AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 342/18, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Versicherung vereint umfangreiche Leistungen mit moderatem Selbstbehalt. Die Kombinationstarifgruppe 140/16 (ambulant), 342/18 (stationär) und VITAL-Z (Zahnersatz) bietet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen, Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit persönlicher Chefarztleistung bis zum 5-fachen Satz und Zahnersatz zu 75 Prozent. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 2.200 EUR gehört dieser Tarif zum Premium-Segment der älteren Tarifwelt.

Als geschlossener Tarif profitiert dieser Bestandstarif von einer stabilen, wenn auch schrumpfenden Versichertengemeinschaft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA bleibt für Bestandsversicherte eine wertvolle Option, um Beiträge zu reduzieren und tendenziell von optimierten Leistungen zu profitieren. Allerdings können die Beitragssteigerungen bei älteren Tarifen aufgrund der Altersstruktur des Kollektivs langfristig über dem Durchschnitt liegen.

Die Frage, ob ein günstiger erreichbarer Wechsel ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung möglich ist, beantwortet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Unterstützung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Tarife bei der AXA: Was bedeutet das für Versicherte?

Der Tarif 140/16, 342/18 und VITAL-Z ist seit Jahren nicht für externe Neukunden verfügbar. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu einer erhöhten Altersstruktur und tendenziell kräftigeren Beitragssteigerungen. Allerdings können AXA-Versicherte, die bereits in diesem oder einem anderen AXA-Tarif angemeldet sind, innerhalb des Unternehmens in neuere Tarife wechseln - dies ist ein Kernvorteil der §204 VVG-Regelung.

Ältere, geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv beworben und sind kaum noch in öffentlichen Tarifvergleichen sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über solche Bestands- und geschlossenen Tarife und kann konkret aufzeigen, welche Wechseloptionen für Ihre individuelle Situation tatsächlich infrage kommen und wie Sie dabei von besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen profitieren könnten.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Chancen für Bestandsversicherte

Der §204 VVG erlaubt es Ihnen, innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft in einen moderneren, günstigeren Tarif zu wechseln. Die gesammelten Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten oder werden teilweise übernommen, was die Neubewertung durch erneute Gesundheitsfragen in der Regel überflüssig macht - allerdings hängt dies vom konkreten Wechselziel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an: Unser Sachverständiger prüft Ihre aktuelle Situation und präsentiert konkrete Alternativen mit realistischen Einsparpotenzialen. Starten Sie jetzt mit der persönlichen Analyse und erfahren Sie, wie viel Optimierungsspielraum in Ihrer AXA-Versicherung noch vorhanden ist - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im VITAL-Z AW: Wechsel-Auswege erkunden

Geschlossene Tarife der älteren Tarifwelt wie VITAL-Z AW zeigen typischerweise überproportionale Beitragssteigerungen, weil die Versichertengemeinschaft überaltert und sich verkleinert. Diese demografischen Effekte führen zu rechnerisch ungünstiger werdenden Beitragskalkulationen. Zusätzlich tragen steigende Gesundheitsausgaben zur Prämienlast bei. Viele Versicherte erleben daher mehrjährig Anstiege, die deutlich über der Inflationsrate liegen.

Ein interner Tarifwechsel kann erheblich entlasten. Modernere AXA-Tarife profitieren oft von stabiler besetzten Versichertengruppen und ermöglichen häufig ähnliche oder sogar bessere Leistungen bei sinkendem Beitrag. Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick über die Beitragsentwicklung Ihrer bisherigen Tarife im Beitragserhöhungs-Chart - hier werden Trends deutlich. Anschließend zeigt Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Wechselrouten auf, die zu Ihrer Gesundheitssituation passen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/18, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für Ärzte, 2,5-fachen für Technik und 1,3-fachen für Labor. Im Krankenhaus zahlt die AXA Privatarztbehandlung und persönliche Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Bei Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser und bis 935 EUR für Kontaktlinsen pro Paar alle zwei Jahre erstattet. Psychotherapie deckt 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz zu 75 Prozent mit jährlichen Höchstgrenzen von 1.000 bis 5.000 EUR aufsteigend.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Die vorhandene Versichertengemeinschaft schrumpft langfristig, was zu einer älteren Risikogruppe und tendenziell höheren Beitragssteigerungen führt. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in modernere, günstigere Tarife wechseln und von besseren Bedingungen profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR. Das platziert den Tarif im gehobenen Segment und gilt als moderate bis hohe Eigenbeteiligung. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr fällig und betrifft alle Leistungsbereiche: ambulant, stationär und zahnärztlich.
Ja, als AXA-Versicherte können Sie gemäß §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei Beiträge reduzieren und Leistungen beibehalten oder sogar verbessern. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Wechselziel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche realistischen Optionen für Sie verfügbar sind. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Wenn Sie regelmäßig Beitragserhöhungen erleben und noch Spielraum im Selbstbehalt haben, kann ein Wechsel zu neueren AXA-Tarifen mit stabileren Beiträgen sinnvoll sein. Auch wenn Sie Zahnersatz oder Brillen häufig nutzen, könnten optimierte Tarife trotz höherer Selbstbeteiligung wirtschaftlicher sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt konkrete nächste Schritte basierend auf Ihrer Versicherungshistorie und Ihren Lebensplänen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert