AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 342/20, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/16, 342/20, Z 100/ZS 60 der AXA Krankenversicherung AG kombiniert ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich) mit stationärer Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und solider Zahnversorgung (60% Zahnersatz bis 511,29 Euro jährlich zu 100%). Ein jährlicher Selbstbehalt von 2.200 Euro positioniert diesen Tarif im gehobenen Preissegment der Alten Welt, während die Kulanzleistungen - empfohlene Impfungen, Naturheilverfahren, bis 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% - zusätzlichen Spielraum bieten.

Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von Neuzugangseffekten und sehen damit strukturell höhere Beitragsrisiken. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen zu Einsparungen führen - in den meisten Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen übernehmen und gleichwertige oder bessere Leistungen realisieren, allerdings ohne erneute Gesundheitsprüfung nicht immer. Der Schlüssel ist eine individuelle Analyse durch unseren PKV-Sachverständigen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, welche AXA PKV-Tarife Ihrer Situation entsprechen und wo echtes Sparpotenzial liegt.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif - was bedeutet das für Sie?

Dieser AXA-Tarif ist seit längerem geschlossen; neue externe Kunden können nicht mehr versichert werden. Für bestehende Versicherte der AXA bietet sich aber eine Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es, in offenere oder jüngere Tarife derselben Gesellschaft zu wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, da die medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden und die Altersstruktur ungünstiger wird.

Geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestands- und Auslauftarife und kann zielgenau prüfen, welche modernen Alternativen innerhalb der AXA für Sie infrage kommen - ohne externe Tarifwechsel, ohne Versichererwechsel.

Tarifwechsel in der AXA: Ihre Chancen

Im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG wechseln Sie zu einem anderen Tarif derselben AXA, ohne die Versicherung zu unterbrechen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf und berechnet die realistischen Einsparungen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft für Sie alle verfügbaren Tarifkombinationen der AXA und ermittelt, welche Wechsel ohne Gesundheitsprüfung oder mit voller Altersrückstellungs-Übernahme möglich sind. Starten Sie jetzt mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif - der Weg raus

Die Alten-Welt-Tarife der AXA, besonders wenn sie wie dieser geschlossen sind, unterliegen einer besonderen Dynamik: Während die verbleibenden Versicherten altern und ihre Inanspruchnahme steigt, setzt sich die Schrumpfung des Kollektivs fort. Medizinische Kostensteigerungen, mangelnde Ausgleichseffekte von Neukunden und sinkende Kapitalerträge treiben die Beitragsentwicklung nach oben - oft doppelt so schnell wie in offenen Tarifen.

Der Ausweg aus dieser Spirale liegt in der rechtzeitigen Optimierung: Viele Versicherte finden in neueren AXA-Tarifen gleichwertige Leistungen bei deutlich niedrigeren Prämien, da dort eine bessere Altersstruktur und Risikoverteilung vorherrschen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt, wie sich Ihr Tarif bislang entwickelt hat - ein Beleg für die Notwendigkeit zu handeln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen einen konkreten Handlungsplan: Jetzt anmelden und lassen Sie sich zeigen, welche Alternativen bei der AXA für Ihre Situation passen.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 342/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (ärztlich), Sehhilfen bis 825 Euro (Mehrstärkengläser), 100% Psychotherapie für 30 Sitzungen, danach 80%, stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer bis GOÄ-Höchstsatz (teilweise bis 5-fach bei Chefarzt), Zahnbehandlung vollständig, Zahnersatz und Kieferorthopädie bis 511,29 Euro jährlich zu 100%, danach zu 60%, sowie kulanzweise empfohlene Impfungen und Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Betrag.
Es ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Das bedeutet: Neue, externe Kunden werden nicht mehr angenommen. Für bestehende AXA-Versicherte öffnet sich aber eine Chance durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG, in einen offeneren oder jüngeren AXA-Tarif zu wechseln. Geschlossene Tarife unterliegen stärkerer Beitragsdynamik, da die Risikogemeinschaft schrumpft und altert, ohne durch Jungkunden aufgefrischt zu werden.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Dies positioniert den Tarif im oberen Segment der Alten Welt - ein relativ hoher Selbstbehalt, der dafür sorgt, dass die Grundprämie moderater ausfällt, aber bei Inanspruchnahme bedeutet, dass Sie im ersten Jahr bis zu 2.200 Euro selbst zahlen.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Ob dieser Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Einzelfall prüfen. Häufig sind solche Wechsel ohne Gesundheitsfragen möglich und in den meisten Fällen lassen sich die Rückstellungen ganz oder teilweise mitnehmen, was erhebliche Ersparnisse eröffnet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren AXA-Alternativen ab. Da dieser Tarif geschlossen und in der Alten Welt beheimatet ist, trägt er ein erhöhtes Risiko für Beitragssprünge. Wenn Sie jünger als 55 sind oder gute Gesundheitswerte haben, kann ein Wechsel in einen offenen AXA-Tarif der Neuen Welt oft zu stabilen oder niedrigeren Beiträgen führen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen, ob und wie viel Sie durch einen Tarifwechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert