AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/16, 541/18 AW im Profil

Der AXA 140/18, 342/16, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Versicherte mit hohen ärztlichen Honorarfreigaben ausstattet. Mit Erstattungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen stationär und ambulant, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und 72% Zahnersatz erweist sich dieser Tarif als Premium-Profil. Das Zweibettzimmer im Krankenhaus, die Erstattung von 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% und umfassende Sehhilfenleistungen mit bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser unterstreichen die breite Leistungsabdeckung. Der Selbstbehalt von 1.100 EUR pro Versicherungsjahr prägt die Risikostruktur erheblich.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der AXA attraktiv sein, insbesondere wenn aktuell höhere Beitragssteigerungen wahrgenommen werden. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, sehen sich Versicherte oft mit kumulativen Kostensteigerungen konfrontiert. Häufig bieten neuere Tarife derselben Gesellschaft gleichwertige oder bessere Leistungsprofile bei moderateren Prämien. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, ohne dass eine erneute umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein Wechsel zu einem optimierten Tarif im AXA PKV-Tarif-Portfolio lohnt und welche Einsparungen realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 140/18, 342/16, 541/18 AW nimmt keine Neukunden mehr auf; er steht nur bestehenden Kunden der AXA zur Verfügung. Für diese Bestandsversicherten besteht jedoch das wichtige Recht des internen Tarifwechsels nach §204 VVG: Sie können in andere AXA-Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Ein geschlossener Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu stärkeren Beitragssteigerungen, da sich die Kostenlasten auf weniger Schultern verteilen und die Altersstruktur kontinuierlich älter wird.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern nicht aktiv beworben und sind oft schwer auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Branchenkenntnisse zu solchen Bestandstarifen und kann gezielt Wechseloptionen innerhalb der AXA aufzeigen, die oft zu niedrigeren Prämien führen, während gleichwertiger oder sogar besserer Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Tarifwechsel im AXA 140/18, 342/16, 541/18 AW: Ihre Rechte

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist innerhalb desselben Versicherers jederzeit möglich, ohne dass Sie die AXA verlassen müssen. Das Gesetz (§204 VVG) schützt Sie dabei: In vielen Fällen können Ihre bisherigen Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuellen Leistungen und zeigt auf, welche AXA-Tarife Einsparungen bei gleichem oder besserem Leistungsumfang ermöglichen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif: Optionen für Versicherte

Geschlossene Tarife wie der AXA 140/18, 342/16, 541/18 AW geraten mit zunehmendem Alter der Risikogemeinschaft in Kostendruck. Die Versichertengruppe schrumpft, während die Gruppe gleichzeitig älter und somit kostspieliger wird; medizinische Kostensteigerungen verstärken diesen Effekt zusätzlich. Wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben, ist dies ein Symptom dieser demografischen Dynamik und kein Zeichen einer individuellen Risikoverschlechterung.

Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offenen AXA-Tarif kann Ihre Prämie senken und Sie in eine stabilere Risikogemeinschaft überführen. Viele Versicherte reduzieren ihre Prämie durch einen gezielten Wechsel erheblich, oft ohne Leistungsverzicht. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung bei der AXA nachzuvollziehen. Nutzen Sie diese Gelegenheit: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, wie viel Sparpotenzial in Ihrer Situation steckt - Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/16, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung mit denselben Sätzen; Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Psychotherapie wird ambulant mit 30 Sitzungen zu 100% erstattet, danach 80%. Sehhilfen werden umfassend ersetzt: bis 200 EUR für Einstärkengläser, bis 825 EUR für Mehrstärkengläser. Zahnbehandlung kostet Sie 10%, Zahnersatz 28% und Kieferorthopädie 19% Eigenanteil. Keine Summenbegrenzung bei Zahnersatz. Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet für Bestandsversicherte der AXA jedoch eine bedeutende Chance: Sie können jederzeit intern zu anderen AXA-Tarifen wechseln. Der geschlossene Status führt tendenziell zu stärkeren Beitragssteigerungen, weil die Risikogemeinschaft schrumpft und altert. Das macht einen Wechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif oft wirtschaftlich interessant.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr und ist damit ein höherer Kostenrahmen. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung. Der hohe Selbstbehalt ist typisch für Premium-Tarife mit exzellenten Erstattungssätzen wie diesem; er ermöglicht günstigere Beiträge. Bei einem Tarifwechsel können Sie in einen Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt wechseln und so Ihre realen Kosten senken.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist jederzeit nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen vollständig übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche Einsparungen für Sie realistisch sind und welche alternativen Tarife infrage kommen.
Ein Wechsel lohnt sich in vielen Fällen erheblich, insbesondere bei Beitragserhöhungen. Entscheidend sind Ihr Alter, Ihre Gesundheit und ob Sie bereit sind, den hohen Selbstbehalt von 1.100 EUR zu senken. Jüngere Tarife oder solche mit niedrigerem Selbstbehalt können deutlich niedrigere Prämien bei ähnlichem Leistungsumfang bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, bei welchen Alternativen Sie tatsächlich sparen und ob Leistungsverzichte notwendig sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert