AXA 112/20, 311/20, 511 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum AXA 112/20, 311/20, 511 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 112/20, 311/20, 511 AW gehört zur Alten Welt und richtet sich primär an bestehende Versicherte des Unternehmens, die optimale Leistungen mit moderaten Selbstbeteiligungen suchen. Die Tarifkombination bietet bis zu 3,5-fache GOÄ-Höchstsätze ambulant und stationär, Chefarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, Psychotherapie bis 30 Sitzungen mit 100%-Erstattung, Sehhilfen bis 935 EUR je Paar und einen Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif bleibt trotz seiner attraktiven Leistungen nicht vor Beitragserhöhungen gefeit, da das Versichertenkollektiv der Alten Welt schrumpft und sich der Durchschnittsprämiendeckungsgrad kontinuierlich verschärft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA zu einem offenen oder günstiger kalkulierten Neuwelt-Tarif kann häufig die Prämienentwicklung bremsen und in vielen Fällen Altersrückstellungen vollständig mitnehmen, ohne dass erneut Gesundheitsfragen gestellt werden.
Ob ein solcher Wechsel ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung und mit voller Übernahme Ihrer Altersrückstellungen umsetzbar ist, klärt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den vollständigen Überblick der AXA PKV-Tarife und kann gezielt empfehlen, welcher Tarifwechsel Ihre Leistungen optimiert.
Basismerkmale
112/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
112/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
112/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
112/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
112/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
112/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
112/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
311/20: Privatarztbehandlung.
311/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
311/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
511: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
511: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
511: Keine Summenbegrenzung.
511: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



