AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 343/16, 544/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/16, 343/16, 544/20 AW der AXA Krankenversicherung AG ist eine Altwelt-Kombination mit ambitioniertem Leistungsniveau: GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, eine jährliche Selbstbeteiligung von 2.200 Euro, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 50% sowie umfangreiche Zusatzleistungen wie Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%), Sehhilfen bis 760 Euro und alternative Heilmethoden. Mit Mehrbettzimmerversorgung im stationären Bereich positioniert sich dieser Tarif als solide Grundversorgung mit Schwerpunkt auf ambulante Leistungsqualität.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann für Bestandsversicherte häufig eine deutlich bessere Prämienposition eröffnen. Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen; die schrumpfende Risikogemeinschaft und steigende Altersstruktur führen regelmäßig zu Beitragserhöhungen, die über dem Marktdurchschnitt liegen. In vielen Fällen sind günstigere oder leistungsgleiche Alternativtarife verfügbar, die Altersrückstellungen können häufig übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optimierungsmöglichkeiten im AXA-Portfolio bestehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den vollständigen Überblick der verfügbaren internen Wechseloptionen und berät Sie dazu, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Altwelt-Bisex-Tarif: Was das für Sie bedeutet

Der AXA 140/16, 343/16, 544/20 AW gehört zur Altwelt und ist seit Langem geschlossen - das heißt, externe Neuversicherte werden nicht mehr aufgenommen. Dies hat zwei Folgen: Erstens profitiert die Risikogemeinschaft nicht mehr von jüngeren Versicherten, die Altersstruktur konzentriert sich auf ältere und älteste Jahrgänge. Zweitens führt der Alterungsprozess systematisch zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen Jahr für Jahr, da die steigenden Gesundheitskosten der älteren Versicherten auf eine schrumpfende Beitragsbasis verteilt werden.

Für bestehende Versicherte der AXA bedeutet dies jedoch: Sie haben das Recht, jederzeit nach §204 VVG innerhalb der AXA in einen anderen, offenen oder weniger belasteten Tarif zu wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt alle internen Wechseloptionen und kann Ihnen zeigen, wie Sie dem Alterungstrend entkommen und gleichzeitig Ihre Altersrückstellungen behalten.

Tarifwechsel im AXA-Bestand: Ihre Chancen nach §204 VVG

Ein interner Tarifwechsel bei der AXA richtet sich nach den Regeln des §204 VVG. Wenn Sie als Versicherter des Hauses aus dem 140/16, 343/16, 544/20 AW in einen neueren oder offeneren AXA-Tarif wechseln möchten, können in vielen Fällen Ihre bereits aufgebauten Altersrückstellungen übernommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Allerdings hängt die konkrete Umsetzbarkeit von der Tarifkombination ab, die Sie ansteuern. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermittelt für Sie, welche Alternativen im AXA-Portfolio verfügbar sind und wie sich Ihre Prämie und Leistungen verändern würden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die beste Option auf - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 140/16, 343/16, 544/20 AW - Was tun?

Geschlossene Altwelt-Tarife wie dieser erleben regelmäßig Beitragserhöhungen, die deutlich über den Inflationszahlen liegen. Der Grund ist simpel: Die Versichertenkollektive altern, die medizinischen Kosten steigen, und es kommen keine jungen Neukunden herein, um die Lasten zu verteilen. Der AXA 140/16, 343/16, 544/20 AW ist in diesem Belastungsszenario besonders anfällig, da er seit Jahren kein neues Risiko mehr aufnimmt. Für Sie als Versicherten bedeutet das eine absehbare Spirale von Beitragsanhebungen.

Die gute Nachricht: Ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif ist oft der Ausweg. Viele Versicherte sparen durch einen §204 VVG Wechsel erhebliche Beitragsanteile, ohne ihre Leistungen wesentlich einzubüßen - und behalten ihre Altersrückstellungen. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart zum Vergleich der Kostenentwicklung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie viel Sie durch einen Wechsel sparen könnten - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 343/16, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Die psychotherapeutischen Leistungen umfassen 30 Sitzungen zu 100% Erstattung pro Versicherungsfall, danach 80%. Sehhilfen werden bis zu 760 Euro erstattet (für Mehrstärkengläser bei Fehlsichtigkeit über 6 Dioptrien), Gestelle separat mit bis zu 110 Euro. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%, ohne jährliche Summenbegrenzung. Alternative Heilmethoden werden bis zur Höhe der Schulmedizin-Kosten erstattet; Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen und von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen sind Leistungen des Tarifs.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen, externen Versicherten mehr in diesen Tarif aufnimmt. Diese Schließung führt zu strukturellen Problemen: Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich durch Ausfälle, während die verbleibenden Versicherten älter werden. Dies zieht regelmäßig überdurchschnittliche Beitragserhöhungen nach sich. Für Bestandsversicherte der AXA besteht jedoch der Vorteil, dass sie nach §204 VVG in offenere oder jüngere Tarife wechseln können und dadurch dieser Spirale entkommen.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Leistungsbereiche - ambulant wie stationär sowie für Zahnarztleistungen, auch für Vorsorgeleistungen. Mit 2.200 Euro liegt dieser Tarif im oberen Bereich der SB-Staffelungen; es ist ein deutlicher Eigenanteil pro Jahr, bevor der Versicherer zu zahlen beginnt. Abhängig von Ihrer durchschnittlichen Inanspruchnahme kann dies zu erheblichen Eigenzahlungen führen.
Ja, als Versicherter der AXA haben Sie das Recht, nach §204 VVG einen internen Tarifwechsel vorzunehmen. Das heißt, Sie wechseln zu einem anderen AXA-Tarif und bleiben somit Versicherter desselben Hauses - ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft ist damit nicht verbunden. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und davon, welche Alternativtarife die AXA anbietet. Der 140/16, 343/16, 544/20 AW ist ein geschlossener Altwelt-Tarif mit hohem Selbstbehalt, was ihn längerfristig anfällig für Beitragssprünge macht. Falls Sie jünger sind oder Ihre Gesundheit stabil ist, gibt es häufig andere AXA-Tarife mit besserer Prämienentwicklung und ähnlichen oder sogar besseren Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert