AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 343/16, VITAL-Z AW im Detail

Der AXA 140/16, 343/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der für Bestandsversicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG noch zugänglich ist. Der Tarif kombiniert GOÄ-Höchstsätze (bis zum 3,5-fachen Satz für ambulante ärztliche Leistungen) mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus, stationärer Psychotherapie und 75 Prozent Zahnersatzerstattung. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 EUR jährlich und Mehrbettzimmer positioniert sich dieser Tarif als klassisches Premium-Segment der älteren Tarifgeneration.

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt werden häufig von Beitragserhöhungen stärker belastet, da ihre Versichertenkollektive schrumpfen und überaltern. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, und häufig bleiben Altersrückstellungen auch beim Wechsel zu einem modernen Tarif erhalten. Allerdings ist zu beachten, dass neue Gesundheitsfragen erforderlich sein können - dies hängt vom individuellen Wechselprofil ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche AXA-PKV-Tarife zu Ihrer Situation passen und wo echte Sparquellen liegen.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 343/16, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 140/16, 343/16, VITAL-Z AW ist nicht mehr für Neukunden verfügbar - neue Versicherte können diesen Tarif nicht abschließen. Allerdings bleibt er für bestehende AXA-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zugänglich. Dies ist ein großer Unterschied zu anderen Versicherern: Sie können als AXA-Kunde diese etablierten Leistungsstandards bewahren oder sogar verbessern, ohne die AXA verlassen zu müssen.

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt erleben ein schrumpfendes und älter werdendes Versichertenkollektiv, was Beitragssteigerungen beschleunigt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang auch zu älteren, geschlossenen Tarifen und kann Ihnen sagen, ob dieser Tarif für eine Optimierung die richtige Basis darstellt oder ob ein neuerer Tarif besser passt.

Tarifwechsel im AXA 140/16, 343/16, VITAL-Z AW: Wie funktioniert es?

Als AXA-Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb der AXA in einen anderen Tarif zu wechseln - ohne die Versicherung zu verlassen. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen häufig angerechnet, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Allerdings ist eine pauschale Garantie nicht möglich: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie kostenlos, welche modernen AXA-Tarife ähnliche oder bessere Leistungen mit niedrigerem Beitrag bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und den Weg zu Ihrem optimalen Tarif. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 140/16, 343/16, VITAL-Z AW - Ihr Handlungsspielraum

Der AXA 140/16, 343/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif aus der Alten Welt, dessen Versichertenkollektiv ausdünnt und altert. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, die oft Jahr für Jahr zumutbar sind, aber in der Summe erheblich werden. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf ein schrumpfendes Versichertenkollektiv - ein Doppeleffekt, der geschlossene Tarife besonders belastet.

Ein Wechsel zu einem neueren, aktiveren AXA-Tarif kann in vielen Fällen Ihre Prämie dauerhaft senken und tendenziell zu gleichwertigen oder besseren Leistungen führen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Beitragsentwicklung im Kontext der AXA-Tariffamilie zu verstehen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren Experten durchführen und erfahren Sie, wie viel Sie mit einem gezielten Wechsel sparen können: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100 Prozent, danach 80 Prozent. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet, mit Anspruch alle zwei Jahre. Im Krankenhaus zahlt die AXA Privatarztbehandlung und stationäre Psychotherapie. Die Zahnversicherung VITAL-Z erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 75 Prozent und Kieferorthopädie unter 18 Jahren zu 100 Prozent, mit jährlichen Höchstgrenzen von 1.000 bis 5.000 EUR je nach Versicherungsdauer.
Der Tarif ist geschlossen und steht nur für Bestandskunden der AXA zur Verfügung, die einen Tarifwechsel vornehmen möchten. Neue externe Kunden können ihn nicht abschließen. Dies führt dazu, dass sich das Versichertenkollektiv verkleinert und überaltert, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Für bestehende AXA-Versicherte bietet der Tarif jedoch eine rechtliche Wechselroute nach §204 VVG - eine wichtige Option für die Tarifoptimierung.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR und gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen, auch für Vorsorgeleistungen. Dies positioniert den Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment - eine klassische Gestaltung von Alte-Welt-Tarifen mit moderater Prämie durch höhere Eigenverantwortung. Für chronisch Kranke oder Vielnutzer von Leistungen können günstigere Tarife mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt interessant sein.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen können Sie dabei Altersrückstellungen mitnehmen und erhalten gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigerem Beitrag. Allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem aktuellen Beitrag ab. Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser unterliegen oft stärkeren Beitragssprüngen als moderne Tarife, daher lohnt sich eine Prüfung meist. Wenn Sie unter 60 Jahren und in guter Gesundheit sind, profitieren Sie oft erheblich von einem Wechsel zu einem neueren, aktiveren Tarif. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt Ihnen, wo konkrete Sparquellen liegen und welche Leistungsanpassungen sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert