AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/18, 541/20 AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 140/18, 342/18, 541/20 AW eine umfangreiche Versicherungslösung für ihre bestehenden Versicherten, die auf Bestandskollektiven basiert. Der Tarif zeichnet sich durch Erstattungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ aus: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische und bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen. Im stationären Bereich sichert eine Privatarztbehandlung eine hochwertige medizinische Versorgung, während die Zahnversicherung mit 100% Zahnarztbehandlung und 80% Zahnersatz punktet. Ein Selbstbehalt von 1.100 Euro pro Versicherungsjahr rundet das Profil ab.

Als geschlossener Tarif hat sich die Risikogemeinschaft des AXA 140/18, 342/18, 541/20 AW bereits stabilisiert; Neuzugänge sind nicht mehr möglich. Für Bestandsversicherte der AXA eröffnet sich gleichwohl eine bedeutende Perspektive: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif kann in vielen Fällen Beiträge senken, ohne dass die gesammelten Altersrückstellungen verloren gehen. Häufig bleibt eine Gesundheitsprüfung aus oder fällt deutlich kürzer aus als bei einer Neuversicherung. Die geschlossene Struktur bedeutet auch, dass Ihr Versicherer diese Premium-Features mit fokussierter Stabilität managt - ein Vorteil gegenüber offenen Massentarifen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm identifiziert für Ihren AXA PKV-Tarif konkrete Wechselmöglichkeiten, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 342/18, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was bedeutet das für AXA-Versicherte?

Der AXA 140/18, 342/18, 541/20 AW ist ein geschlossener Tarif, der keine Neukunden von außen mehr aufnimmt. Das schränkt die externe Marktdynamik ein, stabilisiert aber gleichzeitig die Beiträge für die verbleibende Risikogemeinschaft - solange die Gesundheitsausgaben im Plan bleiben. Für AXA-Versicherte ist entscheidend: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist weiterhin möglich, selbst wenn der Tarif nach außen hin geschlossen ist. Das bedeutet, Sie bleiben als Bestandskunde der AXA versichert und können jederzeit zu einer besseren oder günstigeren Variante wechseln, ohne die AXA zu verlassen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv beworben und sind in öffentlichen Vergleichen schwer auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick über alle AXA-Tarife - auch über geschlossene und veraltete - und kann Ihnen dabei helfen, ein Upgrade mit stabileren Beiträgen zu finden, das zu Ihrem Profil passt.

Tarifwechsel im 140/18, 342/18, 541/20 AW: Rechte und Realisierung

Der Schlüssel liegt im internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Sie wechseln innerhalb der AXA zu einem anderen, häufig günstigeren Tarif - nicht zu einer fremden Versicherung. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig oder fällt deutlich kürzer aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und findet realistische Wechselziele mit besseren oder niedrigeren Beitragssätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen genau, welche Alternativen bei der AXA auf Sie warten. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 140/18, 342/18, 541/20 AW - Ausweg durch Tarifwechsel

Ältere, geschlossene Tarife wie der AXA 140/18, 342/18, 541/20 AW erleben oft überproportionale Beitragserhöhungen, weil die Risikogemeinschaft schrumpft, das Durchschnittsalter steigt und medizinische Leistungen teurer werden. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro sind Sie zwar schon mit einer höheren Eigenbeteiligung konfrontiert, doch auch das bietet keinen Schutz vor Kostensteigerungen. Die Prämien dieser älteren Jahrgänge tragen mitunter die Lasten von Jahrzehnten mit sich.

Ein Wechsel zu einem moderneren, noch offenen oder besser aufgestellten AXA-Tarif kann häufig eine deutlich günstigere Prämie bedeuten - ohne dass Sie Leistungen aufgeben müssen. In vielen Fällen bieten aktuellere Tarife sogar bessere Konditionen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung zu dokumentieren und Verhandlungsargumente zu sammeln. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren Experten durchführen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/18, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie wird bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100% übernommen, danach 80%. Sehhilfen sind abgedeckt mit bis zu 650 EUR für Mehrstärkengläser (bei bis ±6 Dioptrien) und bis zu 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen (ab ±6 Dioptrien). Im stationären Bereich zahlt die Versicherung Privatarztbehandlung. Zahnärztliche Leistungen werden zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90% erstattet - ohne jährliche Obergrenze.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine Neukunden von außen auf. Das bedeutet, seine Risikogemeinschaft schrumpft und altert, was tendenziell zu höheren Beitragserhöhungen führt. Für bereits versicherte AXA-Kunden ist die Geschlossenheit jedoch kein Hindernis: Sie können nach §204 VVG jederzeit innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Dadurch bleibt die Möglichkeit bestehen, den steigenden Beiträgen durch einen gezielten Tarifwechsel auszuweichen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Höhe positioniert den Tarif im oberen Segment der Selbstbeteiligungen; Versicherte tragen damit eine spürbare finanzielle Last bei medizinischen Behandlungen. Der hohe Selbstbehalt wird typischerweise mit Rabatten bei der Grundprämie kompensiert, sodass die Gesamtbelastung insgesamt kalkulierbar bleibt. Die Eigenbeteiligung gilt für ambulante und zahnärztliche Behandlungen gleichermaßen.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG. Sie wechseln innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif, nicht zu einem anderen Versicherer. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie fällt deutlich kürzer aus. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie viel der Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom individuellen Wechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Möglichkeiten auf. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Bei einem Selbstbehalt von 1.100 Euro und geschlossener Risikogemeinschaft ist ein Wechsel häufig sinnvoll - besonders, wenn Ihre Beiträge gestiegen sind oder Sie niedrigere Zuzahlungen anstreben. Allerdings kommt es auf Ihr Alter, Ihren aktuellen Gesundheitszustand und darauf an, welche Alternativtarife die AXA bereitstellt. Jüngere, gesunde Versicherte profitieren oft stärker als ältere. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in der kostenlosen Tarifanalyse, ob und in welchem Ausmaß ein Wechsel Ihre finanzielle Belastung senkt und ob Sie von besseren Leistungen profitieren können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert