AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Tarifprofil: AXA 140/16, 342/20, 541/18 AW

Der AXA 140/16, 342/20, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich an etablierte Versicherte richtet, die solide Leistungen mit moderaten Selbstbeteiligungen bevorzugen. Der Tarif bietet GOÄ-Erstattungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen ambulant und stationär), eine umfassende zahnmedizinische Versorgung mit 90 Prozent Zahnbehandlung und 72 Prozent Zahnersatz ohne Jahresobergrenze, sowie stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 Euro pro Versicherungsjahr ist dieser Tarif im höheren Segment positioniert.

Die geschlossene Risikogemeinschaft dieses Tarifs ist in den letzten Jahren kontinuierlich geschrumpft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem optimierten AXA-Tarif innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung deutlich verlangsamen und unter Umständen sogar zu besseren Leistungen führen. Die Altersrückstellungen werden häufig bei solchen Wechseln übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist tendenziell weniger wahrscheinlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen Ihre individuelle Situation verbessern können.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 342/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ein geschlossener Tarif für AXA-Versicherte bedeutet

Der AXA 140/16, 342/20, 541/18 AW nimmt seit vielen Jahren keine Neukunden von außen auf. Das Versichertenkollektiv besteht nur noch aus etablierten Bestandsversicherten, was die medizinischen Kostentrends zunehmend konzentriert und zu überproportionalen Beitragsanpassungen führt. Allerdings bleibt die Tür für interne Wechsel offen: Versicherte, die bereits bei AXA versichert sind, können gemäß §204 VVG jederzeit in günstigere oder leistungsstärkere AXA-Tarife wechseln.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von AXA in der Regel nicht mehr aktiv beworben und sind in den Standardlisten nicht leicht zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Bestands-Tarife und kann beurteilen, ob ein Tarifwechsel innerhalb von AXA für Sie Einsparungen oder bessere Leistungen ermöglicht.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Möglichkeiten

Ein interner Tarifwechsel innerhalb von AXA ist Ihr wichtigstes Handlungsinstrument gegen Beitragserhöhungen. Die Versichertengemeinschaft bleibt die gleiche, weshalb eine Gesundheitsprüfung in vielen Fällen entfällt oder deutlich verkürzt ausfällt. Ihre Altersrückstellungen werden häufig zumindest teilweise übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle AXA-Police gezielt und vergleicht die Wechselchancen mit verfügbaren Alternativen innerhalb der Gesellschaft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparungen und Leistungsveränderungen auf: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bringt Planungssicherheit. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA-Tarif: Handlungsoptionen

Die Beitragserhöhungen im 140/16, 342/20, 541/18 AW sind in jüngster Zeit deutlich spürbar geworden. Grund dafür ist nicht nur die allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen, sondern auch die kontinuierlich schrumpfende und älter werdende Versichertengemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs. Mit steigendem Durchschnittsalter und ohne Zufluss von jüngeren Neukunden verschärft sich die Beitragsdynamik weiter.

Ein Tarifwechsel zu einem moderneren AXA-Tarif ist meist die wirtschaftlichere Alternative zur passiven Akzeptanz der Erhöhung. In vielen Fällen erhalten Sie dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen zu moderateren Beiträgen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt Ihnen die historische Entwicklung und hilft bei Ihrer Entscheidung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bringt Klarheit: Jetzt anmelden und prüfen Sie, wie viel Sparpotential in einem gezielten Tarifwechsel steckt.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborkosten bis 1,3-fach. Bei Sehhilfen zahlt AXA bis zu 110 Euro für Gestelle, bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen (je nach Sehstärke). Psychotherapie wird 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80 Prozent erstattet. Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent, Zahnersatz zu 72 Prozent ohne Jahresobergrenze erstattet. Stationär erfolgt die Versorgung im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung und Chefarzt bis zum 5-fachen Satz.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, externe Neukunden werden nicht mehr aufgenommen. Nur Bestandsversicherte, die bereits bei AXA versichert sind, können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif einsteigen oder aus ihm in andere AXA-Tarife wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft altert kontinuierlich und ist sehr klein geworden, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt und die finanzielle Stabilität des Kollektivs unter Druck setzt.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr und zählt zu den höheren im PKV-Markt. Er gilt für sämtliche Versicherungsfälle über alle Leistungsbereiche verteilt (ambulant, stationär, zahnmedizinisch). Diese Höhe ist typisch für Tarife, die mit niedrigeren Beitragssätzen kalkuliert wurden, gibt dem Versicherten aber über Jahrzehnte hinweg erhebliche Sparpotentiale.
Ja, ein Tarifwechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist jederzeit möglich. Dies ist ein Wechsel nach §204 VVG innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft, nicht ein Versichererwechsel. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder Sie müssen weniger Fragen beantworten. Ihre Altersrückstellungen werden in der Regel zumindest teilweise übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechseloptionen. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich insbesondere, wenn Sie über 50 Jahre alt sind oder bei jüngeren Versicherten mit guter Gesundheitsprognose. Der hohe Selbstbehalt von 2.200 Euro und die überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen aufgrund der schrumpfenden Risikogemeinschaft machen Ihren Tarif zunehmend unattraktiv. Moderne AXA-Tarife bieten oft bessere Leistungen bei moderateren Beiträgen oder umgekehrt gleichwertige Leistungen zu deutlich niedrigeren Prämien. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Situation und zeigt auf, welcher Tarifwechsel finanziell Sinn macht und Ihren Leistungsschutz optimiert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert