AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.200 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/16, 344/20, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/16, 344/20, Z 100/ZS 60 AW der AXA Krankenversicherung AG ist ein Bestandstarif der Alten Welt, der sich durch hochwertige ambulante und zahnärztliche Leistungen auszeichnet. Die GOÄ-Erstattung ambulant und bei Belegärzten erfolgt bis zum 3,5-fachen Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Der Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, und die ersten 511,29 Euro jährlich bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen werden vollständig übernommen. Mit einem Selbstbehalt von 2.200 Euro jährlich und stationärer Versorgung im Mehrbettzimmer positioniert sich dieser Tarif für erfahrene Versicherte mit hohem Leistungsanspruch.

Als geschlossener Tarif steht der AXA 140/16 nicht mehr für externe Neukunden offen; das schrumpfende Versichertenkollektiv führt mittelfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Allerdings können bestehende Versicherte des gleichen Versicherers häufig durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in jüngere Tarife wechseln und damit ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen. In vielen Fällen sind bessere Leistungen bei gleichem oder sogar niedrigerem Beitrag möglich, wobei Gesundheitsfragen erneut erforderlich sein können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob ein Wechsel für den AXA PKV-Tarif in Ihrem Fall sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihr Profil und nennt konkrete Alternativen.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.200 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Ein geschlossener Tarif und seine Bedeutung für Bestandsversicherte

Der AXA 140/16 ist seit Jahren nicht mehr für Neukunden zugänglich, kann aber von bestehenden AXA-Versicherten im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels weiterhin als Zieltarif angestrebt werden. Das Problem: Die fehlende Zufuhr von Jungversicherten führt dazu, dass die Risikogemeinschaft altert und die medizinischen Kosten überproportional wachsen. Besonders Alte-Welt-Tarife wie dieser erfahren dadurch jährlich deutlich spürbare Beitragserhöhungen.

Obwohl der Tarif offiziell nicht mehr beworben wird, haben wir als PKV-Spezialist umfassenden Zugriff auf geschlossene Tarife und können beurteilen, wie dieser Tarif in der aktuellen Marktentwicklung positioniert ist. Der Wechsel innerhalb der AXA bedeutet, dass Sie bei Erfolg Ihre aufgebauten Altersrückstellungen mitnehmen und von der Erfahrung jahrelanger Prämienbeiträge profitieren.

Tarifwechsel im AXA 140/16: Wechseloptionen und Hürden

Ein Wechsel aus diesem geschlossenen Tarif zu einem neueren oder besseren AXA-Tarif ist im Regelfall möglich, wird aber individuell geprüft. Während die Altersrückstellungen in vielen Fällen in den neuen Tarif übernommen werden, kann es bei unterschiedlichen Leistungsniveaus zu Fragen kommen: Sind alte Leistungen auch im neuen Tarif enthalten, oder müssen Sie mit Leistungslücken rechnen? Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm vergleicht die verfügbaren Wechseloptionen und prüft, wie Ihre Beitragssituation und Leistung im neuen Tarif aussehen würde. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen konkrete Optionen an die Hand. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 140/16: Wie der geschlossene Tarif unter Druck gerät

Der AXA 140/16 gehört zu einem der ältesten AXA-Tarife und leidet unter der typischen Dynamik geschlossener Produkte: Der durchschnittliche Versicherte wird sukzessive älter, chronische Erkrankungen häufen sich, und die medizinischen Leistungsausgaben steigen überproportional. Gleichzeitig sinken die Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen. Diese Konstellation führt regelmäßig zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt der offenen Tarife liegen.

Der häufigste Ausweg ist ein innergesellschaftlicher Tarifwechsel in einen jüngeren, noch offenen oder weniger stark belasteten AXA-Tarif. Dabei können Sie in vielen Fällen ähnliche oder bessere Leistungen beibehalten und Ihre Altersrückstellungen zu großen Teilen erhalten. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen, wie sich die Beiträge in der AXA entwickelt haben. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen beraten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermittelt, welcher neue Tarif zu Ihnen passt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/16, 344/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif übernimmt ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen und bis 2,5-fach für technische Leistungen. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden erstattet; die ersten 511,29 Euro jährlich zu 100 Prozent, danach zu 60 Prozent. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent pro Versicherungsfall erstattet, danach zu 80 Prozent. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser oder bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen alle zwei Jahre bezahlt. Alternative Heilverfahren, Impfungen (Kulanzleistung), Hörhilfen und orthopädische Hilfsmittel sind enthalten. Der Selbstbehalt liegt bei 2.200 Euro jährlich.
Der AXA 140/16 ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass er nicht mehr für neue Kunden von außen verkauft wird. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in den Tarif wechseln. Weil die Risikogemeinschaft schrumpft und die Versicherten älter werden, erlebt der Tarif überproportional steigende Beitragsentwicklungen. Ein Wechsel in einen neueren, offenen AXA-Tarif ist oft eine attraktive Alternative für Bestandsversicherte.
Der Selbstbehalt beträgt 2.200 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt ambulant, stationär und zahnärztlich und muss von Ihnen selbst getragen werden, bevor die AXA Leistungen erstattet. Mit 2.200 Euro handelt es sich um einen mittleren bis hohen Selbstbehalt, der die Krankenversicherungsprämie reduziert. Taucht er auf, wirkt er sich aber bei jeder Arzt-Episode aus.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie im Regelfall unter Nutzung des §204 VVG innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und oft sind bessere oder gleichwertige Leistungen bei einem niedrigeren Beitrag möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Die Rentabilität hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer bisherigen Zahlgeschichte und dem verfügbaren Zieltarif ab. Viele Versicherte, die lange im 140/16 versichert waren und mittlerweile älter sind, finden in weniger stark belasteten AXA-Tarifen durchaus günstigere Konditionen. Manche müssen jedoch eine neue Gesundheitsprüfung absolvieren oder akzeptieren leichte Leistungsabstriche. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert in Ihrer individuellen Situation, ob und welche Tarifwechsel sinnvoll sind und kalkuliert die zu erwartenden Ersparnisse konkret durch.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert