AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 343/20, VITAL-Z AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/16, 343/20, VITAL-Z AW gehört zur Alten Welt und kombiniert umfangreiche Ambulant- und Zahnleistungen mit moderater stationärer Kostenersparnis. Die Ambulantversicherung 140/16 bietet Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) mit breiter Leistungspalette: Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%), Sehhilfen bis 825 EUR je nach Dioptrienstärke, Naturheilverfahren und umfassende Vorsorgeleistungen inklusive Impfungen. Der stationäre Tarif 343/20 deckt Privatarztbehandlung bis zu Höchstsätzen ab, bei Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Die Zahnversicherung VITAL-Z erstattet Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 75% (bis 85% mit Prophylaxe) mit aufgestuften jährlichen Limits bis 5.000 EUR.

Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist der AXA 140/16, 343/20, VITAL-Z einer Beitragserhöhungsdynamik ausgesetzt, die typischerweise über dem Durchschnitt liegt. Für bestehende AXA-Versicherte bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an: Ein Wechsel zu einem der offenen oder jüngeren Tarife des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen Prämien senken und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren. Altersrückstellungen werden häufig vollständig mitgenommen, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom einzelnen Wechselfall ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel im AXA PKV-Tarif lohnt und welche Alternativen zu besseren Konditionen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 343/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA 140/16, 343/20, VITAL-Z?

Der Tarif ist seit mehreren Jahren nicht mehr für Neukunden der AXA zugänglich; neue Versicherte können ihn nicht abschließen. Die bestehende Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich durch Austritte und Todesfälle, während Neueintritte ausbleiben. Dies führt zu einer Verschiebung der Altersstruktur hin zu älteren Versicherten und erhöht damit die Kostentrends für die verbleibende Gemeinschaft. Das Ergebnis sind Beitragserhöhungen, die tendenziell über dem Schnitt liegen und sich in den kommenden Jahren beschleunigen können.

Für bestehende AXA-Versicherte ist dies jedoch nicht gleichbedeutend mit Ausweglosigkeit. Der §204 VVG gestattet einen internen Tarifwechsel zu einem anderen AXA-Tarif (auch zu offenen oder neueren Tarifen), ohne dass man zu einem anderen Versicherer wechseln muss. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über die gesamte AXA-Tarifpalette und kann gezielt aufzeigen, welche Wechseloptionen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Gesundheitssituation und Leistungsanforderungen infrage kommen.

Tarifwechsel im AXA 140/16, 343/20, VITAL-Z: Ihre Optionen

Ein interner Tarifwechsel im Rahmen von §204 VVG ist der reguläre Weg für Bestandsversicherte, um die Beitragsbelastung zu senken oder Leistungen zu verbessern. Dabei wechseln Sie bei der gleichen Versicherungsgesellschaft in einen anderen, zeitgemäßeren Tarif. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet oder übernommen, was die Wechselkosten senkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie die Tariflandschaft der AXA auf aktuell verfügbare und von Ihrem Profil her geeignete Zieloptionen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine transparente Gegenüberstellung inklusive realistischer Beitragsvergleiche und Leistungsgewinne oder -risiken. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen den nächsten Schritt: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 140/16, 343/20, VITAL-Z - Handlungsoptionen

Der AXA 140/16, 343/20, VITAL-Z ist als alter Bestandstarif mit geschlossenem Versichertenbestand massiv anfällig für Beitragserhöhungen. Die Risikogemeinschaft schrumpft durch Ausfälle und Todesfälle, die verbleibenden Versicherten sind älter und damit medizinisch kostspieliger. Hinzu kommen anhaltend steigende medizinische Leistungskosten und strukturelle Verschiebungen in der Kostendeckung. Anders als bei offenen Tarifen mit stabiler Altersstruktur können diese Effekte durch Beitragsstabilisierung nicht ausgeglichen werden; jede anstehende Beitragserhöhung ist daher ein ernstes Handlungssignal.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist häufig die wirtschaftlich rationale Antwort, insbesondere wenn modernere oder offene AXA-Tarife ähnliche Leistungen zu deutlich niedrigeren Beiträgen anbieten. Der Vergleich lohnt sich in den meisten Fällen: Neue Zieloptionen profitieren oft von besseren Alterskollektiven und geringeren Risikozuschlägen. Setzen Sie sich intensiv mit Ihrer Beitragserhöhung auseinander und nutzen Sie die Frist des Sonderkündigungsrechts zur Orientierung. Der Beitragserhöhungs-Chart der AXA zeigt die historische Preisentwicklung und hilft Ihnen, den Trend einzuordnen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung und Alternativlösungen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 343/20, VITAL-Z AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung bis GOÄ-Höchstsatz (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor), Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% dann 80%, Sehhilfen bis 825 EUR (je nach Sehstärke), Naturheilverfahren, Impfungen und Vorsorgeleistungen. Stationär: Privatarztbehandlung, Chefarzt bis 5-fach GOÄ, stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 75% (bis 85% mit Prophylaxe), Kieferorthopädie bis 18 Jahre 100%, danach 75%. Jährliche Zahnlimits: gestaffelt von 1.000 EUR (Jahr 1) bis 5.000 EUR (Jahr 5). Bei 2.200 EUR Selbstbehalt.
Der Tarif ist geschlossen: Neue Kunden können ihn nicht mehr abschließen. Die Versichertengruppe schrumpft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte besteht die Möglichkeit, innerhalb der AXA via §204 VVG den Tarif zu wechseln, um von stabileren oder offenen Tarifen zu profitieren und damit die Beitragsbelastung zu reduzieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR und gilt pro Versicherungsfall, d.h. insgesamt max. 2.200 EUR im Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater bis hoher Selbstbehalt, der die Prämie senkt, aber im Krankheitsfall zu nennenswerter Kostenverantwortung führt. Der SB gilt ambulant, stationär und im Zahnbereich.
Ja, ein Wechsel ist über §204 VVG innerhalb der AXA möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Altersrückstellungen behandelt werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Häufig sind Wechsel ohne erneute Gesundheitsfragen oder mit Übernahme der Altersrückstellungen möglich. Eine verbindliche Aussage kann nur unser PKV-Sachverständiger nach eingehender Analyse geben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt Ihre persönliche Situation und zeigt realistische Optionen mit Beitragseffekten.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Zieloptionen bei der AXA ab. Der 2.200 EUR Selbstbehalt und der geschlossene Status sprechen für eine Wechselprüfung. Oft sind offene oder jüngere AXA-Tarife mit besseren Altersstrukturen und stabilerem Beitragsaufwuchs verfügbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet auf Basis Ihres Profils und der Zieloptionen konkret, ob und wann ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. In vielen Fällen führt ein Wechsel zu spürbarer Beitragsentlastung ohne Leistungsverlust.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert