AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 344/20, 540/12 AW im Detail

Der AXA 140/16, 344/20, 540/12 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der private Krankenversicherung mit GOÄ-Höchstsätzen und moderater Selbstbeteiligung kombiniert. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 Euro jährlich pro Versicherungsfall bietet dieser Tarif gute Leistungen bei kontrollierten Eigenanteilen. Die ambulante medizinische Versorgung erfolgt bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, für Zahnersatz liegt die Erstattung bei 60 Prozent ohne Jahresbegrenzung, und Zahnbehandlung sowie Kieferorthopädie sind ebenfalls abgedeckt.

Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt ist die Risikogemeinschaft schrumpfend und Beitragserhöhungen sind überproportional, da das Versichertenkollektiv altert und ausscheidende Versicherte nicht durch neue Versicherte ersetzt werden. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch von ihrem Wechselrecht nach §204 VVG profitieren und in einen optimierten Tarif wechseln, in vielen Fällen mit reduzierten Prämien und ohne Leistungsverschlechterung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Optimierungsmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 140/16, 344/20, 540/12 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, da der Tarif geschlossen ist. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA selbst in diesen Tarif wechseln, sofern sie nicht bereits Mitglied sind, oder aus ihm in einen offenen Tarif wechseln - beides ist durch die Wechselrechte nach §204 VVG des Versicherungsvertragsgesetzes möglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifes führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was Versicherte zum Handeln bewegt.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser sind oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder in öffentlichen Tarifübersichten verfügbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch solcher Bestandstarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll ist und welche Alternativen bei der AXA zur Verfügung stehen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen bei der AXA

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist ein Recht, das Bestandsversicherten der gleichen Krankenversicherung offensteht - ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist nicht möglich. Bei einem solchen Wechsel werden in vielen Fällen die Altersrückstellungen mitgenommen, was Ihre Alterungserträge schützt. Jedoch ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Tarife der AXA zu Ihrem Profil passen und ob ein Wechsel finanzielle Einsparungen bringt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine personalisierte Einschätzung.

Beitragserhöhungen im AXA 140/16: Ursachen und Lösungsweg

Der AXA 140/16, 344/20, 540/12 AW ist ein Tarif aus der Alten Welt mit schrumpfender Risikogemeinschaft, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Das Versichertenkollektiv altert kontinuierlich, und ausscheidende Versicherte werden nicht durch neue Mitglieder ersetzt. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und sinkende Kapitalerträge aus Alterungsrückstellungen, die alle zusammen die Prämien unter Druck setzen.

Für viele Versicherte ist ein Tarifwechsel zu einem moderneren, offenen Tarif der AXA der geeignete Weg, um Beiträge zu senken und gleichzeitig Leistungen zu bewahren oder sogar zu verbessern. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung der Prämien zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkret, wie viel Sie durch einen optimierten Tarif einsparen können - Jetzt anmelden für eine sofortige Tarifprüfung.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 344/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, zahnärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ. Zahnbehandlung wird zu 60 Prozent erstattet, Zahnersatz (einschließlich Implantate) ebenfalls zu 60 Prozent ohne Jahresbegrenzung. Kieferorthopädie ist mit 60 Prozent abgedeckt. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall erstattet, danach mit 80 Prozent. Sehhilfen sind bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser versichert, Alternative Medizin wird bis zum Schulmedizin-Betrag erstattet.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft wird immer kleiner, während das Durchschnittsalter kontinuierlich steigt. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Allerdings haben Bestandsversicherte der AXA ein Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, um in einen offeneren oder moderneren Tarif zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr und pro Versicherungsfall. Dies ist ein moderates Niveau, das die meisten Versicherten nur bei ernsthaften Erkrankungen oder bei mehreren Behandlungen im Jahr überschreiten. Der Selbstbehalt gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen und auch für Vorsorgeleistungen.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA haben Sie das Recht, in einen anderen Tarif der AXA zu wechseln - dies ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen lassen sich dabei die Altersrückstellungen mitnehmen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, ob und wie viel Sie sparen können.
Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Wechsel lohnt sich häufig dann, wenn Sie mit den überproportionalen Beitragserhöhungen des geschlossenen Tarifes kämpfen und nicht bereit sind, weitere Anstiege zu akzeptieren. Auch Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und Ihre gewünschten Leistungen spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann in einer Analyse prüfen, welche modernen Tarife der AXA zu Ihrem Profil passen und ob der Wechsel tatsächlich zu einer Ersparnis führt - oft ohne Leistungsverschlechterung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert