AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 140/18, 341/20, 544/20 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG kombiniert ambulante Höchstsätze (bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen) mit vollständiger Einzelzimmer-Versorgung und Chefarztbehandlung im stationären Bereich. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 EUR jährlich, 100% Zahnbehandlung und 50% Zahnersatz sowie bis 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall gehört dieser Tarif zur älteren Welt und zeichnet sich durch umfassende, aber nicht extreme Prämiensegmentierung aus. Die Sehhilfen-Erstattung mit bis 825 EUR für Mehrstärkengläser und eine breite Hilfsmittelabdeckung runden das Profil ab.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für Bestandsversicherte dieser Gesellschaft oft Perspektiven, ihre Prämien zu optimieren. Da dieser Tarif bereits geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, können gezielte Wechsel in andere AXA-Tarife häufig zu günstigeren Konditionen bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen führen. Eine Gesundheitsprüfung ist dabei in vielen Fällen nicht erforderlich, und bestehende Altersrückstellungen werden in der Regel mitgenommen.

Mit der kostenlosen PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm erhalten Sie eine klare Einschätzung, ob ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Alternativen innerhalb der Gesellschaft verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der AXA 140/18, 341/20, 544/20 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, das heißt, die AXA nimmt für diesen Tarif keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte derselben Gesellschaft können jedoch weiterhin über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Mit der Zeit sinkt die Versichertengemeinschaft, was den Druck auf die Beitragsentwicklung erhöht - gerade bei älteren Tarifen wie diesem ist eine kontinuierliche Beitragsanpassung typisch.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA nicht mehr aktiv am Markt kommuniziert, bleiben aber für Bestandsversicherte zugänglich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt solche Tarife im Detail und kann beurteilen, ob für Sie ein Wechsel innerhalb der AXA Sinn macht - unabhängig davon, wie präsent der Tarif noch in der öffentlichen Kommunikation ist.

Tarifwechsel im AXA 140/18, 341/20, 544/20 AW: Ihre Chancen

Wenn Sie bereits bei der AXA versichert sind, steht Ihnen der interne Tarifwechsel nach §204 VVG offen. Das bedeutet: Sie wechseln innerhalb der Gesellschaft in einen anderen, oft günstigeren Tarif, ohne die AXA selbst zu verlassen. In vielen Fällen werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen vollständig mitgenommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm, welche AXA-Tarife zu Ihrem Profil und Budget passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie viel Sie durch einen optimierten Tarifwechsel sparen können. Jetzt anmelden und erfahren Sie Ihre persönlichen Wechselmöglichkeiten.

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 341/20, 544/20 AW - Auswege finden

Als geschlossener Tarif aus der älteren Welt ist der AXA 140/18, 341/20, 544/20 AW verstärkt anfällig für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft wirkt sich ungünstig auf die Risikokalkulation aus, und medizinische Kostensteigerungen verschärfen die Situation weiter. Viele Versicherte berichten von deutlichen Prämiensteigerungen, die den Tarif zunehmend unrentabel machen.

Genau hier eröffnet sich das Potenzial eines §204 VVG-Tarifwechsels zu einem jüngeren, offenen AXA-Tarif mit besserer Kostenentwicklung und häufig sogar attraktiveren Leistungen. Zwar können Sie nicht garantieren, dass eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oder alle Altersrückstellungen übertragen werden, doch in vielen Fällen zeigen sich deutliche Einsparungen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite dokumentiert die Entwicklung und gibt einen Überblick über die Dynamik. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unterstützen: Jetzt anmelden und erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 341/20, 544/20 AW

Der Tarif bietet ambulante Versorgung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär erhalten Sie ein Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, ebenfalls mit Höchstsätzen, im Einzelfall auch darüber hinaus. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90% ohne jährliche Begrenzung. Psychotherapie: 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser), Naturheilverfahren und Impfungen nach STIKO sind ebenfalls mitversichert. Der Selbstbehalt liegt bei 1.100 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, die AXA nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA noch über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in den Tarif wechseln oder ihn verlassen und zu anderen AXA-Tarifen wechseln. Geschlossene Tarife aus der älteren Welt wie dieser erleben tendenziell stärkere Beitragssteigerungen, da die Versichertengemeinschaft kontinuierlich schrumpft und die Risikokalkulation dadurch unter Druck gerät.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Damit positioniert sich der Tarif im mittleren bis oberen SB-Segment - nicht völlig kostenfrei wie sehr prämienoptimierte Tarife, aber auch nicht exorbitant. Der Selbstbehalt reduziert die Jahresprämie, belastet Sie aber bei Inanspruchnahme mit einem relevanten Eigenanteil, bevor die Versicherung leistet.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen und in einen anderen, günstigeren AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen vollständig übertragen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen es gibt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und inwiefern bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, muss verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte ja - besonders, wenn Sie mit den steigenden Prämien eines geschlossenen Bestandstarifs kämpfen. Der Wechsel zu einem jüngeren, offenen AXA-Tarif bietet oft erhebliche Ersparnisse bei vergleichbaren oder besseren Leistungen. Aber entscheidend ist Ihre persönliche Situation: Ihr Alter, Gesundheitszustand, aktuelle Leistungsanforderungen und die konkrete Verfügbarkeit günstigerer Alternativen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Konstellation und zeigt Ihnen auf, ob und wie viel ein Wechsel Ihnen ersparen kann.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert