AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/16, ZPRO AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 140/18, 342/16 und ZPRO der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die ein durchdachtes Leistungspaket mit Höchstsatz-Erstattung suchen. Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Privatarztbehandlung mit Zugang zu Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz in medizinisch begründeten Fällen, ein Zweibettzimmer sowie umfangreiche Zahnleistungen ab. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro jährlich, psychotherapeutischen Leistungen bis 30 Sitzungen je Versicherungsfall sowie Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser kombiniert dieser Tarif Komfort mit einer höheren Eigenbeteiligung.

Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen kann. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA eröffnet Bestandsversicherten jedoch häufig die Möglichkeit, zu besseren Konditionen zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen vollständig oder anteilig mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren AXA PKV-Tarif ein Wechsel zu besseren Leistungen und niedrigeren Prämien sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser Tarif geschlossen - und was bedeutet das?

Der AXA 140/18, 342/16, ZPRO AW ist ein geschlossener Tarif, d.h., die Versicherung nimmt über diesen Tarif keine Neukunden mehr auf. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) noch immer in diesen oder andere Tarife der AXA wechseln. Die schwindende Risikogemeinschaft führt zu deutlichen Beitragserhöhungen, da weniger junge, gesunde Versicherte den Altbestand querfinanzieren.

Ältere und geschlossene Tarife werden von der Versicherung oft aus der aktiven Bewerbung genommen und sind in öffentlichen Tarifvergleichen schwer auffindbar. Genau hier zeigt sich unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm und dessen Expertise: Er hat einen detaillierten Überblick über geschlossene Tarife wie diesen und kann gezielt beraten, ob ein Wechsel zu einem kostengünstigeren Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen möglich ist.

Tarifwechsel im AXA-System: Ihre Chancen nach §204 VVG

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Versicherten, innerhalb des gleichen Versicherers (in diesem Fall der AXA) die Risikogruppe und damit den Tarif zu wechseln. Die Übernahme bestehender Altersrückstellungen erfolgt in vielen Fällen vollständig, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Doch die genauen Bedingungen hängen stark vom Einzelfall, der Zieldauer des neuen Tarifs und den AXA-internen Regelungen ab: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, ob ein rentabler Wechsel möglich ist und welche AXA-Tarife zu Ihrer Situation passen. Jetzt anmelden, um die Analyse zu erhalten.

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 342/16, ZPRO: Handlungsoptionen

Der schwindende Bestand in diesem geschlossenen Tarif führt dazu, dass die Risikogemeinschaft älter wird und die medizinischen Kosten stärker auf weniger Versicherte verteilt werden. Das setzt die Prämien unter Druck. Bestandsversicherte in diesem Tarif sehen sich oft deutlich höheren Beitragserhöhungen ausgesetzt als Versicherte in offenen oder neueren Tarifgenerationen.

Ein Tarifwechsel zu einem kostengünstigeren AXA-Tarif ist einer der wichtigsten Wege, um die steigende finanzielle Belastung zu bewältigen. Häufig sind neue Tarife mit gleichen oder besseren Leistungen verfügbar, ohne dass Ihr Schutz sinkt. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingpage an, um die Entwicklung einzuordnen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchführen: Jetzt anmelden, um konkrete Wechseloptionen zu erhalten.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/16, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Psychotherapie mit 100% bis 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%, sowie Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser mit Anspruch alle zwei Jahre. Stationär werden Privatarztleistungen und Chefarztbehandlungen bis zum 5-fachen Satz abgedeckt, Psychotherapie wird stationär erstattet. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (steigerbar auf bis 100% mit jährlichem Prophylaxeprogramm), mit einer Jahresobergrenze von zunächst 1.278,23 Euro, die sich über fünf Jahre auf 6.391,15 Euro erhöht. Kieferorthopädie wird mit 60% bis zum 18. Geburtstag gedeckt, ebenfalls mit Steigerungsoption.
Der Tarif ist geschlossen, d.h., die AXA nimmt über ihn keine neuen Kunden auf. Für bestehende AXA-Versicherte ist ein interner Tarifwechsel im Rahmen des §204 VVG aber weiterhin möglich. Geschlossene Tarife wie dieser leiden unter schrumpfenden Risikogemeinschaften und oft überproportionalen Beitragserhöhungen. Die sinkende Zahl jüngerer Versicherter führt zu einer höheren Kostenumlage auf den verbleibenden Bestand. Das macht eine Wechselprüfung besonders empfehlenswert.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär und Zahnbehandlung). Dies ist ein verhältnismäßig hoher Selbstbehalt, der die Jahresprämie senkt, aber bedeutet, dass Sie die ersten 1.100 Euro an medizinischen Kosten selbst tragen. Dieser Betrag wird häufig bei älteren oder geschlossenen Tarifen gesehen, um die Grundprämie attraktiv zu halten.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dies eröffnet die Möglichkeit, zu einem günstigeren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen mitgenommen, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen für Sie konkret sinnvoll sind.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihr aktuelles Alter, Ihr Gesundheitszustand, wie lange Sie im Tarif versichert sind (relevant für Altersrückstellungen), und natürlich die verfügbaren Alternativtarife bei der AXA. Der 1.100-Euro-Selbstbehalt ist relativ hoch, und als geschlossener Tarif mit schrumpfendem Bestand werden Beitragserhöhungen häufig deutlicher ausfallen. Viele Versicherte in dieser Situation finden günstigere AXA-Tarife mit vergleichbarer oder besserer Ausstattung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt konkrete Optionen auf - kostenlos.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert