AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.620 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 113/20, 311/20, 541/18 AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dieser Tarifkombination aus der Alten Tarifwelt ein geschlossenes Bisex-Konzept mit differenzierten Modulen für ambulante (113/20), stationäre (311/20) und zahnmedizinische (541/18) Versorgung. Der Tarif gewährleistet Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ, Einbettzimmergarantie im Krankenhaus, umfassende Zahnversorgung mit 72% Kostenerstattung bei Zahnersatz und 90% bei Zahnbehandlung sowie zahnärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen. Ein Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr charakterisiert den Versicherungsschutz, der zudem Psychotherapie, Sehhilfen und alternative Medizin einschließt.

Dieser geschlossene Bestandstarif steht extern nicht mehr zur Verfügung, doch bestehende Versicherte der AXA können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die Altersstruktur geschlossener Tarife führen vielfach zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Wechsel in einen offenen Tarif oder einen mit niedrigerem Selbstbehalt kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung stabilisieren und ein Optimierungspotenzial bei gleichwertiger oder besserer Leistung erschließen, besonders wenn die Altersrückstellungen transferiert werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif ohne nennenswerte Leistungseinbußen möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.620 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

113/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

113/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

113/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

113/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

113/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

113/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

113/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

311/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

311/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

311/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 113/20, 311/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der Tarif ist für externe Neuversicherte nicht mehr zugänglich; die AXA nimmt in dieses Tarifkollektiv keine neuen Kunden auf. Allerdings erlaubt das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) bestehenden AXA-Versicherten, auch in geschlossene Tarife zu wechseln, sofern sie beim gleichen Versicherer bleiben. Diese Option ist für Bestandskunden ein entscheidender Vorteil, um kostengünstigere oder besser geeignete Tarifmodelle zu nutzen.

Geschlossene Tarife wie dieser erleben typischerweise eine Risikogemeinschaft, die altersbedingt schrumpft. Dies führt vielfach zu stärkeren Beitragsanpassungen als in offenen Kollektiven. Ältere, geschlossene Tarife werden von den Versicherern nicht mehr aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Tariffindungen oft nicht aufgelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Alt-Tarife und kann analysieren, ob ein Wechsel für Ihre Situation vorteilhaft ist.

Tarifwechsel in der AXA: Welche Möglichkeiten bestehen?

Im Rahmen von §204 VVG können Sie innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. Dies betrifft nur einen internen Tarifwechsel; ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist nicht gemeint. Bei Tarifoptimierung spielen Ihre Altersrückstellungen eine wichtige Rolle. In vielen Fällen können diese teilweise oder vollständig mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle Optionen, um die passende Tarifkombination zu finden. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine umfassende Bewertung Ihrer Wechselmöglichkeiten und konkreter Spareffekte. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung in diesem AXA-Tarif: Wie reagiere ich?

Dieser Tarif gehört zur Alten Tarifwelt und ist geschlossen, weshalb die Versichertengemeinschaft kontinuierlich schrumpft. Gleichzeitig altern die verbliebenen Versicherten, was die Schadenhäufigkeit erhöht und die Beitragskalkulation belastet. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und Gebührenentwicklungen. Diese Faktoren zusammen erklären, warum geschlossene Tarife vielfach mit überdurchschnittlichen Beitragssprüngen konfrontiert sind.

Der Wechsel in einen anderen Tarif derselben AXA ist oft der erste Schritt, um die finanzielle Belastung zu senken. Ein neuerer offener Tarif profitiert von einer ausgewogeneren Altersstruktur und tendenziell moderaterer Beitragsentwicklung. Viele Versicherte können dabei gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten, insbesondere wenn das Selbstbehalt-Modell angepasst wird. Überzeugen Sie sich selbst in unserem Beitragserhöhungs-Chart von der Beitragsentwicklung dieses Tarifkollektivs. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, wie ein Tarifwechsel Ihre Prämien stabilisieren kann. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 113/20, 311/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär garantiert der Tarif Chefarztbehandlung mit Privatarzt und Einbettzimmer; persönlich erbrachte Chefarztleistungen werden bis zur 5-fachen GOÄ erstattet. Zahnmedizinisch deckt der Tarif Zahnbehandlung zu 90%, Zahnersatz zu 72% und Kieferorthopädie zu 81% ab, ohne Summenbegrenzung pro Jahr. Zusätzlich sind 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80% gedeckt. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser und bis zu 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen alle zwei Jahre erstattet. Der Selbstbehalt liegt bei 1.620 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen. Neue externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen; die Risikogemeinschaft besteht nur noch aus Bestandskunden. Dies führt zu einer kontinuierlich schrumpfenden und älter werdenden Versichertengruppe, was Beitragserhöhungen verstärkt. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt der Tarif jedoch durch §204 VVG erreichbar, sofern sie einen internen Tarifwechsel durchführen möchten. Ein Wechsel in einen offenen AXA-Tarif könnte von einer stabileren Altersstruktur und moderateren Beitragsanpassungen profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.620 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein eher hoher Selbstbehalt, der für alle ambulanten und stationären Leistungen sowie zahnmedizinische Behandlungen gleichermaßen gilt. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr neu angerechnet. Für Bestandskunden, deren Beiträge steigen, kann ein Tarifwechsel zu einem Tarif mit niedrigerem oder null Selbstbehalt zu einer Kostenentlastung führen.
Ja, durch §204 VVG können Sie innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungspotenziale für Sie bestehen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie unter Beitragserhöhungen leiden, ein niedriger Selbstbehalt für Sie wichtiger ist oder Sie gezielt bessere Zahnersatz-Leistung suchen, können günstigere und passendere AXA-Tarife eine sinnvolle Alternative sein. Das Alter und Ihr aktueller Gesundheitszustand spielen eine Rolle, ebenso wie die verfügbaren Zieltarife. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig vorteilhaft ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert