AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/16, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Der AXA 140/16, 343/16, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert er ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationäre Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz und Zahnersatz bis 60 Prozent Erstattung. Die Versicherung umfasst Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser und umfangreiche Hilfsmittel. Ein Mehrbettzimmer in der Klinik ist in diesem Profil vorgesehen.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist der 140/16, 343/16, Z 100/ZS 60 eine Bestandsversicherung, deren Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft. Dies führt tendenziell zu über dem Marktdurchschnitt liegenden Beitragserhöhungen. Allerdings eröffnet sich für Versicherte dieses Tarifbestandes ein bedeutender Vorteil: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, die Beitragsentwicklung durch den Wechsel in einen modernen, offenen Tarif zu stabilisieren. Häufig lassen sich dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bei moderateren Prämien realisieren, und in den meisten Fällen können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten zu besseren Konditionen bestehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet dabei speziell für den AXA-PKV-Tarif 140/16, 343/16, Z 100/ZS 60 AW, welche modernen Tarife zu Ihrem aktuellen Leistungsprofil passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Bestandsversicherte bedeutet

Der 140/16, 343/16, Z 100/ZS 60 AW ist für Neukunden nicht mehr verfügbar. Das bedeutet: Neue, externe Versicherungssuchende können nicht in diesen Tarif eintreten. Bestehende Versicherte der AXA genießen jedoch einen bedeutenden Vorteil: Sie können im Rahmen des §204 VVG-Tarifwechsels in andere Tarife derselben Gesellschaft wechseln, ohne die AXA zu verlassen. Diese Innenwechsel-Option eröffnet ihnen Optimierungsmöglichkeiten, die externen Neukunden verwehrt bleiben.

Ein geschlossenes, älteres Tarif-Kollektiv erlebt typischerweise eine Überalterung und Schrumpfung, was die Prämiendynamik verschärft. Allerdings dokumentieren wir regelmäßig, dass Versicherte von älteren, geschlossenen Tarifen durch einen gezielten Wechsel in neuere Produkte der gleichen Versicherung ihre Prämienentwicklung deutlich verbessern können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat eine umfassende Übersicht über alle verfügbaren AXA-Tarife und kann konkret aufzeigen, in welche Tarife ein Wechsel mit Erhalt oder Verbesserung der bisherigen Leistungen möglich ist.

Tarifwechsel beim AXA 140/16, 343/16, Z 100/ZS 60 AW: Optionen im Detail

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA gemäß §204 VVG ist die zentrale Optimierungschance für Versicherte dieses Bestands. Der Wechsel erfolgt ohne Kündigung der Versicherung, bleibt also bei der gleichen Gesellschaft. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen anteilig oder vollständig berücksichtigt, und in den meisten Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder deutlich vereinfacht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse dokumentiert für Ihren Einzelfall, welche konkreten Wechseloptionen bestehen, wie sich die Beiträge entwickeln würden, und welche Leistungsmerkmale der Alternativtarife mit Ihrem bisherigen Profil korrespondieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft dabei gezielt die Übernahmeregelungen bei der AXA und nennt Ihnen die rentabelsten Szenarien. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert eine klare Orientierung - Jetzt anmelden und Ihre Optionen erfahren.

Beitragserhöhung im AXA 140/16, 343/16, Z 100/ZS 60: Tarifwechsel als Ausweg

Der 140/16, 343/16, Z 100/ZS 60 AW ist ein älterer, geschlossener Tarif, dessen Versichertenbestand schrumpft und überaltert. Diese demografische Dynamik führt zu weit überdurchschnittlichen Beitragssprüngen. Mit einem initialen Selbstbehalt von 2.200 EUR ist der Tarif bereits für Selbständige und ältere Versicherte mit höheren Eigenanteilen ausgelegt; die Prämienbelastung wächst aber kontinuierlich, weil die sinkende Zahl jüngerer Versicherter die Kalkulationen nicht mehr trägt.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen, offenen AXA-Tarif kann diesen Druck deutlich reduzieren. In vielen Fällen profitieren Wechsler von besserer Risikomischung in der jüngeren Kollektivstruktur und erhalten gleichzeitig vergleichbare oder verbesserte Leistungen bei niedrigeren Beitragssätzen. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart an, um zu sehen, wie sich Ihre aktuelle Tarifgeneration entwickelt - und nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Sparoptionen zu entdecken. Jetzt anmelden und lassen Sie sich die besten Wechselpfade für Ihr Alter und Ihre Risikoprofile aufzeigen.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Ambulant erstattet der Tarif ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser), und Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent pro Versicherungsfall, danach 80 Prozent. Stationär bietet der Tarif Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz und stationäre Psychotherapie. Der Tarif erstattet Zahnbehandlung, Zahnersatz bis 60 Prozent und Kieferorthopädie kombiniert. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Bandagen und Gipsliegeschalen sind mitversichert. Der Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR pro Versicherungsjahr, gilt aber auch für Vorsorgeleistungen. Mehrbettzimmer und ein Selbstbehalt von 2.200 EUR positionieren diesen Tarif im gehobenen, aber nicht im Premium-Segment.
Der Tarif ist ein geschlossener Bestandstarif der Alten Welt. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da bestehende Versicherte das Alter vorantreiben und weniger Junge hinzukommen. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte in diesen Tarif nicht mehr eintreten, sondern nur bereits Versicherte verbleiben darin. Für Bestandsversicherte eröffnet sich hingegen eine starke Optimierungschance: Der Wechsel zu einem modernen, offenen AXA-Tarif kann Beitrag und Altersstruktur deutlich verbessern.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt umfassend für ambulante Leistungen, stationäre Leistungen, Zahnleistungen und auch für Vorsorgeleistungen. Mit 2.200 EUR positioniert sich der Tarif im mittleren Bereich des PKV-Marktes: nicht im Niedrig-SB-Segment (das beginnt bei 0 oder 250 EUR), aber auch nicht im Hochabschluss-Bereich (ab 2.500 EUR). Für ältere oder älterwerdende Versicherte kann dieser Selbstbehalt ein erheblicher jährlicher Eigenaufwand sein, was einen Wechsel zu einem Tarif mit niedrigerem SB häufig ratsam macht.
Ja. Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA gemäß §204 VVG ist die zentrale Optimierungsmöglichkeit. Sie wechseln nicht die Versicherung, sondern bleiben bei der AXA und treten in einen modernen, offenen Tarif ein. In vielen Fällen reduziert sich die Beitragslast, in den meisten Fällen werden bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder diese wird vereinfacht. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte dieses Tarifbestandes ist ein Wechsel sehr attraktiv. Die anhaltenden, überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen werden durch die Überalterung des Kollektivs getrieben. Der hohe Selbstbehalt von 2.200 EUR bedeutet auch einen erheblichen jährlichen Eigenaufwand. Ein Wechsel zu einem modernen AXA-Tarif mit niedrigerem SB und besserer Risikomischung macht in vielen Fällen Sinn, besonders für jüngere oder mittlere Versicherte mit guter Gesundheit. Aber auch für ältere Versicherte lohnt sich oft eine Prüfung: Die Einsparungen durch den niedrigeren Beitragssatz können den Wegfall einer Gesundheitsprüfung oder die Übernahme von Altersrückstellungen wert sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und nennt Ihnen konkrete Szenarien, in denen ein Wechsel wirtschaftlich und leistungsmäßig Sinn ergibt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert