatarztbehandlung mit GOÄ über Höchstsatz. Vorsorge und Impfungen sind ohne Altersgrenzen oder Einschränkungen abgedeckt. Der Hilfsmittelkatalog ist offen, mit 100%-Erstattung nach Genehmigung.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass neue externe Kunden diesen Tarif nicht mehr abschließen können. Allerdings profitieren Bestandsversicherte der ARAG von einem großen Vorteil: Sie können jederzeit zu anderen ARAG-Tarifen wechseln, ohne dass der Versicherungsvertrag endet. Geschlossene Tarife unterliegen allerdings einer Alterung der Risikogemeinschaft, was zu höheren Beitragssprüngen führt als bei offenen Tarifen, die kontinuierlich Neukunden aufnehmen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnmedizin, Vorsorge, Impfungen). Dieser vergleichsweise hohe Selbstbehalt ist typisch für Premium-Tarife, die mit überdurchschnittlichen Leistungen wie GOÄ über Höchstsatz und 80% Zahnersatz gekoppelt sind. Er signalisiert eine Versicherung für Bestandsversicherte, die auf Maximalkostendeckung Wert legen und bereit sind, Routinekosten selbst zu tragen.
Ja, ein Wechsel ist nicht nur möglich, sondern häufig auch sinnvoll. Nach §204 VVG können Sie ohne Ende des Versicherungsverhältnisses zu anderen ARAG-Tarifen wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen angerechnet, und in der Regel ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie viel Ihrer Rückstellungen übernommen werden, hängt vom spezifischen Tarifpaar ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt hierzu eine verbindliche Antwort. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Wechsel lohnt sich besonders bei Versicherten, die mit den Beitragserhöhungen kämpfen und bereit sind, den hohen Selbstbehalt zu senken oder auf einzelne Premium-Features zu verzichten. Junge oder gesunde Versicherte könnten von günstigeren offenen Tarifen der ARAG profitieren, die ähnliche oder äquivalente Leistungen mit moderateren Prämien bieten. Andererseits: Wenn Sie die hohe Kostendeckung und die GOÄ-Extras schätzen, können modernere geschlossene oder neue Premium-Tarife die bessere Alternative sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt konkret, wo die Einsparpotenziale liegen und was Sie bei einem Wechsel beachten müssen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert