AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/18, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 342/18, 540/12 AW ist ein Tarif der alten Welt und steht für Neukunden nicht mehr zur Verfügung. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro pro Versicherungsjahr und GOÄ-Erstattungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) kombiniert dieser Tarif eine moderate Kostenbelastung mit breiten Leistungen. Die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 60 Prozent ohne Jahresobergrenze, und die Kieferorthopädie ist ebenfalls zu 60 Prozent versichert.

Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist dieser Tarif typischerweise höheren Beitragssteigerungen ausgesetzt als offene Neuentwicklungen. Dennoch eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA Möglichkeiten, in einen stabileren oder kostengünstigeren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen übernehmen und bessere oder gleichwertige Leistungen bei niedrigeren Beitragszahlungen realisieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ermöglicht es Ihnen, die Chancen eines Tarifwechsels im Kontext des AXA PKV-Tarifs zu prüfen und konkrete Optimierungsvarianten zu identifizieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA 140/18, 342/18, 540/12 AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft, was zu höheren Beitragszuschlägen führt, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Bestehende Versicherte dieses Tarifs haben jedoch das Recht, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA in einen anderen, möglicherweise offeneren Tarif zu wechseln.

Geschlossene Altversicherungen wie dieser AXA-Tarif werden oft nicht mehr aktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat jedoch umfassende Datenbestände und Kenntnisse über solche Tarife und kann gezielt empfehlen, ob und zu welchem anderen AXA-Tarif ein Wechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA 140/18, 342/18, 540/12 AW: Welche Möglichkeiten gibt es?

Ein Wechsel in einen anderen AXA-Tarif ist über das §204-VVG-Recht (interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer) jederzeit möglich. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen angerechnet. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig erforderlich, kann aber unter bestimmten Bedingungen entfallen oder eingeschränkt werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die aktuell verfügbaren AXA-Tarife auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt und zeigt auf, welche Wechseloptionen realistische Beitragssenkungen bei gleichbleibender oder verbesserter Deckung bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei: Jetzt anmelden und lassen Sie sich die Chancen aufzeigen.

Beitragserhöhungen im AXA 140/18, 342/18, 540/12 AW: Alternativen erkunden

Der geschlossene Charakter dieses Tarifs führt zu einer alternden Versichertengruppe, was Beitragserhöhungen über die normalen Kostensteigerungen hinaus fördert. Medizinische Teuerungen und sinkende Kapitalerträge verschärfen diesen Trend zusätzlich. Viele Bestandsversicherte sehen sich regelmäßig mit spürbaren Prämienaufschlägen konfrontiert, was einen Blick auf Wechseloptionen lohnenswert macht.

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA bietet einen konstruktiven Weg, der Kostenlast zu begegnen. Mit einer differenzierten Selbstbehalt-Strategie und der Fokussierung auf wirklich benötigte Leistungen lässt sich in vielen Fällen eine kostengünstigere Deckung ohne Leistungseinbußen erreichen. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung dieser Tarifklasse nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/18, 540/12 AW

Dieser Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ, technische bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden bis 825 Euro (bei Mehrstärkengläsern bis +/-6 Dioptrien) erstattet, Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent pro Versicherungsfall. Stationär gelten dieselben GOÄ-Sätze mit Privatarztbehandlung. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 60 Prozent ohne Obergrenze erstattet. Alternative Methoden sind bis zur Schulmedizin-Kostenäquivalenz enthalten.
Dies ist ein geschlossener Tarif. Neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu über dem Durchschnitt liegenden Beitragssteigerungen führt. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln, um von stabileren Beitragstrends zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Diese moderate Höhe kombiniert eine bewusste Kostenbelastung des Versicherten mit attraktiven GOÄ-Erstattungssätzen (Höchstsätze) und breitem Leistungsspektrum. Der Selbstbehalt gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch und wird auf die Gesamtkostenerstattung angerechnet. Mit dieser Ausstattung positioniert sich der Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist über das §204-VVG-Recht jederzeit möglich. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel angerechnet, und häufig lassen sich kostengünstigere Tarife mit gleichbleibenden oder besseren Leistungen finden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie bei der Identifikation geeigneter Alternativen. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Prioritäten ab. Der geschlossene Status und die demografische Alterung des Versichertenbestands führen zu regelmäßigen Beitragserhöhungen. Für viele Versicherte bietet ein Wechsel die Gelegenheit, Beiträge zu senken, ohne Leistungen aufzugeben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, welche AXA-Tarife zu Ihrem Profil und Budget passen und ob ein Wechsel in Ihrem Fall wirtschaftlich und gesundheitlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert