AXA 038 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum AXA 038 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 038 AW der alten Welt richtet sich an Bestandsversicherte dieses Anbieters und kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 204 Euro jährlich mit einer Erstattung nach GOÄ-Regelhöchstsätzen (bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen). Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz zu 60 Prozent. Stationär erfolgt eine Unterbringung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, doch Psychotherapie ist stationär wie ambulant abgedeckt (ambulant bis 30 Sitzungen pro Kalenderjahr).
Da der Tarif bereits geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich und trägt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen bei. Gleichzeitig eröffnet sich für bestehende AXA-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, durch den in vielen Fällen niedrigere Prämien und teilweise bessere Leistungen erreichbar sind. Altersrückstellungen können tendenziell übernommen werden, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung von Fall zu Fall unterschiedlich ausfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren AXA PKV-Tarif auf, damit Sie Ihre Prämie optimieren können.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
10,23EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Ab dem 15.Lebensjahr nur bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Kostet eine Sehhilfe mehr als 306,78EUR, wird diese ab dem 15.Lebensjahr einmal innerhalb von 3 Jahren erstattet. Einschränkung gilt nicht infolge Gebrauchs- oder Funktionsunfähigkeit.
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden (Liste des Versicherers):
Bandagen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Gipsliegeschalen, Hörgeräte, Korrekturschienen, Krankenfahrstühle, Kunstglieder, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Hilfsmittel über 306,78EUR für Versicherte, die das 14.Lebensjahr vollendet haben, einmal innerhalb 3 Kalenderjahren (gilt nicht bei Gebrauchs- bzw. Funktionsunfähigkeit).
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 100% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zu 60% erstattet.
Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 511,29EUR im 1.-12.Monat
- 1.022,58EUR im 1.-24.Monat.
Nicht erforderlich.



