AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/16, VITAL-Z AW im Profil

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem 140/18, 342/16, VITAL-Z AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt, der Privatpatienten mit erweiterten Leistungen überzeugt. Das Konzept besticht durch großzügige ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen), Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, volle Psychotherapie-Erstattung für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, umfangreiche Sehhilfen bis 825 EUR pro Paar Mehrstärkengläser und 75 Prozent Zahnersatz-Erstattung. Die jährliche Selbstbeteiligung von 1.100 EUR ist typisch für dieses Leistungsniveau.

Der AXA 140/18, 342/16, VITAL-Z AW ist seit längerer Zeit für Neukunden nicht mehr zugänglich; bestehende Versicherte dieses Tarifs gehören zu einem schrumpfenden Versichertenkollektiv, das sich auf Beitragsstabilität auswirken kann. Gleichzeitig bietet dieser Tarif Bestandsversicherten einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG an: Ein Wechsel zu einem aktuellen AXA-Tarif mit moderaterer Prämiensteigerung ist in vielen Fällen mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verbunden und kann erhebliche monatliche Einsparungen bedeuten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie, wie dieser Tarif im Kontext Ihres Alters und Ihrer Gesundheit positioniert ist und welche Chancen ein interner Tarifwechsel bei der AXA eröffnet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm findet die optimale Lösung für Ihren AXA PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 342/16, VITAL-Z AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA für Bestandsversicherte?

Der AXA 140/18, 342/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass der Tarif für externe Interessenten nicht mehr verfügbar ist. Versicherte, die bereits in diesem Tarif angemeldet sind, profitieren allerdings von einem wichtigen Recht: dem internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Der Vorteil liegt auf der Hand - das schrumpfende Versichertenkollektiv belastet die Beiträge; ein Wechsel zu einem offenen oder aktiver beworbenen AXA-Tarif kann Stabilität zurückbringen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen Überblick aller AXA-Tarife - offen und geschlossen - und kann exakt beurteilen, welche Alternative zu Ihrem Profil passt. Geschlossene Tarife sind kein Nachteil, wenn die richtige Optimierungsstrategie greift.

Tarifwechsel bei der AXA: Optionen für bessere Prämien im 140/18, 342/16, VITAL-Z AW

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist für Sie jederzeit möglich. Das Gesetz (§204 VVG) gestattet einen internen Tarifwechsel ohne Jobwechsel oder Versichererwechsel. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - allerdings hängt dies von den konkreten Tarifkonditionen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation beim 140/18, 342/16, VITAL-Z AW und zeigt auf, wie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkret bares Geld in Ihre Tasche bringt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt all das auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen 140/18, 342/16, VITAL-Z AW - der §204 VVG Ausweg

Geschlossene Tarife wie der AXA 140/18, 342/16, VITAL-Z AW sind strukturell anfällig für Beitragserhöhungen: Das Versichertenkollektiv schrumpft über die Jahre, Versicherte versterben oder wechseln, was die kalkulatorische Last für die verbleibenden Mitglieder wachsen lässt. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen, die jeden Tarif treffen. Bei diesem geschlossenen Tarif ist die Problematik oft ausgeprägter.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel zu einem neueren AXA-Tarif kann diesen Teufelskreis durchbrechen. Häufig sind vergleichbare oder bessere Leistungen zum deutlich geringeren Preis verfügbar. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie der Trend beim 140/18, 342/16, VITAL-Z AW im Vergleich zu Marktstandards verläuft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche AXA-Tarife zu weniger Prämie führen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/16, VITAL-Z AW

Dieser Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer ebenfalls bis zum 3,5-fachen Satz (Chefarzt bis zum 5-fachen). Die Psychotherapie ist mit 100 Prozent bis 30 Sitzungen pro Fall gedeckt, danach 80 Prozent. Bei Sehhilfen erhalten Sie bis zu 110 EUR für Gestelle und bei höherer Fehlsichtigkeit bis 825 EUR für Mehrstärkengläser. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent bezahlt, Zahnersatz zu 75 Prozent - mit einer maximalen Erstattung von 5.000 EUR im fünften Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen - das heißt, neue externe Versicherte können nicht mehr aufgenommen werden. Für bestehende Versicherte dieses Tarifs bedeutet das eine schrumpfende Risikogemeinschaft, da weniger neue (und junge) Mitglieder hinzukommen. Das wirkt sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung aus. Gleichzeitig haben Sie als Bestandsversicherter ein Recht auf einen internen Tarifwechsel bei der AXA (§204 VVG), um zu einem aktuelleren Tarif zu wechseln.
Die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 1.100 EUR und fällt pro Versicherungsjahr an. Sie gilt ambulant wie stationär sowie für Zahnleistungen und Vorsorgeleistungen. Mit 1.100 EUR positioniert sich dieser Tarif im mittleren bis gehobenen Selbstbehalt-Segment - ein Merkmal, das bei älteren Premiumplänen wie diesem typisch ist.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist möglich. Nach §204 VVG können Sie zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich - das hängt aber vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft dies konkret. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt davon ab: Wie alt sind Sie heute? Wie lange sind Sie bereits versichert (Stichwort Altersrückstellungen)? Welche medizinischen Besonderheiten gibt es? Bei jüngeren Versicherten ist ein Wechsel oft attraktiv, weil die Alterungsrückstellungen noch nicht zu hoch sind. Bei älteren Versicherten kann der Wert der Altersrückstellungen überwiegen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet diese Faktoren ganzheitlich und zeigt Ihnen, ob ein konkreter Tarifwechsel Ihre Situation wirklich verbessert.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 140/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.100 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 140/18, 342/16, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.100 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 140/18, 342/18, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.100 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert