AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 112/20, 311/20, 541/18 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG bietet eine hochwertige Versorgung mit bis zu 3,5-facher GOÄ-Erstattung, Chefarztbehandlung in Einbettzimmern und umfassenden Zahnleistungen mit 72 Prozent Zahnersatzerstattung. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich positioniert sich dieser Tarif aus der Alten Welt als Standardtarif mit qualitätsbestimmender Ausstattung für Privatversicherte, die Wert auf ebensolche medizinische Versorgung legen.

Als geschlossener Bestandstarif steht dieser Tarif nur bestehenden Versicherten des gleichen Versicherers offen - für interne Tarifwechsel nach §204 VVG. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt mittel- bis langfristig zu höheren Beitragssteigerungen. Ein Tarifwechsel zu einem geöffneten oder neueren Tarif der AXA kann in vielen Fällen die Prämienlast senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungsgarantien bewahren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren AXA PKV-Tarif auf Optimierungspotenziale - kostenlos und für Ihre individuelle Situation.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

112/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

112/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

112/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

112/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

112/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

112/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

112/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

311/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

311/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

311/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 112/20, 311/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ein geschlossener Bisex-Tarif bei der AXA bedeutet

Dieser AXA-Tarif nimmt seit längerer Zeit keine neuen Kundinnen und Kunden auf. Versicherte, die bereits bei der AXA versichert sind, besitzen jedoch das Recht, innerhalb der AXA nach §204 VVG in andere Tarife zu wechseln - ohne den Versicherer zu verlassen. Das ist der entscheidende Vorteil für Bestandskundinnen und -kunden: Sie haben Tarifoptionen und sind nicht an diese Risikogemeinschaft gebunden, die Jahr für Jahr schrumpft.

Ältere geschlossene Tarife werden selten aktiv beworben und laufen später leise aus. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch solche Tarife aus dem Bestand und kann gezielt Wechsel zu günstigeren oder leistungsstärkeren Alternativen der AXA empfehlen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG bei der AXA: Ihre Möglichkeiten

Ein Wechsel in einen anderen AXA-Tarif ist ohne Versichererwechsel möglich. Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen in den Zieltarif übernommen werden, häufig sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt auf, welche Zieltarife wirtschaftlich sinnvoll sind und welche Leistungsversprechen Sie wahren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt zu einer besseren Prämienentwicklung: Jetzt anmelden und eine persönliche Auswertung erhalten.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Warum und wie reagieren

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt erleben einen strukturellen Nachteil: Die Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich, ältere Versicherte scheiden aus und neue Mitglieder kommen nicht hinzu. Das verstärkt den Umlageprozess; die verbleibenden Versicherten zahlen überproportional für medizinische Kosten und sinkende Kapitalerträge. Beitragserhöhungen folgen regelmäßig und oft deutlich über dem Durchschnitt.

Die gute Nachricht: Sie sind nicht eingezwängt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet neue Perspektiven. In vielen Fällen finden sich bei der AXA Tarife mit moderateren Prämientrends, teilweise ohne Leistungsverlust. Vergleichen Sie Ihre aktuelle Situation mit verfügbaren Alternativen im Beitragserhöhungs-Chart. Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparwege. Jetzt anmelden für eine Prüfung.

Häufige Fragen zum AXA 112/20, 311/20, 541/18 AW

Der Tarif bietet ambulant bis zu 3,5-fache GOÄ-Erstattung für ärztliche Leistungen, davon 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, weitere zu 80%. Sehhilfen werden bis 650 Euro (Mehrstärkengläser bis 6 Dioptrien) oder bis 825 Euro (darüber) erstattet. Stationär: Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, bis zum 5-fachen Satz bei Leistungen vom Chefarzt persönlich. Zahnbehandlung 90%, Zahnersatz 72%, Kieferorthopädie 81%, ohne jährliche Summenbegrenzung. Alternative Medizin wird erstattet, soweit schulmedizinisch begründet.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bisex-Bestandstarif der Alten Welt. Neue externe Kundinnen und Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende AXA-Versicherte öffnet sich jedoch das Tarifwechselrecht nach §204 VVG: Sie können intern zu anderen AXA-Tarifen wechseln. Die sinkende Versichertengemeinschaft führt mittelfristig zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen oder bei aktiv gepflegten Kollektiven.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 500 Euro. Er gilt pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, zahnärztlich). Mit 500 Euro liegt dieser Tarif im mittleren Selbstbehaltsbereich und schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kostenbeteiligung und Prämieneinsparung. Vorsorgeleistungen unterliegen ebenfalls dem Selbstbehalt.
Ja, als bestehende/r AXA-Versicherte/r steht Ihnen ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG offen. Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, häufig sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung - doch das hängt vom individuellen Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Optionen zu besseren Prämien und vergleichbaren Leistungen führen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen bei der AXA ab. Der geschlossene Status und die schrumpfende Risikogemeinschaft deuten auf anhaltend hohe Beitragssteigerungen hin. Wenn die AXA neuere oder offenere Tarife mit ähnlichem oder besserem Leistungsniveau anbietet, ist ein Wechsel oft wirtschaftlich attraktiv. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet die konkrete Situation für Sie und identifiziert, ob und welcher Wechsel Ihren Prämien- und Leistungsansprüchen gerecht wird.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert