AXA 113/20, 311/20, 511 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 113/20, 311/20, 511 AW im Überblick
Die AXA 113/20, 311/20, 511 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Bestandsversicherten mit Premium-Leistungen und hoher Planungssicherheit eine stabile Versorgung bietet. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), garantiert private Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Einbettzimmerverpflichtung und deckt zahnärztliche Versorgung ohne Jahreshöchstsätze ab: 100 Prozent für Zahnbehandlung, 80 Prozent für Zahnersatz und 90 Prozent für Kieferorthopädie. Mit einem Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr orientiert sich dieser Tarif an Versicherten, die einen gehobenen Standard wertschätzen.
Für Versicherte der AXA ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG eine realistische Option, wenn die Prämien steigen oder der Leistungsumfang optimiert werden soll. Geschlossene Tarife der Alten Welt erleben häufig Beitragserhöhungen, da die Risikogemeinschaft schrumpft und die medizinische Kostenentwicklung auf eine immer kleinere Versichertenzahl verteilt wird. Ein Wechsel zu einem offenen oder modernen Tarif der AXA kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung abbremsen, bei vergleichbaren oder besseren Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Alternativen im AXA PKV-Tarif-Portfolio zu Ihrer Situation passen und wie viel Sparpotenzial realistisch ist.
Basismerkmale
113/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
113/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
113/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
113/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
113/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
113/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
113/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
311/20: Privatarztbehandlung.
311/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
311/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
511: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
511: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
511: Keine Summenbegrenzung.
511: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



