AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/16, 343/20, ZPRO AW

Der AXA 140/16, 343/20, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 Euro jährlich kombiniert dieser Tarif die Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) mit umfangreicher Zahnversorgung: 100% Erstattung für Zahnbehandlungen, 60% für Zahnersatz, sowie Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr. Privatarztbehandlung im Krankenhaus, psychotherapeutische Leistungen (30 Sitzungen pro Fall zu 100%, danach 80%), alternative Heilmethoden und Sehhilfen bis 825 Euro sind eingeschlossen. Mehrbettzimmer ist vorgesehen, ein Aufstieg in ein Einzel- oder Zweibettzimmer ist nicht möglich.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA eröffnet vielen Bestandsversicherten Spielraum zur Beitragsoptimierung. Alte-Welt-Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft, was tendenziell zu erhöhten Beitragssteigerungen führt. Eine Umstellung auf einen neueren Tarif kann häufig zu deutlich günstigeren Konditionen führen, ohne dass Versicherte ihre bevorzugten Leistungsmerkmale aufgeben müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den AXA PKV-Tarif und identifiziert konkrete Sparchancen durch Tarifoptimierung.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 343/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA 140/16, 343/20, ZPRO?

Ein geschlossener Tarif ist für externe Neukunden nicht zugänglich; bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in den Tarif wechseln. Das Versichertenkollektiv wird nicht mehr aufgefüllt und altert kontinuierlich, was die Risikogemeinschaft belastet. Diese Entwicklung führt typischerweise zu Beitragssteigerungen, die über dem Branchendurchschnitt liegen.

Geschlossene Tarife werden von den Versicherern häufig nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat tiefgehendes Fachwissen über solche Bestandstarife und kann beurteilen, welche Alternativen zur Optimierung der Versicherungssituation verfügbar sind.

Tarifwechsel: Chancen und Voraussetzungen im AXA-Bestand

Der §204 VVG ermöglicht Ihnen als bestehendem AXA-Versicherten den Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ohne die Versicherung zu wechseln. Hierbei können Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden, und Gesundheitsfragen werden oft nicht erneut gestellt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die Chancen eines Tarifwechsels für Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen die wirtschaftlichen Vorteile auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Empfehlungen, die zu Ihrer Situation passen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 140/16, 343/20, ZPRO: Was tun?

Der Tarif ist wegen seiner Struktur (Alte Welt, geschlossen) mit Beitragserhöhungen konfrontiert, die sich aus der Überalterung der Risikogemeinschaft, medizinischen Kostensteigerungen und sinkenden Kapitalerträgen zusammensetzen. Während neuere Tarife von AXA eine aktivere Neukunden-Rekrutierung und ausgewogenere Altersstrukturen bieten, sehen sich Bestandsversicherte im 140/16-Tarif tendenziell erhöhten Prämienanpassungen gegenüber.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ermöglicht häufig, die Beitragslast zu senken und gleichzeitig ähnliche oder sogar bessere Leistungen zu erhalten. Einen detaillierten Überblick über die Beitragshistorie und -prognosen der AXA bietet der Beitragserhöhungs-Chart, auf dem Sie historische Trends nachvollziehen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Alternativen Ihre Prämie reduzieren können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 343/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall erstattet, danach 80%. Sehhilfen (Brillengläser bis 825 Euro, Kontaktlinsen bis 935 Euro) sowie alternative Heilmethoden sind eingeschlossen. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung und psychotherapeutische Versorgung. Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (mit jährlichem Prophylaxeprogramm steigerbar auf bis 100%). Kieferorthopädie bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr wird zu 60% erstattet. Die jährlichen Zahnleistungen sind auf 1.278 Euro im 1. Versicherungsjahr gestaffelt bis 6.391 Euro im 5. Jahr begrenzt.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, er steht für Neukunden nicht mehr zur Verfügung. Die Risikogemeinschaft nimmt nur noch aus natürlichen Gründen ab und altert kontinuierlich. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die fortlaufende Überalterung des Kollektivs führt typischerweise zu Beitragssteigerungen, die über dem Branchenschnitt liegen, weshalb ein Wechsel zu einem neueren Tarif für viele Versicherte sinnvoll sein kann.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro. Dieser ist relativ hoch und wird pro Versicherungsjahr erhoben, unabhängig von ambulanter oder stationärer Leistung. Damit gehört dieser Tarif zum mittleren bis höheren Segment der Selbstbehaltsregelungen. Der Selbstbehalt gilt auch für Vorsorgeleistungen und reduziert damit die gesamte Erstattung.
Ja, Sie können als bestehender AXA-Versicherter einen Tarifwechsel innerhalb der AXA gemäß §204 VVG vornehmen. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfallen erneute Gesundheitsfragen. Die Chancen auf einen günstigeren Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen sind gut. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen verfügbar sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Weil dieser Tarif ein geschlossener Bestandstarif aus der Alten Welt ist und vor allem wegen der daraus resultierenden Beitragssteigerungen, prüfen viele Versicherte einen Wechsel. Neu strukturierte oder offene AXA-Tarife können ähnliche Leistungen zu niedrigeren Beiträgen bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet persönlich, ob und in welchem Umfang ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, und erstellt eine individuelle Handlungsempfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert