AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 342/18, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/16, 342/18, 540/12 AW gehört zur Alten Welt und bietet eine großzügig dimensionierte ambulante Versorgung: Die Erstattung folgt den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach bei ärztlichen Leistungen), einschließlich Naturheilverfahren und umfassender Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100 %, danach zu 80 %. Der Selbstbehalt von 2.200 Euro pro Versicherungsjahr schließt alle Versicherungszweige ein und positioniert den Tarif im Premium-Segment mit moderater Eigenbeteiligung.

Da der Tarif geschlossen ist, nimmt die AXA keine externen Neukunden mehr in diesen Tarif auf, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin optimieren. Mit schrumpfender Risikogemeinschaft steigt der Druck auf die Beitragsentwicklung; parallel wächst aber auch die Motivation, günstigere Alternativen innerhalb des Hauses zu prüfen. In vielen Fällen ermöglicht ein Tarifwechsel, Altersrückstellungen zu bewahren und dennoch Beiträge zu senken.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrer Situation passen und wie der Wechsel konkret aussieht.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 342/18, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif - was bedeutet das für Ihre Risikogemeinschaft?

Dieser AXA-Tarif steht für Neukunden nicht mehr offen; die Risikogemeinschaft schrumpft mit jedem Jahr. Das führt tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen, da Neuanmeldungen mit jüngerer Altersstruktur und geringeren Schadensquoten fehlen. Bestehende Versicherte profitieren jedoch von dem Recht des §204 VVG: Sie können innerhalb der AXA weiterhin in andere Tarife mit besserer Prognose wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen.

Geschlossene Tarife werden oft nicht mehr prominent kommuniziert, doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Tarifoptionen, auch Alt-Produkte wie diesen. Seine Empfehlungen berücksichtigen sowohl den aktuellen Tarif als auch die Chancen eines Wechsels zu besseren Konditionen im gleichen Haus.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Altersrückstellungen und Gesundheitsfragen

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist für Sie als Bestandsversicherten möglich. Bei einem Tarifwechsel bleibt in der Regel die Risikoprüfung aus, sofern der Zieltarif keine neuen Leistungsrisiken eröffnet; in vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt für Sie eine detaillierte Analyse durch und zeigt, welcher Tarifwechsel zu Ihrem Profil passt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Wechseloptionen und Kostenprognosen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Tarifwechsel als Lösungsweg

Der AXA 140/16, 342/18, 540/12 AW steht unter erhöhtem Beitragsdruck, denn die Risikogemeinschaft verkleinert sich kontinuierlich. Ohne Zuwachs von jüngeren, gesünderen Versicherten tragen weniger Personen die Kosten für immer älter werdende Bestandskunden. Zudem schlagen allgemeine medizinische Kostensteigerungen auch auf diesen Premiumtarif durch. Das Resultat: regelmäßige Beitragserhöhungen, die über dem Bundesdurchschnitt liegen.

Ein interner Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offeneren AXA-Tarif kann häufig Abhilfe schaffen: tendenziell niedrigere Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen, Altersrückstellungen bleiben oft erhalten. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung Ihres aktuellen Tarifs nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, ob und wie ein Wechsel Ihre Beitragslast senkt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/18, 540/12 AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen ab (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen). Sehhilfen werden bis 825 Euro pro Paar Mehrstärkengläser erstattet, Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ. Bei Zahnersatz werden 60 Prozent erstattet ohne Jahresobergrenze. Der Selbstbehalt von 2.200 Euro gilt versicherungsjahrübergreifend.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, die AXA nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu Beitragsdruck führt. Für Sie als Bestandsversicherten bleibt das Recht, innerhalb der AXA nach §204 VVG zu wechseln, damit Sie Ihre Prämien durch einen besseren Tarif senken können.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 2.200 Euro. Er gilt für alle Versicherungszweige - ambulant, stationär und zahnmedizinisch - und muss einmalig pro Versicherungsjahr getragen werden. Damit positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment und schließt einen großzügigen Leistungsumfang ein, erfordert aber dennoch eine nennenswerte Eigenbeteiligung.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist über §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Sie Altersrückstellungen mitnehmen und müssen keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen, sofern der Zieltarif keine neuen Leistungsrisiken bringt. Allerdings hängt dies vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob ein Wechsel ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umsetzbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen die konkrete Antwort.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Prioritäten ab. Ein geschlossener Premium-Tarif wie dieser muss längerfristig steigende Prämien verkraften, doch nicht jeder Wechsel lohnt sich sofort. Wenn Sie jedoch bereits eine Beitragserhöhung erhalten haben oder fest mit weiteren rechnen, sollten Sie die Alternativen erkunden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und die verfügbaren AXA-Optionen und zeigt, ob und wie viel ein Wechsel Ihnen spart - sowie welche Leistungen Sie dabei bewahren oder sogar verbessern.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert