AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 342/16, ZPRO AW: Tarif und Wechseloptionen

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/16, 342/16, ZPRO AW der AXA kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Leistungen mit umfassender Zahnversorgung auf Basis der Alten Welt. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 EUR pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen) und erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60%. Stationäre Privatarztbehandlung ist abgedeckt, ebenso 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen zu Beitragserleichterungen führen und ist häufig unter Beibehaltung oder Verbesserung der Leistungen möglich. Allerdings wird die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife der Alten Welt tendenziell kleiner, was Beitragserhöhungen begünstigt. Altersrückstellungen können bei einem internen Wechsel oft mitgenommen werden, doch ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom konkreten Zieltarif ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihre Chancen auf eine günstigere Gestaltung: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren AXA PKV-Tarif und zeigt realistische Wechselperspektiven auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 342/16, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft über die Jahre schrumpft, während die verbleibenden Mitglieder älter werden. Diese demografische Verschiebung trägt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen bei. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA nach §204 VVG in solche Tarife wechseln, wenn sie eine interne Tarifoptimierung anstreben.

Geschlossene Tarife der Alten Welt wie dieser werden von modernen Vergleichsseiten oft nicht mehr aktiv angeboten. Deshalb ist eine individuelle Beratung besonders wertvoll: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Alt-Tarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel zu einem neueren, besseren Tarif der AXA für Sie sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Wie geht das?

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG findet innerhalb Ihres aktuellen Versicherers statt. Sie wechseln nicht zu einer anderen Krankenkasse, sondern optimieren Ihre Versicherung durch einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung kann erforderlich sein, ist aber nicht immer notwendig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet genau diese Klärung: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und empfiehlt konkrete Wechselwege innerhalb der AXA. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Optionen offenstehen.

Beitragserhöhung im AXA 140/16, 342/16, ZPRO AW: Wechsel als Ausweg

Dieser Tarif der Alten Welt und geschlossener Versichertenbasis ist strukturell anfällig für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft verteilt medizinische Kosten auf immer weniger und immer ältere Schultern. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge verschärfen den Druck zusätzlich. Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zeigt meist einen ungünstigen Trend.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht häufig eine deutliche Beitragsentlastung, oft mit gleichen oder besseren Leistungen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf unserer Anbieterseite dokumentiert diese Entwicklung und kann Ihnen helfen, die Sinnhaftigkeit eines Wechsels zu bewerten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Tarife innerhalb der AXA für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig attraktiver sind. Jetzt anmelden - lassen Sie sich Ihre realistischen Einsparpotenziale aufzeigen.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/16, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu 3,5-fach der GOÄ, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen: bis 200 EUR für Einstärkengläser, bis 650 EUR für Mehrstärkengläser (bei Sehstärke bis +/- 6 Dioptrien). Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Stationär: Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, GOÄ bis 3,5-fach, vom Chefarzt bis 5-fach. Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 60%, bis 5.112,92 EUR jährlich anerkannt.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine Neukunden auf. Die Risikogemeinschaft wird mit jedem Jahr älter und kleiner, was tendenziell zu Beitragserhöhungen führt. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte weiterhin in diesen Tarif wechseln, sofern sie nach §204 VVG einen internen Tarifwechsel durchführen. Für Bestandskunden der AXA ist dieser Tarif also noch zugänglich, für externe Interessenten nicht.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnärztlich. Dies ist ein Standard-Selbstbehalt, der dem oberen Mittelfeld zugeordnet ist. Jedes Jahr beginnt eine neue Selbstbehalt-Periode, d.h. bis zu 2.200 EUR müssen Sie selbst tragen, bevor der Tarif vollständig erstattet. Bei häufigen Arztbesuchen kann dieser Betrag relevant sein.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Sie bleiben bei Ihrem Versicherer und wechseln in einen anderen, oft günstigeren Tarif. Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen offenstehen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Bei diesem geschlossenen Tarif der Alten Welt ist ein Wechsel oft sinnvoll, besonders wenn Sie eine regelmäßige Beitragserhöhung feststellen. Ihre Chancen hängen vom Alter, Gesundheitszustand und davon ab, welche Leistungen Sie prioritär benötigen. Die neuere Tarifgeneration der AXA oder spezialisierte Tarife können häufig bessere Konditionen bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und empfiehlt konkrete, realistische Wechselalternativen basierend auf Ihrem Gesundheitsprofil und Ihren Leistungsansprüchen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert