AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/16, 343/16, 541/18 AW

Der AXA 140/16, 343/16, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit einer umfassenden Ambulanz-, Stationär- und Zahnversicherung. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), kombiniert mit Privatarztbehandlung und Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Die Dentalversicherung deckt Zahnbehandlung zu 90%, Zahnersatz zu 72% und Kieferorthopädie zu 81% ab - ohne Summenbegrenzung. Bei einem Selbstbehalt von 2.200 Euro jährlich richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die Premiumleistungen mit gezielter Kostenbeteiligung kombinieren möchten.

Die Tarifschließung hat Folgen für die Risikogemeinschaft: Das Versichertenkollektiv schrumpft tendenziell, während Beitragserhöhungen oft überdurchschnittlich ausfallen. Allerdings besteht die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu anderen AXA-Tarifen. In vielen Fällen können mit einem Wechsel Prämien gesenkt werden, häufig ohne Neubewertung von Vorerkrankungen, und die Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten - vorausgesetzt, die neue Tarifvariante erfüllt die persönlichen Anforderungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungspotenziale in Ihrem Fall stecken. Unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm liegen die Leistungsdetails sowie Wechseloptionen vor, um eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung zu geben - auch zu weniger bekannten AXA PKV-Tarif-Alternativen.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den AXA 140/16, 343/16, 541/18 AW zu einem geschlossenen Bestandstarif?

Der Tarif nimmt keine Neukunden von außerhalb der AXA auf; er steht nur für bestehende AXA-Versicherte offen, die sich intern umorientieren möchten. Diese Schließung ist typisch für ältere Tarife, die von Anfang an mit einem definierten Versichertenkollektiv kalkuliert wurden. Das Netzwerk altert statistisch schneller als in offenen Tarifen, die kontinuierlich junge Neukunden mit ausgeglicheneren Risikoprofilen aufnehmen - ein Treiber für Beitragserhöhungen in geschlossenen Tarifen.

Für bestehende Versicherte ist das kein Nachteil: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt möglich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu allen AXA-Tarifen, auch zu weniger öffentlich beworbenen Optionen, die ähnliche oder sogar bessere Leistungen mit niedrigerem Beitrag bieten können. Eine genaue Prüfung lohnt sich insbesondere, wenn die aktuelle Prämie bereits gestiegen ist.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: Welche Chancen ergeben sich für Sie?

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif nach §204 VVG ist ohne Wechsel zum Konkurrenten möglich. Sie bleiben bei der AXA und können von einem moderneren oder günstiger kalkulierten Tarif profitieren. In der Regel werden bestehende Altersrückstellungen angerechnet, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich - besonders wenn Sie eine längere Beitragszahlung ohne größere Leistungsausfälle vorweisen können. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert alle verfügbaren Wechseloptionen bei der AXA und ermittelt, welcher Tarif zu Ihren Leistungsansprüchen und Ihrem Budget passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt transparent auf, ob und wie viel Sie sparen können - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 140/16, 343/16, 541/18 AW: Was können Sie tun?

Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben ihre Beitragserhöhungen nicht isoliert von der Marktdynamik: medizinische Kostensteigerungen, Demografie und sinkende Kapitalerträge erhöhen den Druck auf alle Tarife. Aber bei geschlossenen Bestandstarifen kommt hinzu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft - Versicherte wechseln in neuere Tarife oder beenden ihre Versicherung, während keine jungen, gesunden Neukunden mehr eintreten, um die Quote auszugleichen. Das beschleunigt die Prämiensteigerung zusätzlich.

Der Ausweg ist ein interner Tarifwechsel zu einem AXA-Tarif mit besserer Kostenstruktur. Häufig sind dabei Leistungen ähnlich oder besser, während die Beiträge sinken - eine klassische Optimierungssituation. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt auf, wie steil die Kostenkurve dieses Tarifes verläuft und unterstützt Sie in der Entscheidung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert, welche Alternativen konkret zur Verfügung stehen und wie Ihr Einzelfall aussieht - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 343/16, 541/18 AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz (ärztlich), 2,5-fach (technisch), 1,3-fach (Labor) ab. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser oder bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet (innerhalb von 2 Jahren). Psychotherapie: 100% für 30 Sitzungen pro Fall, dann 80%. Stationär besteht Chefarztbehandlung mit Privatarzt-Option bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung wird zu 90%, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81% erstattet - ohne Jahresobergrenzen.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden und nimmt nur interne Wechsler von anderen AXA-Tarifen auf. Das bedeutet: Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, Neuzugänge mit besseren Risikoprofilen entfallen, die Durchschnittsaltersgruppe steigt. Beitragserhöhungen sind daher häufig überdurchschnittlich. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt der Tarifwechsel-Ausweg nach §204 VVG offen.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein hoher Selbstbehalt und wird auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen angewendet - also ein Einzelselbstbehalt für alle Leistungsbereiche zusammen. Versicherte mit geringeren medizinischen Ausgaben oder niedrigerem Einkommen sollten überlegen, ob dieser Selbstbehalt proportional zu ihren Leistungen passt.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen AXA-Tarifen ist möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich - das hängt aber von dem konkreten Zieltarif und Ihrer Krankengeschichte ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Optionen verfügbar sind.
Für viele Versicherte: ja. Wenn Ihre Prämie gestiegen ist und Sie mit dem hohen Selbstbehalt von 2.200 Euro oder der Alten-Welt-Struktur unzufrieden sind, gibt es unter den neueren AXA-Tarifen Alternativen mit besseren Leistungsquoten und modernerem Design. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein anderer AXA-Tarif mehr Leistung für weniger Geld bietet. Die Wirtschaftlichkeit eines Wechsels hängt letztlich davon ab, wie groß das Sparpotenzial ist, wie Ihr Alter und Gesundheitszustand bewertet werden und ob Altersrückstellungen angerechnet werden - all das wird in der Analyse transparent gemacht.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert