AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 342/16, Z 100/ZS 60 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/16, 342/16, Z 100/ZS 60 AW der AXA gehört zum Altbestand und kombiniert umfangreiche Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 2.200 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulanten Leistungen werden bis zur 3,5-fachen GOÄ erstattet, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung bis zur 5-fachen GOÄ. Die Zahnversicherung deckt Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie zu 100% bis 511,29 EUR jährlich ab, danach 60%.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG sind ein bewährtes Instrument, um die Beitragsentwicklung zu optimieren. Geschlossene Tarife wie dieser erleben in der Regel eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Prämiensteigerungen führt. Für bestehende AXA-Versicherte bietet sich ein Wechsel in modernere Tarife häufig an, um Altersrückstellungen zu erhalten und die Beitragslast zu reduzieren. Eine verbindliche Einschätzung erfordert jedoch eine individuelle Prüfung der Tarifoptionen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart schnell, welche Optimierungspotenziale in Ihrem AXA PKV-Tarif verborgen liegen und welche internen Wechsel rentabel sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Versicherte?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst, sondern mit der Zeit schrumpft. Bestehende AXA-Versicherte können dennoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln, ohne den Versicherer verlassen zu müssen. Diese Flexibilität schafft Raum für Optimierungen, auch wenn der Tarif selbst für Neukunden nicht mehr erreichbar ist.

Die Alterung des Versichertenkollektivs führt zu steigenden Behandlungskosten pro Kopf, weshalb geschlossene Tarife üblicherweise höhere Beitragssteigerungen verzeichnen als offene Tarife. Geschlossene Tarife der älteren Welt (Alte Welt) sind oft nicht mehr prominent in der öffentlichen Tariflandschaft sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den erforderlichen Überblick, um auch solche Alt-Tarife in ihrer wahren Leistungsstärke zu bewerten und passende Wechseloptionen zu empfehlen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA (§204 VVG) ermöglicht es Ihnen, den bisherigen Tarif zu verlassen und einen moderneren zu wählen, ohne die Versicherung zu kündigen. In vielen Fällen sind die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übertragbar, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre aktuelle Situation und identifiziert Tarife, die Ihnen unter Beibehaltung von Altersrückstellungen und ohne unnötige Gesundheitsfragen Einsparungen oder bessere Leistungen bringen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen auf: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im Tarif 140/16, 342/16 - Was tun?

Der Grund für Beitragserhöhungen in diesem geschlossenen Tarif liegt in der langfristig sinkenden Versichertenzahl und den parallel steigenden durchschnittlichen Behandlungskosten. Die Alte-Welt-Struktur und das hohe Leistungsniveau (3,5-fache GOÄ, Privatarzt im Doppelzimmer) führen zu Prämiendruck, der durch die Altersstruktur des Kollektivs zusätzlich verstärkt wird.

Ein Tarifwechsel zu einem modernen AXA-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragsspirale unterbrechen. Häufig finden sich vergleichbare Tarife mit gleichwertigen Leistungen zu niedrigeren Prämien. Hier lohnt sich der Blick auf verfügbare Alternativen innerhalb des gleichen Versicherers. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie sich die AXA-Prämien in den vergangenen Jahren entwickelt haben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet, welcher interne Wechsel sich für Ihre Situation rechnet: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Ambulant werden ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ erstattet, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär profitieren Sie von Privatarztbehandlung im Doppelzimmer und Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ. Psychotherapie wird ambulant mit 30 Sitzungen zu 100%, danach zu 80% gedeckt. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie erhalten 100% bis 511,29 EUR jährlich, dann 60%. Zahnersatz erfordert einen Kostenplan. Für Sehhilfen besteht ein Budget von bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser, Anspruch alle 2 Jahre. Alternative Heilmethoden und umfassende Vorsorge sind mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden von außerhalb auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Bestehende AXA-Versicherte können allerdings intern via §204 VVG wechseln. Für Bestandsversicherte, die diesen Tarif halten, bedeutet Geschlossenheit eine steigende Wahrscheinlichkeit für Prämienerhöhungen in den nächsten Jahren, was Tarifwechsel zu modernen, offenen Tarifen attraktiv macht.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Mit diesem Niveau positioniert sich der Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment und signalisiert eine stärker versicherte Person oder eine bewusste Risikoteilnahme. Der Selbstbehalt senkt die Grundprämie, erhöht aber die Eigenverantwortung bei kleineren Behandlungen.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA (§204 VVG) ist möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Alternativen in Ihrem Versicherungsbestand.
Ob ein Wechsel rentabel ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, dem aktuellen Gesundheitszustand, dem verfügbaren Bestand modernerer AXA-Tarife und Ihren Leistungsanforderungen. Der hohe Selbstbehalt von 2.200 EUR und der geschlossene Status deuten darauf hin, dass Optimierungspotenziale vorhanden sind, besonders wenn Sie in einen moderneren offenen Tarif mit besserer Kollektiventwicklung wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und identifiziert, ob und welche Wechsel wirtschaftlich sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert