AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 140/18, 342/18, VITAL-Z AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 342/18, VITAL-Z AW gehört zur Alten Welt und bietet eine solide Ausstattung für Versicherte, die Wert auf maximale ambulante GOÄ-Sätze und gute Zahnersatzversorgung legen. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 Euro jährlich kombiniert dieser Tarif Höchstsätze für ärztliche Leistungen (3,5-fach), Sehhilfen bis 825 Euro, Psychotherapie mit 30 Vollerstattungssitzungen und Zahnersatz zu 75 Prozent. Die Doppelzimmerklinik mit Privatarztbehandlung vervollständigt das Profil für stationäre Versorgung.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt wird dieser seit Jahren nicht mehr für Neukunden aufgelegt, was die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die resultierende Beitragsbelastung erklärt. Bestandsversicherte können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach § 204 VVG auf modernere, häufig günstigere Tarife desselben Versicherers wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen. Solche Wechsel bieten oft Spielraum für Beitragsentlastung und Leistungsoptimierung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart individuelle Wechselmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif-Portfolio und hilft, Spielraum zur Beitragssenkung zu heben.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 342/18, VITAL-Z AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für AXA-Versicherte bedeutet

Der Tarif ist seit langem nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, gehört aber noch zum AXA-Portfolio für Bestandsversicherte. Das führt dazu, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich kleiner wird und die durchschnittliche Versichertengemeinschaft überaltert. Solche Prozesse treiben die Beiträge nach oben, da medizinische Kostensteigerungen auf weniger Schultern verteilt werden. Wer in diesem Tarif versichert ist, sollte daher aktiv prüfen, ob ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb von AXA Deckungslücken schließt oder Beiträge senkt.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von AXA oft nicht aktiv kommuniziert, sondern nur Bestandskunden angeboten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Alt-Tarife und kann gezielt prüfen, ob ein modernerer Tarif mit besserer Altersstruktur und damit stabilerer Beitragsentwicklung für Sie infrage kommt, ohne dabei Ihre erworbenen Altersrückstellungen zu riskieren.

Tarifwechsel im AXA-Portfolio: Ihre Möglichkeiten nach § 204 VVG

Als AXA-Versicherter können Sie intern in andere AXA-Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Ein solcher Tarifwechsel ist eine Chance, von veralteten Strukturen zu profitieren und bei gleichbleibender oder verbesserter medizinischer Versorgung Beiträge zu senken. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen zu einem hohen Anteil übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen konkret übernommen werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Tarifoptionen innerhalb von AXA verfügbar sind und wie Sie von besseren Konditionen profitieren können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm macht Ihre persönliche Situation transparent und zeigt auf, wie ein Wechsel konkret für Sie aussehen kann. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Bewertung Ihrer Optionen.

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 342/18, VITAL-Z AW: Was tun?

Dieser Tarif der Alten Welt trägt ein besonderes Beitragsrisiko: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die Überalterung des Kollektivs führen dazu, dass Beitragserhöhungen überdurchschnittlich ausfallen. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen, die auch bei soliden Leistungsmerkmalen (3,5-fach GOÄ, 75 % Zahnersatz) zu Prämiensprüngen führen.

Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG ist oft die Lösung: Modernere AXA-Tarife mit besserer Altersstruktur und vollerem Versichertenbestand entwickeln sich häufig moderater. Ein Wechsel kann Sie von der Beitragsbelastung des alten Kollektivs befreien. Schauen Sie sich unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um zu sehen, wie sich dieser Tarif in der AXA-Familie eingefügt hat, und prüfen Sie gezielt, welche Alternativen bei ähnlichem oder besserem Leistungsumfang verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von Herrn Ferdinand Halm bietet Ihnen eine persönliche Orientierung: Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie Sie wieder Beitragskontrolle gewinnen.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/18, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ-Satz, Laborleistungen bis 1,3-fach und technische Leistungen bis 2,5-fach. Hinzu kommen Sehhilfen bis 825 Euro (für Mehrstärkengläser ab ±6 Dioptrien), 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100 Prozent pro Versicherungsfall, danach 80 Prozent, Naturheilverfahren nach schulmedizinischem Maßstab und zertifizierte Impfungen. Bei Zahnersatz erstattet der VITAL-Z-Tarif 75 Prozent (bei Prophylaxe drei Jahre: 85 Prozent), Zahnbehandlung 100 Prozent, Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 100 Prozent, danach 75 Prozent.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bisex-Tarif. Das bedeutet, dass neue, externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden, aber Bestandsversicherte von AXA weiterhin versichert bleiben und innerhalb der AXA-Tarifwelt nach § 204 VVG wechseln können. Geschlossene Tarife der Alten Welt leiden unter schrumpfenden Versichertenbeständen, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt, da medizinische Kostensteigerungen auf ein kleineres und älteres Kollektiv verteilt werden.
Der Selbstbehalt (Jahres-Franchise) beträgt 1.100 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Selbstbehalt bedeutet, dass Sie private Leistungen bis zu dieser Summe selbst tragen, bevor die Versicherung eintritt. Nach Erreichen der 1.100-Euro-Grenze werden Leistungen nach Tarifleistung (minus der vereinbarten Prozentsätze) erstattet. Der Selbstbehalt gilt auch für Vorsorgeleistungen, soweit diese erstattet werden.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter innerhalb des Unternehmens zu einem anderen Tarif wechseln. Dies ist ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG, der oft mit Beitragseinsparungen und erhaltenen oder verbesserten Leistungen verbunden ist. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen für Sie verfügbar sind. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Alten-Welt-Tarif lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn die Beitragserhöhungen über den allgemeinen Kostensteigerungen liegen. Ihr Alter, Ihre Gesundheit und die verfügbaren Alternativtarife bestimmen das konkrete Einsparpotenzial und die Leistungsoptimierung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation umfassend und zeigt auf, ob und wann ein Wechsel für Sie wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll ist.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 140/18, 342/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.100 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 140/18, 342/18, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.100 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 140/18, 342/20, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.100 € · 72% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert