AXA 110/20, 311/20, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 110/20, 311/20, 541/18 AW im Detail
Der AXA 110/20, 311/20, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Welt, der sich durch vollständige Versicherung ohne Selbstbehalt und hochwertige Leistungen in allen Bereichen auszeichnet. Die ambulante Versicherung erstattet bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, einschließlich 3,5-facher Sätze für ärztliche Leistungen, sowie umfassende psychotherapeutische Versorgung mit bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent. Die stationäre Versicherung garantiert Einbettzimmerbehandlung durch einen Privatarzt sowie über den Chefarzt hinaus bis zur 5-fachen GOÄ-Satzerstattung. Die Zahnversicherung deckt 90 Prozent der Zahnbehandlung, 72 Prozent des Zahnersatzes und 81 Prozent der Kieferorthopädie ab.
Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, steht aber bestehenden AXA-Versicherten für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG offen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und demografische Verschiebungen führen in älteren geschlossenen Tarifen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Gleichzeitig ermöglicht ein Wechsel in einen modernen Tarif der AXA oft Prämienersparnisse bei Erhalt oder sogar Verbesserung der wesentlichen Leistungen, wenn die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel im AXA PKV-Tarif sinnvoll ist.
Basismerkmale
110/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
110/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
110/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
110/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
110/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
110/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
110/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
311/20: Privatarztbehandlung.
311/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
311/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



