AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 344/20, 544/20 AW im Profil

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem Tarif 140/16, 344/20, 544/20 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der Alten Welt mit Leistungen auf höchstem Kostensatz-Niveau an. Das Tarif-Konstrukt kombiniert ambulante Regelleistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationäre Belegarzt-Versorgung auf gleichem Niveau und eine vollständige Zahnbehandlung plus 50% Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 EUR pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmern im Krankenhaus ist dieser Tarif für Versicherte konzipiert, die eine breit gedeckte Medizin-Leistung zu moderaten Eigenanteilen suchen.

Bei einem geschlossenen Tarif können interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA eine Option darstellen, falls eine niedrigere Beitragslast angestrebt wird. Geschlossene Tarife dieser Generation werden zunehmend von schrumpfender Risikogemeinschaft und steigenden Kostentrends belastet, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Ein Wechsel zu moderneren, offenen Tarifen derselben Gesellschaft ermöglicht häufig eine Beitragsstabilisierung und kann dabei ähnliche oder sogar bessere Leistungen bewahren - sofern eine erneuerte Gesundheitsprüfung akzeptiert wird und Altersrückstellungen mitwandern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, ob für Ihren AXA PKV-Tarif ein günstiger Wechsel realistisch ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm evaluiert die Optionen für Ihre Situation persönlich.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 344/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Zugang, Risikogemeinschaft und Beitragsdynamik

Der AXA-Tarif 140/16, 344/20, 544/20 ist seit längerem für Neukunden nicht mehr verfügbar. Bestehende Versicherte aus der AXA können ihn jedoch im Rahmen eines §204 VVG-Tarifwechsels weiterhin annehmen - sofern sie innerhalb der gleichen Gesellschaft bleiben. Diese Restriktion bedeutet, dass sich die Versichertenbasis kontinuierlich verengt, besonders wenn Kunden in neuere Tarife migrieren oder kündigen.

Die Folge: Die verbleibende Risikogemeinschaft altert und wird kleiner. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beobachtet bei solchen älteren, geschlossenen Tarifen systematisch höhere Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen mit aktivem Neuzugang. Allerdings kann dieser Tarif auch für Bestandsversicherte, die ihn bereits heute nutzen, durch interne Optimierung weiterhin Wert bieten - wenn bessere Alternativen innerhalb der AXA fehlen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Wechsel-Möglichkeiten und Rahmenbedingungen

Versicherte in diesem AXA-Tarif haben das Recht, zu anderen Tarifen der gleichen Versicherung zu wechseln, ohne die Gesellschaft zu verlassen. Das Prinzip des §204 VVG garantiert, dass Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden können und in der Regel kein vollständiges neues Anamneseverfahren erforderlich ist. Allerdings hängen Umfang einer Gesundheitsprüfung und die volle Übernahme der Altersrückstellungen vom konkreten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet alle verfügbaren Wechseloptionen für Ihre individuelle Konstellation und ermittelt, wo Sparpotenzial liegt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Alternativen konkret auf: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung und Wechsel-Strategie im alten AXA-Tarif

Dieser Bisex-Tarif der Alten Welt trägt zwei strukturelle Kostentreiber: Zum einen die schrumpfende, überalterte Risikogemeinschaft des geschlossenen Status, die Defizite nicht mehr durch Neuzugänge ausgleichen kann. Zum anderen die historischen Höchstkosten-Sätze (3,5-fach GOÄ, keine Deckelung bei Zahnersatz), die Prämien bei Kostensteigerungen in der ambulanten und zahnärztlichen Versorgung unmittelbar erhöhen. Beitragssprünge sind daher bei diesem Tarif überdurchschnittlich häufig.

Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann diese Lasten senken. In vielen Fällen sind Beitragsersparnis und ähnliche oder sogar bessere Leistungen erreichbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkrete Ziele und erstellt einen Tarifvergleich, der auch die Langzeitrentabilität berücksichtigt. Nutzen Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung des AXA-Portfolios zu analysieren. Anschließend führt Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zum optimalen Wechsel: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 344/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Arbeiten, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 100% bis 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%, bezahlt. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser oder bis 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet. Stationär erfolgt Versorgung über Regel- und Belegarzt ohne Chefarzt auf gleichen Sätzen. Zahnbehandlung ist zu 100%, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90% gedeckt - ohne Jahresgrenzen.
Dieser Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das heißt: Neue externe Kunden können ihn nicht abschließen. Bestandsversicherte der AXA können ihn jedoch innerhalb der Gesellschaft per §204 VVG-Wechsel weiterhin annehmen. Die schrumpfende Versichertenbasis führt statistisch zu stärker steigenden Beiträgen als bei offenen Tarifen, da kein Neuzugang die Altersstruktur ausbalanciert.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 2.200 EUR pro Versicherungsjahr und Versicherungsfall. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Diese Höhe positioniert den Tarif im mittleren bis gehobenen SB-Segment und setzt einen stabilen eigenständigen Beitrag des Versicherten voraus - gegenüber noch höheren SB-Klassen aber mit reduziertem Prämienrisiko.
Ja, durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bleiben Sie bei der AXA, können aber zu anderen, oft günstigeren Tarifen wechseln. Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen übernommen. Ob allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen vollständig mitwandern, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Klarheit. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und von verfügbaren Alternativen ab. Der geschlossene Status und die hohen GOÄ-Höchstsätze machen diesen Tarif anfällig für Beitragssprünge - besonders im fortgeschrittenen Alter. Oft existieren innerhalb der AXA modernere Tarife mit besserer Beitragsstabilität, die ähnliche Leistungen zu niedrigeren Prämien bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob und um wie viel sich ein Wechsel rechnet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert