AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 343/16, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA mit den Tarifkomponenten 140/16 (ambulant), 343/16 (stationär) und 540/12 (Zahnersatz) gehört zur älteren Tarifgeneration und ist nicht mehr für Neukunden offen. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 Euro pro Versicherungsjahr und der Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) verbindet dieser Tarif solide Leistungen mit bewusster Kostenverantwortung. Die Privatarztbehandlung im Krankenhaus, erweiterte Zahnleistungen mit 60% Kostenübernahme und umfangreiche Zusatzleistungen prägen das Profil.

Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich durch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig ein Weg, die monatliche Prämie zu senken. Da dieser Tarif eine schrumpfende Risikogemeinschaft mit typischerweise überproportionalen Beitragsanpassungen durchläuft, lohnt sich eine individuelle Optimierungsprüfung. Altersrückstellungen können in vielen Fällen bei einem Wechsel zu einem jüngeren Tarif des gleichen Versicherers angerechnet werden, und häufig bleiben die Leistungen gleichwertig oder verbessern sich sogar.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale im AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 343/16, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Bedeutung des geschlossenen Status für den AXA-Tarif

Der Tarif 140/16, 343/16, 540/12 AW ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine Neukunden von außen auf. Das bedeutet, dass die Versichertenbasis nicht durch junge, gesunde Neuzugänge verjüngt wird, was typischerweise zu einer Alterung des Versichertenkollektivs und entsprechend steigenden Durchschnittsbeiträgen führt. Bestandsversicherte anderer AXA-Tarife können jedoch durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche geschlossenen Tarife wechseln und profitieren von dem etablierten Tarifgefüge.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Vergleichstools selten gelistet. Gerade hier zeigt sich der Vorteil einer persönlichen Beratung: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Altbestände und kann Ihnen aufzeigen, wenn ein Wechsel aus einem geschlossenen Tarif in einen besseren verfügbaren Tarif innerhalb der AXA realistisch ist und Ihre Situation verbessert.

Tarifwechsel innerhalb der AXA und Ihre Optionen

Versicherte in diesem Tarif haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG zu anderen Tarifen des gleichen Versicherers, ohne den Versicherer wechseln zu müssen. Bei einem solchen Tarifwechsel können vorhandene Altersrückstellungen in den meisten Fällen auf den neuen Tarif übernommen werden. Ob erneute Gesundheitsfragen erforderlich sind und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Mit unserer umfassenden Analyse erkennen Sie konkrete Wechselmöglichkeiten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche AXA-Tarife für Ihr Profil und Ihre Anforderungen geeignet sind und wie sich ein möglicher Wechsel auf Ihren Beitrag auswirkt. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Auswertung.

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif: Handlungsoptionen

Der Tarif 140/16, 343/16, 540/12 AW durchläuft wie alle geschlossenen Altbestände eine kontinuierliche Schrumpfung des Versichertenkollektivs und Überalterung. Diese Entwicklung zieht wiederkehrende Beitragsanpassungen nach sich, die oft deutlich über dem Durchschnitt liegen. Vorbeugen ist schwierig; Akzeptanz ist häufig die einzige Alternative - es sei denn, Sie prüfen einen Tarifwechsel.

Ein interner Wechsel zu einem moderneren Tarif der AXA kann die Beitragslast senken und langfristig stabil halten. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung des Tarifs nachzuvollziehen und das Handlungspotenzial zu erkennen. Mit einer Prüfung durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse finden Sie heraus, welcher Wechsel für Sie sinnvoll ist. Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen beraten.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 343/16, 540/12 AW

Die ambulanten Leistungen (140/16) werden bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach mit 80%, übernommen. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser oder bis zu 935 EUR für mehrstärkenkorrigierte Kontaktlinsen alle 2 Jahre erstattet. Der zahnärztliche Tarif 540/12 deckt Zahnbehandlung und Zahnersatz jeweils zu 60%, Kieferorthopädie ebenfalls zu 60% ab. Keine Summenbegrenzung bei Zahnleistungen.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe schrumpft und überaltert, was zu regelmäßigen, oft überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte anderer AXA-Tarife besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG, wodurch Sie von stabileren oder günstigeren Tarifen profitieren könnten.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr und muss für ambulante, stationäre und Zahnleistungen insgesamt aufgebracht werden. Das ist ein hohes Selbstbeteiligungsniveau, das Sie als Versicherter bewusst mitverantworten müssen, bevor die Versicherung zu zahlen beginnt. Dies wirkt sich natürlich auf die monatliche Prämie reduzierend aus.
Ja, ein interner Tarifwechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist nach §204 VVG möglich. Die AXA bietet modernere und günstigere Tarife an, zu denen ein Wechsel häufig sinnvoll ist. In den meisten Fällen können Ihre vorhandenen Altersrückstellungen auf den neuen Tarif übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und dem verfügbaren Alternativangebot der AXA ab. Da der Tarif geschlossen ist und regelmäßig über dem Durchschnitt steigende Beiträge aufweist, ist ein Wechsel für viele Versicherte eine ernstzunehmende Option. Ein jüngerer, offener AXA-Tarif mit moderaterem Selbstbehalt könnte sowohl die Prämie senken als auch zusätzliche Leistungen bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihnen in einer individuellen Analyse aufzeigen, welche konkreten Wechselmöglichkeiten für Sie bestehen und wie sich diese wirtschaftlich darstellen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert