AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/16, 344/20, VITAL-Z AW

Der AXA 140/16, 344/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der ambulant bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ erstattet und stationär Regel- sowie Belegarztleistungen abdeckt. Der Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR pro Versicherungsjahr. In der Zahnversorgung erstattet dieser Tarif Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 75 Prozent (bzw. 85 Prozent bei regelmäßiger Prophylaxe), und Kieferorthopädie bis 100 Prozent für Unter-18-Jährige. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen vollständig und danach zu 80 Prozent finanziert; Naturheilverfahren sind bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten enthalten.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann für Bestandsversicherte häufig eine Gelegenheit darstellen, Prämiensteigerungen zu senken und gegebenenfalls bessere Leistungen zu sichern. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, wächst der Druck auf die Prämienentwicklung. Für viele Versicherte könnte ein Wechsel zu einem modernen, noch offenen Tarif die Prämienbelastung reduzieren, während Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen gezielt auf, welche Optionen im AXA PKV-Tarif für Ihre Situation infrage kommen und wie Sie von einem intelligenten Tarifwechsel profitieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/16, 344/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser AXA-Tarif geschlossen?

Der AXA 140/16, 344/20, VITAL-Z AW ist nicht mehr für Neuanträge zugänglich, befördert aber weiterhin den Dialog mit Bestandskundinnen und -kunden der AXA. Wer bereits in einem anderen AXA-Tarif versichert ist, kann innerhalb des Unternehmens unter Nutzung von §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu einer überproportionalen Lastenverschiebung auf verbleibende Versicherte führt - ein klassisches Szenario älterer Tarifkohorten der Alten Welt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch solche Alt-Tarife und deren Potenzial für interne Optimierungen. Geschlossene Tarife sind oft nicht mehr öffentlich sichtbar; mit unserer Expertise können wir dennoch analysieren, ob ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif sinnvoller ist - oder ob der 140/16 trotz des Alters für Ihre persönliche Situation die beste Wahl bleibt.

Tarifwechsel-Chancen im AXA 140/16

Versicherte in diesem Tarif können von einem internen Wechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA profitieren. Häufig ist ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und die Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden. Der hohe Selbstbehalt von 2.200 EUR und die begrenzte Zahnersatz-Deckung (ohne Heil- und Kostenplan nur 50 Prozent Erstattung) sind oft Ansatzpunkte, um durch einen Wechsel zu besseren Konditionen zu gelangen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie die verfügbaren Alternativen und stellt sicher, dass jeder Wechsel zu Ihrem Vorteil ausfällt. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beraten und Jetzt anmelden für eine zielgerichtete Bewertung Ihrer Optionen.

Beitragserhöhung im Alte-Welt-Tarif: Was ist zu tun?

Tarife wie der AXA 140/16, 344/20, VITAL-Z aus der Alten Welt sehen sich oft deutlich ausgeprägten Beitragserhöhungen ausgesetzt. Die schrumpfende, überalterte Risikogemeinschaft führt dazu, dass Kostensteigerungen auf immer weniger Schultern verteilt werden - ein strukturelles Problem geschlossener, bestandsbegrenzter Kohorten. Der hohe Selbstbehalt von 2.200 EUR hilft zwar bei der Risikoverteilung, mindert aber die aktuellen Kostensteigerungen nur begrenzt.

Ein Tarifwechsel bietet oft den klarsten Ausweg: Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif bei derselben AXA können häufig die Prämienbelastung senken, da größere und jüngere Risikogemeinschaften stabiler kalkulieren. In vielen Fällen erhalten Sie dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen. Einen Überblick über die Beitragshistorie und die Prognose finden Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart, das die langfristige Entwicklung dieser Tarife transparent macht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparpotentiale und den Weg zum optimalen Tarif - Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm unterstützen.

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 344/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) oder 935 EUR (Kontaktlinsen) erstattet, alle zwei Jahre oder bei Sehstärkenänderung. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach zu 80 Prozent abgedeckt. Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 75 Prozent (mit Heil- und Kostenplan), Kieferorthopädie unter 18 Jahren zu 100 Prozent. Stationär erfolgt Erstattung nach Regelleistungen und Belegarztgebühren nach GOÄ-Höchstsätzen.
Der AXA 140/16, 344/20, VITAL-Z ist ein geschlossener Tarif. Er nimmt keine neuen Kundinnen und Kunden auf, besteht aber weiterhin aus einer stabilen Bestandsgruppe. Da die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst und die Versicherten altern, steigt der Druck auf die Beitragsentwicklung überdurchschnittlich. Bestandsversicherte der AXA können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif hinein- oder herauswechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 EUR pro Versicherungsjahr und zählt zu den höheren in der PKV-Landschaft. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Ein hoher Selbstbehalt reduziert zwar die Monatsprämie erheblich, bedeutet aber auch, dass Sie im Fall von Behandlungskosten selbst bis zu 2.200 EUR tragen. Für Versicherte mit wenigen Arztbesuchen kann dieses Modell wirtschaftlich sinnvoll sein; für Vielnutzer ist ein niedrigerer Selbstbehalt oft rentabler.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Ein Wechsel zu einem modernen, offenen Tarif kann häufig die Prämie senken und oft gleichwertige oder bessere Leistungen bieten. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Aussage kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Optionen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem bisherigen Leistungsbedarf ab. Der 2.200-EUR-Selbstbehalt und die jährlichen Beitragserhöhungen der geschlossenen Kohorte machen einen Wechsel für viele Versicherte attraktiv, insbesondere wenn Sie in einen offenen Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, welche Alternativen bei der AXA für Sie infrage kommen und ob ein Wechsel Ihre Prämie senkt oder Ihre Leistungen verbessert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert