AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 342/16, 544/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/16, 342/16, 544/20 AW der Alten Welt richtet sich an Bestandsversicherte, die eine hohe ambulante und stationäre Leistung mit vollem zahnmedizinischen Schutz suchen. Der Tarif gewährt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), kombiniert mit 100% Zahnbehandlung, 50% Zahnersatz und Privatarztbehandlung im Krankenhaus. Der relativ hohe Selbstbehalt von 2.200 Euro pro Versicherungsjahr verlangt eine bewusste Kostenbeteiligung des Versicherten.

Bei geschlossenen Alten-Welt-Tarifen wie diesem schrumpft das Versicherungskollektiv kontinuierlich, was Beitragserhöhungen tendenziell stärker ausfallen lässt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Beitragserleichterung bringen und möglicherweise bessere oder vergleichbare Leistungen mit niedrigerem Selbstbehalt bieten. In den meisten Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ab, ob und wie ein Tarifwechsel im AXA PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif wie der AXA 140/16, 342/16, 544/20 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft wird nicht vergrößert und schrumpft durch Sterbefälle und Ausscheiden kontinuierlich, weshalb die verbleibenden Versicherten überproportional steigende Beitragszahlungen tragen müssen. Trotzdem können bestehende Versicherte der AXA im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen geschlossenen Tarif nicht mehr einsteigen, sondern nur aus ihm hinaus in offenere oder neuere AXA-Tarife wechseln.

Ältere Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher Bestands- und Alten-Welt-Tarife und kann gezielte Wechselempfehlungen geben, die zu Ihrer individuellen Situation passen und unnötige Prämiensteigerungen vermeiden.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: Wie nutze ich mein Wechselrecht?

Innerhalb der AXA besteht für Sie die Möglichkeit, nach §204 VVG in einen anderen Tarif zu wechseln - ohne den Versicherer zu verlassen. Dabei können in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, was die finanzielle Belastung eines Wechsels mindert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger prüft, welche Tarife für Sie verfügbar sind und welche Ersparnisse oder Leistungsverbesserungen sich erzielen lassen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 140/16, 342/16, 544/20 AW - was tun?

Der geschlossene Status dieses Alten-Welt-Tarifs führt dazu, dass die Kostenlast auf immer weniger Schultern verteilt wird. Medizinische Kostensteigerungen sowie die alterungsbedingte Entwicklung des schrumpfenden Versicherungskollektivs sind zentrale Treiber von Beitragserhöhungen. Für Versicherte dieses Tarifs ist eine steigende Prämienlast ein strukturelles Phänomen, dem sich kaum entgehen lässt, ohne eine Optimierungsmöglichkeit zu nutzen.

Ein Wechsel in einen moderneren AXA-Tarif kann häufig Abhilfe schaffen und oft geringere Beitragszahlungen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verbinden. Nutzen Sie den Überblick der Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung nachzuvollziehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung für Ihre Situation: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/16, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Arztleistungen, 2,5-fach technische Leistungen). Für Sehhilfen stellt der Tarif bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser bereit und erstattet bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Stationär wird Privatarztbehandlung durch Chefarzt bis zum 5-fachen Satz der GOÄ abgedeckt. Zahnmedizinisch leistet der Tarif 100% für Zahnbehandlung (einschließlich Prophylaxe), 50% für Zahnersatz, 90% für Kieferorthopädie und bietet keine Summenbegrenzung pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt, er nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Die Versichertengemeinschaft sinkt kontinuierlich, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG aus diesem Tarif in neuere oder bessere AXA-Tarife wechseln und so ihre Beitragslast reduzieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für zahnmedizinische Behandlungen. Nach Erreichen dieser Summe übernimmt der Tarif die Kosten nach den vereinbarten Sätzen. Dies ist ein relativ hoher Selbstbehalt und erfordert eine bewusste Kostenbeteiligung des Versicherten in jedem Kalenderjahr.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Ein Wechsel zu besseren oder modernen Tarifen ist häufig mit Beitragsersparnissen verbunden. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, was eine Doppelbelastung verhindert. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt Ihre persönlichen Optionen und die finanziellen Vorteile.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, den verfügbaren Alternativtarifen bei der AXA und ob Sie die hohen Beitragserhöhungen bei geschlossenen Tarifen langfristig tragen möchten. Besonders wenn der Tarif durch regelmäßige Prämiensprünge belastet wird, lohnt sich eine gründliche Prüfung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, welche anderen AXA-Tarife für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll sind und ob ein Wechsel realistische Entlastung bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert