AXA 140/16, 344/20, ZPRO AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 140/16, 344/20, ZPRO AW im Profil
Der AXA 140/16, 344/20, ZPRO ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit einer besonderen Kombination aus hohem Selbstbehalt und Premium-Leistungen in der Zahnversorgung. Die ambulanten Leistungen erstattet dieser Tarif bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), wobei Belegarztleistungen im stationären Bereich identisch abgedeckt sind. Der Zahntarif ZPRO erbringt 100% für Zahnbehandlung und Inlays/Onlays, 60% für Zahnersatz und Kieferorthopädie mit progressivem Anstieg auf bis zu 100% durch jährliche Prophylaxeprogramme.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestände dieses geschlossenen Tarifs besonders attraktiv sein, da die Risikogemeinschaft bei Altwelt-Tarifen tendenziell schrumpft und Beitragssteigerungen überdurchschnittlich ausfallen. In vielen Fällen lassen sich durch den Wechsel in aktuellere offene Tarife mit besserer Kollektivdynamik die Prämien senken, häufig ohne wesentliche Leistungseinbußen. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen ganz oder teilweise übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Ihren AXA PKV-Tarif konkret, welche besseren Alternativen verfügbar sind.
Basismerkmale
140/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
140/16: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/16: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
140/16: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
140/16: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
140/16: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
344/20: Regel- und Belegarztleistungen.
344/20: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



