AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 342/20, 541/20 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit ambitionierter Leistungsstruktur aus der älteren Tarifgeneration. Der 140/16 bietet ambulant GOÄ bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, der 342/20 stationär Privatarztbehandlung mit gleicher GOÄ-Abdeckung und Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz, der 541/20 zahnärztlich 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro.

Da dieser Tarif geschlossen ist, profitiert er von einem stabilen, aber schrumpfenden Versichertenkollektiv, das typischerweise mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert wird. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen zu Prämieneinsparungen führen, ohne dass die erworbenen Altersrückstellungen vollständig verloren gehen. Welche neueren Tarife mit vergleichbarem oder verbessertem Leistungsumfang verfügbar sind, hängt von der individuellen Situation ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob Tarifoptimierungen im AXA PKV-Tarif möglich sind und welche Alternativen innerhalb des gleichen Versicherers infrage kommen.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der AXA 140/16, 342/20, 541/20 AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Bestandsversicherte der AXA können jedoch weiterhin per §204 VVG in diesen Tarif oder zwischen geschlossenen Tarifen innerhalb der AXA wechseln. Das Versichertenkollektiv schrumpft, was langfristig zu steigenden Beitragszuschlägen führt, da die verbliebenen Versicherten die Kosten zunehmend allein tragen.

Ältere, geschlossene Tarife werden von der AXA oft nicht mehr aktiv beworben, sind aber für bestehende Kunden weiterhin verfügbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über detaillierte Kenntnisse solcher Altbestände und kann Sie beraten, ob ein Wechsel in einen offeneren oder neueren Tarif mit besserer Beitragsentwicklung sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Chancen und Grenzen

Der §204 VVG gestattet Ihnen als Bestandskunde, innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in andere Tarife zu wechseln. Dabei können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, muss jedoch im Einzelfall geklärt werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unser Team deckt auf, welche AXA-Tarife für Ihren Wechsel infrage kommen und mit welchen Konditionen. Lassen Sie sich kostenfrei beraten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen hilft Ihnen, die beste Lösung zu finden. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Altbestand: Tarifwechsel als Ausweg

Geschlossene Tarife aus der älteren Tarifgeneration wie dieser AXA-Altbestand sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens sinkt das Versichertenkollektiv kontinuierlich, was die Kostenverteilung ungünstiger macht, und zweitens wirken sich medizinische Kostensteigerungen in schrumpfenden Pools stärker aus. Der Tarif trägt diese Dynamik ohne den Ausgleich durch Neuzugänge.

Ein Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren AXA-Tarif kann erhebliche Einsparungen bringen, da dieser von einer besseren Altersstruktur profitiert. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen mit unserem Beitragserhöhungs-Chart: Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Entwicklung im Markt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren nächsten Schritt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/20, 541/20 AW

Ambulant erhalten Sie GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Behandlungen und Sehhilfen bis 825 EUR (bei Mehrstärkengläsern). Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80% erstattet. Stationär zahlt die AXA Privatarztbehandlung und Chefarzthonorare bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Zahnärztlich gibt es 100% für Zahnbehandlung, 80% für Zahnersatz und 90% für Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. er nimmt keine neuen externen Kunden auf. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt ein Tarifwechsel innerhalb der AXA möglich. Das bedeutet jedoch auch, dass sich das Versichertenkollektiv verdünnt und Beitragszuschläge tendenziell über dem Marktdurchschnitt liegen, da die verbleibenden Versicherten medizinische Kostensteigerungen zunehmend allein tragen.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein überdurchschnittlich hoher Selbstbehalt, der bei einem Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offeneren AXA-Tarif oft deutlich gesenkt werden kann. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen.
Ja. Sie haben als bestehender AXA-Kunde das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA gemäß §204 VVG. In vielen Fällen können dabei Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umzusetzen ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen es gibt.
Für viele Versicherte ja. Der hohe Selbstbehalt von 2.200 Euro und die Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Altbestand mit schrumpfendem Kollektiv machen einen Wechsel zu einem offeneren oder neueren AXA-Tarif wirtschaftlich oft sehr attraktiv. Je älter Sie sind und je länger Sie im Tarif versichert sind, desto mehr Altersrückstellungen haben Sie aufgebaut, die ein Wechsel erhalten kann. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann im Einzelfall bewerten, ob und wie ein Tarifwechsel für Sie rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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