AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 341/20, 541/18 AW: Leistungen und Tarifwechsel

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem Tarif 140/16, 341/20, 541/18 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif an, der sich durch hochwertige Leistungsmerkmale auszeichnet: bis zu 3,5-facher GOÄ-Satz in der ambulanten Behandlung, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung stationär, 90% Zahnbehandlung und 72% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt liegt bei 2.200 EUR pro Versicherungsjahr. Diese Tarifkombination richtet sich an Versicherte, die höchste medizinische Standards wertschätzen.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Bestandsversicherte der AXA eine häufig attraktive Möglichkeit, in jüngere, offene Tarife mit moderaterem Prämienverlauf zu wechseln. Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben mit schrumpfender Versichertengemeinschaft und fortschreitender Alterung tendenziell überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, während Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden und die Leistungsqualität gewahrt bleibt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet für Sie die verfügbaren Alternativen im AXA-Portfolio und die realistische Ersparnis beim Tarifwechsel.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 341/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht diesen AXA-Tarif zu einem geschlossenen Bestandstarif?

Der Tarif 140/16, 341/20, 541/18 AW ist geschlossen für Neukunden, da die AXA diese Module nicht mehr aktiv vermarktet. Das bedeutet, dass eine Aufnahme neuer Versicherter, die bislang bei einem anderen Versicherer versichert waren, nicht mehr möglich ist. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in diesen oder ähnliche Tarife wechseln, um ihre Versorgung zu optimieren oder zu ändern.

Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Alte-Welt-Tarifs führt typischerweise zu ansteigenden Beitragsentwicklungen. Geschlossene und ältere Tarife sind oft nicht mehr öffentlich sichtbar, was ihre Analyse erschwert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat umfassende Kenntnisse über solche Bestandstarife und kann sachgerecht prüfen, ob ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen sinnvoll ist.

Tarifwechsel und Altersrückstellungen im AXA-System

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ermöglicht es, Ihre Versicherung neu auszurichten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. In vielen Fällen lassen sich beim Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif die Altersrückstellungen mitnehmen und erhebliche Beitragsersparnisse erzielen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die genauen Bedingungen für Ihren individuellen Fall und bewertet, welche Alternativen in Ihrem Tarifwechsel verfügbar sind. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Wechselangebote zu erhalten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen maßgeschneiderte Optionen auf - Jetzt anmelden für die erste Analyse.

Beitragserhöhung bei älteren geschlossenen Tarifen: Tarifwechsel als Ausweg

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie der AXA 140/16, 341/20, 541/18 AW sind demografischem Druck ausgesetzt: Die Versichertengemeinschaft wird kleiner und älter, während die Leistungskosten steigen. Das führt unweigerlich zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, die älteren Bestandsversicherten besonders treffen. Medizinische Kostentrends verstärken diesen Druck zusätzlich.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif kann diese Spirale unterbrechen. Häufig sinkt die Prämie erheblich, wenn Sie zu einem moderneren AXA-Tarif mit besserer Risikostruktur wechseln. Vergleichen Sie die Entwicklung bei Ihrem aktuellen Versicherer im Beitragserhöhungs-Chart - und entdecken Sie dann, wie viel Sie durch einen optimierten Tarifwechsel sparen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Ersparnis schwarz auf weiß: Jetzt anmelden und erhalten Sie ein personalisiertes Tarifwechsel-Szenario.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 341/20, 541/18 AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ab, mit bis zu 200 EUR für Einstärkengläser (bis ±6 Dioptrien) und 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, danach 80%. Stationär zahlt die AXA Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung bis 3,5-fach GOÄ, in medizinisch begründeten Fällen auch höher. Zahnersatz wird mit 72% erstattet ohne Summenbegrenzung, Zahnbehandlung mit 90%, Kieferorthopädie mit 81%.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen Versicherten mehr in diesen Tarif aufnimmt. Für Bestandsversicherte der AXA ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch möglich. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu stärkerer Beitragsentwicklung, da die Kostenrisiken auf weniger Schultern verteilt werden. Ein Wechsel zu einem offenen, jüngeren Tarif kann diesem Druck entgegenwirken.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein erhöhter Selbstbehalt, der für Versicherte mit stabiler Gesundheit und gelegentlichem Arztbesuch wirtschaftlich vorteilhaft sein kann. Er wirkt sich auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen aus. Ein Tarifwechsel zu einem Tarif mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt ist häufig möglich und kann langfristig Ersparnisse bringen.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Das Gesetz ermöglicht es häufig, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln und Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitzunehmen. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie viel der Altersrückstellungen übertragen werden kann, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Eine verbindliche Aussage dazu kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zur genauen Prüfung.
Ob ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren medizinischen Erwartungen ab. Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser erfahren in der Regel stärkere Beitragserhöhungen als moderne offene Tarife. Wenn Sie zu einem jüngeren, offenen AXA-Tarif mit ähnlichen Leistungen wechseln können, sinkt oft die Prämie erheblich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen die konkreten Alternativen und deren finanzielle Auswirkungen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert