AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 341/20, VITAL-Z AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 140/18, 341/20, VITAL-Z AW eine Altwelt-Versicherung mit hochwertigem Leistungsprofil: bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ambulant und stationär, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, 75% Zahnersatz (in günstigen Fällen 85%), und umfangreiche Leistungen wie Psychotherapie (100% für 30 Sitzungen), Sehhilfen bis 825 EUR sowie Naturheilverfahren. Der Selbstbehalt liegt bei 1.100 EUR jährlich.

Der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG ist eine Option für bestehende Versicherte derselben Versicherungsgesellschaft, die eine Beitragsoptimierung anstreben. Bei geschlossenen älteren Tarifen wie diesem fallen jedoch oft Altersrückstellungen an und die Risikogemeinschaft schrumpft, was Beitragssteigerungen beschleunigen kann. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu neueren Tarifen Prämien senken, ohne dass dabei wesentliche Leistungen aufgegeben werden müssen - doch auch hier hängt das Ergebnis vom Einzelfall ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt gezielt auf, ob dieser Tarif noch optimal zu Ihrer Situation passt oder ein Wechsel lohnend ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 341/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossenes Versichertenmodell: Was bedeutet das für die AXA-Tarife?

Der Tarif ist geschlossen, was heißt, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft daher kontinuierlich, während die verbleibenden Versicherten in ein höheres Alter nachrücken - ein Mechanismus, der die Beitragsdynamik verschärft. Für Bestandsversicherte der AXA bleibt jedoch die Tür offen: Ein interner Wechsel zu anderen AXA-Tarifen nach § 204 VVG ist ohne Krankheitsprüfung oft möglich.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern häufig aus dem aktiven Marketing genommen und zirkulieren unter Bestandskunden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick auch über solche Alt-Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel zu besseren, noch offenen Tarifen derselben Versicherung für Sie sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Spielraum und Voraussetzungen

Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 204 VVG) ermöglicht es Ihnen, innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif zu wechseln. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich - doch beide Punkte hängen vom Einzelfall ab. Eine zuverlässige Auskunft können Sie nur nach Prüfung durch einen Experten erhalten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche AXA-Alternativen verfügbar und kostenoptimal sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine transparente Übersicht: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif: Handlungsspielraum

Geschlossene Tarife wie der AXA 140/18, 341/20, VITAL-Z AW sind strukturell anfällig für Beitragssteigerungen. Der Grund: Die Versichertengruppe altert, ohne dass Neukunden mit günstiger Risikoprognose hinzukommen, und die Kapitalerträge sinken. Eine Beitragserhöhung ist in diesem Szenario nicht überraschend - sie ist fast unvermeidlich.

Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist Ihre direkte Handlungsoption. Mit einem neueren, offenen AXA-Tarif profitieren Sie von einer ausgewogeneren Altersstruktur und tendenziell moderater steigenden Beiträgen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Entwicklung nachzuvollziehen. Lassen Sie sich danach von unserem PKV-Sachverständigen zeigen, welche Optimierungen konkret für Sie infrage kommen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen einen maßgeschneiderten Vergleich, Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 341/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser oder Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet. Psychotherapie deckt 100% der Kosten für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Stationär ist Chefarztbehandlung im Einbettzimmer enthalten. Die Zahnbehandlung wird zu 100% bezahlt, Zahnersatz zu 75% (85% bei regelmäßiger Prophylaxe). Naturheilverfahren sind bis zur Schulmedizin-Höhe inbegriffen.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen externen Kunden mehr aufnimmt. Die Risikogemeinschaft schrumpft daher über die Zeit, und die Altersstruktur verschiebt sich ungünstig, was Beitragssteigerungen verstärkt. Für Sie als Bestandsversicherten der AXA eröffnet sich aber durch den internen Tarifwechsel (§ 204 VVG) eine Ausweichroute: Sie können zu aktuelleren, noch offenen AXA-Tarifen mit besseren Prognosen wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR. Dieser wird pro Versicherungsjahr fällig und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, zahnmedizinisch). Ein Selbstbehalt dieser Höhe positioniert den Tarif im oberen Segment und signalisiert Versicherten, dass Eigenverantwortung erwartet wird - im Gegenzug erhalten Sie umfangreiche Kaskoversicherung mit Höchstsätzen und Premiumräume.
Ja, der Tarifwechsel innerhalb der AXA nach § 204 VVG ist grundsätzlich möglich. Häufig werden dabei Altersrückstellungen übernommen und es ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich - aber diese Aussagen gelten nicht für jeden Fall. Die genaue Antwort, ob Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden und ob eine Gesundheitsprüfung entfällt, kann nur unser PKV-Sachverständiger nach individueller Prüfung geben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optimierungswege auf. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, wie lange Sie bereits versichert sind und wie sehr die Beitragssteigerungen Sie belasten, spielen eine Rolle. Geschlossene Altwelt-Tarife mit hohem Selbstbehalt sind für junge, gesunde Versicherte heute oft teurer als neuere Tarife mit besserer Altersstruktur. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer Daten konkret durchrechnen, ob ein interner Wechsel sparen würde und welche AXA-Alternativen zu Ihrem Profil passen - und dann macht die Entscheidung Sinn.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert