AXA 113/20, 311/20, 541/18 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 113/20, 311/20, 541/18 AW im Detail
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dieser Tarifkombination aus der Alten Tarifwelt ein geschlossenes Bisex-Konzept mit differenzierten Modulen für ambulante (113/20), stationäre (311/20) und zahnmedizinische (541/18) Versorgung. Der Tarif gewährleistet Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ, Einbettzimmergarantie im Krankenhaus, umfassende Zahnversorgung mit 72% Kostenerstattung bei Zahnersatz und 90% bei Zahnbehandlung sowie zahnärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen. Ein Selbstbehalt von 1.620 Euro pro Versicherungsjahr charakterisiert den Versicherungsschutz, der zudem Psychotherapie, Sehhilfen und alternative Medizin einschließt.
Dieser geschlossene Bestandstarif steht extern nicht mehr zur Verfügung, doch bestehende Versicherte der AXA können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die Altersstruktur geschlossener Tarife führen vielfach zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Wechsel in einen offenen Tarif oder einen mit niedrigerem Selbstbehalt kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung stabilisieren und ein Optimierungspotenzial bei gleichwertiger oder besserer Leistung erschließen, besonders wenn die Altersrückstellungen transferiert werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif ohne nennenswerte Leistungseinbußen möglich ist.
Basismerkmale
113/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
113/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
113/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
113/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
113/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
113/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
113/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
311/20: Privatarztbehandlung.
311/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
311/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/18: Keine Summenbegrenzung.
541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



