AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 343/20, 541/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/16, 343/20, 541/20 AW gehört zur Alten Welt und kombiniert solide ambulante und stationäre Leistungen mit guter Zahnversorgung. Die AXA Krankenversicherung AG erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-facher Satz für ärztliche Leistungen), stationär bis zu den gleichen Höchstsätzen mit Privatarztbehandlung, und Zahnleistungen bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz. Der Selbstbehalt liegt bei 2.200 EUR jährlich, was diesem Tarif ein deutliches Kostenelement gibt; dafür profiliert sich die Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und 90% Kieferorthopädie ohne Jahresbegrenzung.

Als geschlossener Tarif nimmt dieser Bestandstarif keine Neukunden mehr auf, und die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu anhaltenden Beitragserhöhungen. Für bestehende Versicherte desselben Versicherers eröffnet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG, der oft Einsparungen ermöglicht und häufig zu gleichwertigen oder besseren Leistungen führt. Da dieser Tarif bereits mit höheren Prämien verbunden ist, lohnt sich eine regelmäßige Überprüfung auf Optimierungspotenziale besonders.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt Einsparpotenziale im AXA PKV-Tarif auf und zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der AXA: Was bedeutet das für Versicherte?

Der AXA 140/16, 343/20, 541/20 AW ist seit Jahren nicht mehr für Neukunden zugänglich. Das heißt konkret: Externe Versicherte können nicht neu in diesen Tarif eintreten, aber bestehende Versicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen oder andere AXA-Tarife wechseln. Die Folge einer geschlossenen Risikogemeinschaft ist eine kontinuierliche Überalterung des Versichertenbestands, was systematische Beitragserhöhungen fördert.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von vielen Versicherten übersehen, da sie nicht mehr prominent kommuniziert werden. Hier greift unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm ein: Er verfügt über umfassende Kenntnisse auch dieser Archivtarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll ist oder ob alternative Angebote bei der AXA bessere Perspektiven bieten, unter Berücksichtigung von Altersrückstellungen und eventuellen Gesundheitsfragen.

Tarifwechsel im 140/16, 343/20, 541/20 AW: Chancen innerhalb der AXA

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA erfolgt nach §204 VVG ohne Wechsel des Versicherers. Das Wichtigste: Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, und in den meisten Situationen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie fällt deutlich kürzer aus. Das Potenzial liegt darin, dass bei einem Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif die Beitragsbelastung durch eine ausgeglichenere Altersstruktur sinkt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet alle relevanten Tarifvarianten der AXA und zeigt auf, welcher Tarif zu Ihrer Situation und Ihren Leistungsansprüchen passt. Profitieren Sie von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt Optimierungspotenziale auf - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 140/16, 343/20, 541/20 AW: So reagieren Sie richtig

Dieser alte, geschlossene AXA-Tarif sieht sich einer Beitragsbelastung gegenüber, die typisch für Alt-Tarife ist: Eine schrumpfende Risikogemeinschaft bedeutet, dass die Kosten auf weniger Schultern verteilt werden, und die demografische Alterung des verbleibenden Bestands verstärkt die Kostensteigerung zusätzlich. Hinzu kommen allgemeine medizinische Preissteigerungen. Für Versicherte bedeutet das eine jahrelange Spirale regelmäßiger Beitragserhöhungen.

Ein Wechsel zu einem jüngeren oder offenen AXA-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragslast senken, häufig sogar mit gleichwertigen oder besseren Leistungen. Die konkrete Ersparnis hängt vom Zieltarif ab, und dies sollte im Einzelfall geprüft werden. Schauen Sie sich die Entwicklung am Beispiel des aktuellen AXA-Bestands in unserem Beitragserhöhungs-Chart an und verstehen Sie die Trends. Starten Sie jetzt mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und lassen Sie sich von unserem Spezialisten konkrete Handlungsoptionen zeigen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 343/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Behandlungen als Privatarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach, und Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 90% - alles ohne Jahresbegrenzung. Sehhilfen werden bis 825 EUR erstattet (bei niedriger Dioptrienzahl), 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall zu 100%, danach 80%. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Kunstglieder und orthopädische Stützapparate sind eingeschlossen. Der Selbstbehalt von 2.200 EUR jährlich gilt für alle Bereiche.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet: Nur bestehende AXA-Versicherte können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG eintreten. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft ist ein klassisches Problem geschlossener Tarife, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden und die Altersstruktur überaltert, was zu kontinuierlichen Beitragserhöhungen führt.
Der Selbstbehalt liegt bei 2.200 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und für Zahnleistungen. Das ist ein relativ hoher Selbstbehalt und reduziert die Erstattungsleistung erheblich - beim ersten Zahnarztbesuch, der ersten ambulanten Behandlung oder einem Krankenhausaufenthalt trägt der Versicherte bis 2.200 EUR selbst. Das positioniert diesen Tarif eher als Tarif mit hohem Eigenanteil.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter können Sie innerhalb der AXA nach §204 VVG wechseln. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich oder sie fällt deutlich kürzer aus. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft gezielt, welche günstigeren AXA-Tarife für Sie verfügbar sind und welche Leistungen Sie dabei erhalten. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrem persönlichen Profil ab: Wenn Sie unter der hohen Selbstbeteiligung von 2.200 EUR leiden und regelmäßig ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, kann ein Wechsel zu einem niedrigeren oder ausgestalteten Selbstbehalt erhebliche Ersparnisse bringen. Auch wenn Sie in einen offenen AXA-Tarif wechseln, profitieren Sie von einer stabileren Altersstruktur und damit moderateren Beitragssteigerungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und zeigt auf, ob und welcher Wechsel sich für Sie lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert