AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 140/16, 341/20, 541/20 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/16, 341/20, 541/20 AW der AXA Krankenversicherung AG gehört zu den etablierten Alte-Welt-Produkten mit prämierter Leistungsausstattung. Das Tariffenster kombiniert eine Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer, 80 Prozent Zahnersatz ohne Summenbegrenzung und umfangreiche ambulante Zusatzleistungen wie Naturheilverfahren und Psychotherapie. Ein Selbstbehalt von 2.200 Euro pro Versicherungsjahr gilt für alle Bereiche.

Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von Neuzugängen und sehen ihre Versichertengemeinschaft altersbedingt schrumpfen. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, insbesondere bei älteren Kollektiven. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA bietet jedoch Bestandsversicherten die Möglichkeit, in günstigere Tarife zu wechseln, ohne dass meist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und die Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel im Rahmen des AXA PKV-Tarifs sinnvoll und wirtschaftlich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Versicherte bedeutet

Der AXA 140/16, 341/20, 541/20 AW nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Das Tariffenster ist ausschließlich für bestehende AXA-Versicherte zugänglich, die über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG einsteigen können. Diese Beschränkung führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich älter wird und zahlenmäßig schrumpft, was die Beitragsentwicklung deutlich verschärft.

Geschlossene Tarife wie dieser werden im Markt kaum noch aktiv kommuniziert und sind häufig nicht öffentlich sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den nötigen Überblick und kann gezielt beurteilen, ob dieser Tarif trotz seines Alters für Ihre Situation ein sinnvoller Wechsel bleibt oder ob eine neuere Alternative innerhalb der AXA besser passt.

Optimierungschancen durch gezielten Tarifwechsel

Versicherte im AXA 140/16, 341/20, 541/20 AW können beim gleichen Versicherer in einen kostengünstigeren Tarif wechseln. Der Wechsel nach §204 VVG erfolgt innerhalb der AXA ohne Wechsel zu einem anderen Versicherer. Häufig sind die Altersrückstellungen übertragbar und Gesundheitsfragen entfallen oder fallen deutlich geringer aus. Dies hängt jedoch stets vom individuellen Tarifpaar ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Tarifwechsel infrage kommen und ob sich eine Optimierung wirtschaftlich lohnt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Empfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Alte-Welt-Tarif: Handlungsmöglichkeiten

Der AXA 140/16, 341/20, 541/20 AW unterliegt als geschlossener Alte-Welt-Tarif besonderem Druck: Die Versichertengemeinschaft altert zusätzlich zur regulären medizinischen Kostensteigerung, und die Erträge aus den Alterungsrückstellungen fallen schwächer aus. Beitragserhöhungen in diesem Tariffenster sind daher häufiger und kräftiger als bei offenen Neuen-Welt-Tarifen mit ausreichend jüngeren Neuzugängen.

Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren Produkt der AXA kann die Beitragslast deutlich senken, oftmals auch ohne Leistungsverzicht. Vergleichen Sie die aktuellen Beitragstrends in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung dieses Tarifs nachzuvollziehen. Ob und wie Sie optimieren können, zeigt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 341/20, 541/20 AW

Ambulant: GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, Naturheilverfahren, Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%), Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) mit Erneuerung alle 2 Jahre, Vorsorgeuntersuchungen und Kulanz-Impfungen. Stationär: Privatarztbehandlung, Einbettzimmer, 3,5-fach GOÄ, Chefarzt bis 5-fach GOÄ. Zahnärztlich: Behandlung 100%, Zahnersatz und Implantate 80%, Kieferorthopädie 90%, keine Jahresgrenzen. Selbstbehalt: 2.200 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Bestandsversicherte der AXA können jedoch über einen Tarifwechsel nach §204 VVG einsteigen. Die abnehmende Versichertengemeinschaft führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Moderne offene Tarife mit stabiler Altersstruktur zeigen typischerweise gemäßigtere Prämienentwicklungen.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Bereiche (ambulant, stationär, zahnärztlich) und muss jedes Jahr aufs Neue erbracht werden. Diese Höhe positioniert den Tarif im oberen Selbstbehalt-Segment und ist typisch für Alte-Welt-Premium-Tarife mit hochwertigem Leistungsumfang wie Einbettzimmer und erweiterter Zahnversorgung.
Ja, Sie können innerhalb der AXA in einen günstigeren Tarif wechseln. Dies geschieht über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, ohne dass Sie zu einer anderen Versicherung wechseln. In der Regel sind Altersrückstellungen übertragbar und Gesundheitsfragen entfallen oder fallen geringer aus. Die Voraussetzungen und Übernahmebedingungen müssen jedoch im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die realistischen Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie der 140/16, 341/20, 541/20 AW zeigen überproportionale Beitragssteigerungen. Ein Wechsel lohnt sich häufig, wenn Sie jünger sind, die Altersrückstellungen vollständig übertragen werden und Sie in einem offenen oder neueren Tarif stattdessen deutlich günstiger versichert sind. Bei älteren Versicherten oder bei hohen Altersrückstellungen kann der Verbleib wirtschaftlicher sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand, verfügbare Alternativen und den Kostenvergleich und empfiehlt Ihnen die beste Lösung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert