AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/16, 342/16, 540/12 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG, der ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung mit GOÄ-Höchstsätzen kombiniert. Der Tarif zeichnet sich durch einen Selbstbehalt von 2.200 Euro pro Jahr aus und deckt Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer sowie umfangreiche Sehhilfen-, Psychotherapie- und Zahnersatzleistungen (60%) ab. Alternative Heilmethoden und Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls im Leistungsspektrum enthalten.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt steht dieser Bestandstarif Neuversicherten von außen nicht mehr offen, was typischerweise mit einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und erhöhtem Beitragsrisiko einhergeht. Bestehende Versicherte der AXA können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG jedoch weiterhin in Tarife wechseln, die möglicherweise zu niedrigeren Prämien oder besserer Leistungsabstimmung führen. Eine Gesundheitsprüfung entfällt bei solchen Wechseln in vielen Fällen, und die Altersrückstellungen werden häufig vollständig mitgenommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob ein optimierter AXA PKV-Tarif zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 342/16, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum dieser AXA-Tarif geschlossen ist und was das bedeutet

Der Tarif 140/16, 342/16, 540/12 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; AXA nimmt in diesen Tarifen keine Neumitglieder auf. Dies ist typisch für Altbestände, die unter hohem Druck stehen: Die Versichertengemeinschaft schrumpft, der Altersquotient steigt kontinuierlich, und die Beiträge tendieren zu überdurchschnittlichen Steigerungen. Für Bestandsversicherte der AXA gilt jedoch ein wichtiger Vorteil: Sie können gemäß §204 VVG in andere Tarife des gleichen Versicherers wechseln und dabei von stabileren Beitragsperspektiven und eventuell gleichwertigen oder besseren Leistungen profitieren.

Obwohl der Tarif selbst geschlossen ist, sind Sie als AXA-Versicherter nicht an ihn gefesselt. Ältere und geschlossene Tarife erhalten oft weniger öffentliche Aufmerksamkeit, weshalb ihre Wechselchancen häufig unerkannt bleiben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt diese Tariflandschaften genau und kann Ihnen maßgeschneiderte Optimierungsoptionen aufzeigen, die zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel im AXA-Portfolio: Ihre Optionen

Sie können innerhalb der AXA einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen günstigeren oder leistungsoptimierteren Tarif vollziehen. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig auf den neuen Tarif übertragen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich - eine erhebliche Ersparnis gegenüber einem externen Versichererwechsel. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse untersucht Ihre konkrete Situation und identifiziert Wechseloptionen, die echte Ersparnisse oder Verbesserungen bringen. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beraten und Jetzt anmelden, um mehr zu erfahren.

Beitragserhöhung im AXA 140/16, 342/16, 540/12 AW - was tun?

Geschlossene Altbestände wie dieser Tarif sind besonders anfällig für kräftige Beitragsanstiege: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft verteilt medizinische Kosten auf weniger Schultern, und das wachsende Durchschnittsalter erzeugt strukturellen Aufwärtsdruck. Selbst wenn die medizinischen Kosten moderat steigen, kann die Gruppendemografie allein zu deutlich höheren Prämien führen. Ein Tarifwechsel zu einer jüngeren Versichertengemeinschaft oder zu Neuwelt-Produkten kann dieser Spirale entgegenwirken.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihre strategische Antwort: häufig mit gleichen oder besseren Leistungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung (in vielen Fällen), und mit vollständiger oder nahezu vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen. Ein Vergleich mit dem aktuellen Kollektiv lohnt sich fast immer bei Beitragserhöhungen. Konsultieren Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite, um die Entwicklung Ihres Tarifs nachzuverfolgen, und nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für konkrete Wechselempfehlungen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/16, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu 3,5-facher GOÄ, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen sind mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser und bis zu 760 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen gedeckt. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80% erstattet. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden je zu 60% übernommen, ohne jährliche Summenbegrenzung. Kieferorthopädie ist ebenfalls mit 60% versichert. Im Krankenhaus erhalten Sie Privatarztbehandlung und Zweibettzimmer; stationäre Psychotherapie ist mitversichert.
Dieser Bisex-Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neuversicherten mehr auf. Das bedeutet, die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was strukturell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Für bestehende AXA-Versicherte eröffnet sich aber ein großer Vorteil: Sie können nach §204 VVG intern in neuere oder belebte Tarife wechseln und so dem Beitragsrisiko eines Altbestands entgehen. Die Dynamik eines geschlossenen Tarifs der Alten Welt ist ein starker Indikator dafür, dass ein Wechsel langfristig sinnvoll ist.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro. Dies ist ein erhöhter SB-Satz, der für jedes Versicherungsjahr neu fällig wird und auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen anfällt. Der hohe Selbstbehalt senkt die Grundprämie, verpflichtet Sie aber, einen größeren Anteil kleinerer bis mittlerer Kosten selbst zu tragen. Dadurch positioniert sich dieser Tarif eher für Versicherte, die seltener zum Arzt gehen oder Kosten sparen möchten.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen, und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche kostengünstigeren oder besser geeigneten Tarife für Sie verfügbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel kann sich insbesondere lohnen, wenn Sie mit den jährlichen Beitragserhöhungen unzufrieden sind oder feststellen, dass ein neuerer Tarif ähnliche oder bessere Leistungen zu geringerem Preis bietet. Ob er konkret für Ihre Situation vorteilhaft ist, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, dem aktuellen Tarifvergleich und Ihren Leistungsanforderungen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert diese Faktoren persönlich für Sie und gibt eine konkrete Empfehlung, ob und welcher Wechsel rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert