AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/16, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG kombiniert GOÄ-Höchstsätze mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus und bietet solide Zahnleistungen. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 Euro und Zweibettzimmer-Versorgung richtet sich dieser Bestandstarif an etablierte Versicherte, die Premium-Leistungen bei moderater Selbstbeteiligung schätzen. Die Erstattung reicht bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen und bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen ambulant wie stationär.

Die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife schrumpft mit der Zeit, weshalb Beitragserhöhungen bei Tarifen dieser Art tendenziell stärker ausfallen als bei offenen Tarifen. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA zu günstigeren oder besser ausgestatteten Tarifen wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA-Tarifs für Bestandsversicherte?

Der AXA 140/16, 342/18, Z 100/ZS 60 AW nimmt keine Neukunden mehr auf; er ist nur für bestehende AXA-Versicherte zugänglich, die im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG zu diesem Tarif wechseln möchten. Geschlossene Tarife entstehen, wenn ein Versicherer die Neuaufnahmen einstellt, um die Risikogemeinschaft zu stabilisieren. Die schrumpfende Versichertenzahl führt allerdings zu einer ungünstigeren Altersstruktur und verstärkt den Druck auf die Beitragsentwicklung.

Ältere, nicht aktiv beworbene Tarife wie dieser erfordern spezialisiertes Wissen über verfügbare Wechselmöglichkeiten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene AXA-Tarife und kann einschätzen, welche Alternativen bei Beitragserhöhungen oder Leistungsoptimierungen zu Ihnen passen.

Wie funktioniert der Tarifwechsel aus dem AXA-Bestandstarif?

Der Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif (oder umgekehrt) erfolgt über die Regelung des §204 VVG, die interne Tarifwechsel ohne Wechsel des Versicherers erlaubt. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden. Ob erneute Gesundheitsfragen erforderlich sind und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt von den spezifischen Tarifen und Ihrer individuellen Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die aktuellen Angebote der AXA und vergleicht sie mit Ihrem bestehenden Tarif. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, ob und wie ein Wechsel Ihre Situation verbessern kann. Jetzt anmelden für eine persönliche Auswertung.

Beitragserhöhungen im AXA-Tarif: Was nun?

Der geschlossene Tarif mit seinem 2.200-Euro-Selbstbehalt zeigt die typische Vulnerabilität älterer Bestandstarife: Sinkende Versichertenzahlen, demografische Verschiebungen zu höheren Altersjahrgängen und medizinische Kostensteigerungen führen bei geschlossenen Risikogemeinschaften zu beschleunigten Beitragssteigerungen. Wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben, ist ein Wechsel zu prüfen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA kann tendenziell Einsparungen bringen, insbesondere wenn Sie bereit sind, den Selbstbehalt zu erhöhen oder bei Raumausstattung oder Zahnleistung geringfügig Abstriche zu akzeptieren. Viele Versicherte finden bei der AXA neuere Tarife mit besseren Beitragsperspektiven. Lesen Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart für einen Überblick über die Entwicklung bei diesem Tarif. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Jetzt anmelden und finden Sie heraus, welcher AXA-Tarif zu Ihnen passt.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen. Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser oder 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen sind enthalten. Psychotherapie wird mit 100 Prozent bis 30 Sitzungen pro Fall erstattet, danach 80 Prozent. Stationär erfolgt Chefarztbehandlung mit Zweibettzimmer-Versorgung. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zusammen bis 511,29 Euro pro Jahr zu 100 Prozent erstattet, danach zu 60 Prozent. Kieferorthopädie ist mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen: AXA nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertenzahl im Tarif schrumpft und sich die Altersstruktur verschlechtert, was Beitragssteigerungen beschleunigt. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt der Wechsel in oder aus diesem Tarif über §204 VVG möglich. Offene AXA-Tarife profitieren von stabileren Alterspyramiden und tendenziell moderateren Prämiensteigerungen.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen und ist damit ein moderater bis höherer Selbstbehalt im PKV-Segment. Mit 2.200 Euro positioniert sich dieser Tarif in der oberen Mittelklasse; er reduziert die Monatsprämie gegenüber niedrigerem Selbstbehalt, verpflichtet aber den Versicherten zu erheblichem Eigenanteil bei Leistungen.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist oft möglich und kann tendenziell Einsparungen bringen. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Jedoch hängen diese Bedingungen vom spezifischen Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden und wie viel der Altersrückstellungen übernommen wird, muss im Einzelfall geklärt werden. Eine verbindliche Aussage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, aktuellen Beiträgen und verfügbaren Alternativen ab. Geschlossene Tarife wie dieser sehen tendenziell höhere Beitragssteigerungen, weshalb ein Wechsel zu einem offeneren oder neueren AXA-Tarif attraktiv sein kann. Wenn Sie bereit sind, den Selbstbehalt zu erhöhen oder kleine Leistungsanpassungen vorzunehmen, können erhebliche Einsparungen möglich sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die aktuellen Optionen speziell für Ihre Situation und zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert