AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 342/18, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/16, 342/18, ZPRO AW der AXA richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende Privatversicherung mit gehobenen Leistungsansprüchen suchen. Mit einer 3,5-fachen GOÄ-Erstattung ambulant, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, stationärer Psychotherapie und einem 2.200 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif maximale ärztliche Versorgung mit angepasster Eigenverantwortung. Im Zahnbereich bietet ZPRO eine 100%ige Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz, was je nach Teilnahme am Prophylaxeprogramm bis auf 100% ansteigen kann.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist 140/16, 342/18, ZPRO AW nicht länger für externe Neukunden zugänglich, unterliegt aber dem Tarifwechselrecht nach §204 VVG für bestehende Versicherte der AXA. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die Alterung des Versichertenkollektivs führen tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen; in vielen Fällen bietet ein Tarifwechsel zu einem geöffneten oder besser strukturierten AXA-Tarif die Möglichkeit, trotz gleichwertiger oder besserer Leistungen die Beitragsentwicklung zu optimieren.

Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüfen, welche internen Wechseloptionen für Sie langfristig die besten Perspektiven bieten und wie Ihre Altersrückstellungen geschützt bleiben.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 342/18, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Bestandsversicherte bedeutet

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf - bestehende Versicherte der AXA können aber weiterhin in solche Tarife wechseln, sofern alle Versicherungsfälle beendet sind und keine Beitragsrückstände bestehen. Der 140/16, 342/18, ZPRO AW ist daher für Versicherte der Alten Welt der AXA ein strategisch wichtiger Bestandstarif, wird aber zunehmend nicht mehr aktiv vermarktet, da die Risikogemeinschaft schrumpft und die demografische Entwicklung zu Beitragslasten führt.

Ältere, geschlossene Tarife sind häufig nicht mehr öffentlich sichtbar; unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf umfangreiche Tarifhistorien und interne Wechseloptionen und kann konkret einschätzen, welche geöffneten oder modernen AXA-Tarife mit besserer Zukunftsprognose für Sie infrage kommen - ohne dabei den erreichten Leistungsstandard zu unterschreiten.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen beim internen Wechsel

Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, innerhalb der AXA in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und in der Regel entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie wird deutlich verkürzt. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret, welche Alternativen bei der AXA für Sie realistisch sind und wie die Altersrückstellungen in den Zieltarif mitwandern. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im alten Tarif: Handlungsoptionen erkunden

Der 140/16, 342/18, ZPRO AW ist ein Tarif der Alten Welt mit schrumpfender Risikogemeinschaft - das ist das charakteristische Kostentreiber-Szenario für geschlossene Bestandstarife. Die Alterung des Versichertenkollektivs und auslaufende Rentnerrabatte führen ab einem bestimmten Alter zu merklich stärkeren Beitragssprüngen als in geöffneten Tarifen. Ein Tarifwechsel zu einem modernen AXA-Tarif mit aktiver Neukundenakquisition kann die Dynamik deutlich senken, oft ohne dass Sie auf Chefarzt, maximale GOÄ-Sätze oder Zahnleistungen verzichten müssen.

Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingpage zeigt die historischen Steigerungen dieses und vergleichbarer Tarife auf. Wenn Sie die Beitragskurve für Ihr Alter sehen, wird schnell deutlich, warum ein Wechsel in vielen Fällen lohnenswert ist. Starten Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, um konkrete Aussichten auf Beitragsstabilität zu erhalten: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/18, ZPRO AW

Ambulant erstattet der Tarif bis zur 3,5-fachen GOÄ-Gebührenordnung (bis 2,5-fach für technische Leistungen, bis 1,3-fach für Laborleistungen). Der 2.200 Euro Selbstbehalt pro Jahr gilt. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro pro Mehrstärkenbrille (bei über 6 Dioptrien) oder bis zu 935 Euro für Mehrstärkenkontaktlinsen bezuschusst; Erstattung erfolgt alle 2 Jahre. Psychotherapie deckt 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Stationär bietet 342/18 Chefarztbehandlung mit bis zu 3,5-facher GOÄ. Im Zahnbereich (ZPRO) zahlt die AXA 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz, mit jährlichem Prophylaxeprogramm steigt der Ersatz auf bis zu 100%; die jährliche Summenbegrenzung liegt im 1. Versicherungsjahr bei 1.278,23 Euro und steigt gestaffelt auf 6.391,15 Euro im 5. Jahr.
Es ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass die AXA keine neuen, externen Kunden in diesen Tarif aufnimmt. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte über §204 VVG in diesen oder ähnliche Tarife wechseln. Die geschlossene Struktur führt zu einer schrumpfenden und älter werdenden Risikogemeinschaft, was tendenziell zu höheren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr und zählt zu den höheren Selbstbehalten in der AXA-Tariflandschaft. Er gilt für ambulante Behandlungen, Zahnleistungen und Vorsorgeleistungen. Diese höhere Eigenverantwortung wird durch gehobene Leistungssätze (3,5-fach GOÄ, Chefarzt, 60% Zahnersatz mit Steigerungsoption) ausgeglichen, was den Tarif besonders für jüngere, gesündere Versicherte mit stabilerem Einkommen attraktiv macht.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter können Sie von diesem geschlossenen Tarif in einen offenen oder moderneren AXA-Tarif wechseln (§204 VVG). In vielen Fällen sind niedrigere Beiträge möglich, oft ohne dass Sie auf Chefarzt, 3,5-fache GOÄ oder gute Zahnleistungen verzichten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, muss im Einzelfall geprüft werden - unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif der Alten Welt lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn Sie bereits unter Beitragserhöhungen leiden oder diese antizipieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft verstärkt die Kostenspirale; moderne AXA-Tarife mit aktiver Neukundenakquisition zeigen tendenziell gemäßigtere Steigerungen. Ob ein konkreter Wechsel für Ihr Alter, Ihre Gesundheit und Ihre gewünschten Leistungen sinnvoll ist, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen der Tarifanalyse - die Chancen auf Beitragsstabilität oder sogar Einsparungen sind aber in diesem Szenario überdurchschnittlich hoch.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert