AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW - Steckbrief

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW gehört zur alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte der AXA, die Leistungen auf Höchstsatzniveau kombiniert mit moderater Kostenbeteiligung suchen. Mit einem Selbstbehalt von 1.100 EUR pro Versicherungsjahr, ambulanten Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ und stationärer Privatarztbehandlung bietet dieser Tarif eine solide Absicherung für Fachärzte und spezialisierte Behandlungen.

Da dieser Tarif seit längerem nicht für Neukundengewinnung bewirtschaftet wird, unterliegt sein Kollektiv einer natürlichen Schrumpfung und damit Beitragserhöhungen, die in geschlossenen Tarifen typischerweise über dem Branchendurchschnitt liegen. Gleichzeitig eröffnet sich für bestehende Versicherte der AXA eine Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder optimierten Tarif der gleichen Versicherung kann in vielen Fällen die Prämie senken und tendenziell Leistungen auf vergleichbarem oder höherem Niveau sichern, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob und mit welchen Leistungen ein Wechsel aus diesem AXA PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der AXA 140/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das ist typisch für ältere Tarife in der alten Welt und führt zu einer kontinuierlichen Überalterung des Versichertenkollektivs. Mehr Rentner, weniger junge Beitragszahler - diese Struktur treibt Beitragserhöhungen stärker an als in offenen Tarifen, wo Neuzugänge den Altersschnitt verjüngen. Für bestehende Versicherte der AXA ist aber genau das Stichwort: Sie können trotz Geschlossenheit intern wechseln, denn §204 VVG erlaubt einen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherung, auch wenn der Tarif selbst keine Neukunden mehr akzeptiert.

Ältere und geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv vermarktet oder öffentlich gelistet. Unsere gesamte Expertise liegt darin, solche Alt-Tarife zu überblicken und für jede individuelle Situation eine passgenaue Wechseloption zu identifizieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener Tarife und kann Ihnen eine Optimierungsmöglichkeit aufzeigen, die zu Ihrer Situation passt.

Tarifwechsel innerhalb der AXA - Ihre §204 VVG Optionen

Ein Wechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif bleibt auch bei geschlossenen Tarifen möglich. Dabei können in den meisten Fällen Ihre Altersrückstellungen in den Zieltarif übernommen werden, was einen erheblichen Beitragsvorteil bedeutet. Allerdings kann es je nach Zieltarif und individueller Situation sein, dass eine erneute Gesundheitsprüfung oder eine verkürzte Fragenkatalog-Version durchgeführt wird. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse gezielt, welche AXA-Tarife für Sie infrage kommen und wie ein Wechsel in Ihrem Einzelfall strukturiert werden kann. Jetzt anmelden, um Ihre persönliche Analyse zu erhalten.

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 342/18 - ein Ausweg durch Tarifoptimierung

Der AXA 140/18, 342/18 gehört zu den älteren Tarifen, deren Kollektiv seit Jahren schrumpft. Diese demografische Überalterung ist ein Haupttreiber von Beitragserhöhungen: Mit weniger jungen Versicherten und steigenden Altersanteilen muss die Prämie angepasst werden, um die Leistungen zu finanzieren. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen, die auch diesen Tarif betreffen.

Ein Tarifwechsel zu einem neueren oder aktiveren AXA-Tarif kann hier eine Lösung bieten. Neuere Tarife profitieren oft von besserer Altersstruktur und bewussterem Kostenmanagement, was die Beitragsdynamik bremst. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite, um die Beitragsentwicklung dieses Tarifs mit branchentypischen Trends zu vergleichen und zu verstehen, wie stark diese Entwicklung wirklich ausfällt. Eine individualisierte Wechselprognose erhalten Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie ein optimierter AXA-Tarif Ihre Prämie stabilisieren könnte.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif deckelt ambulante Facharztleistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit Chefarzt-Leistungen bis zu 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden bis 60% erstattet, die ersten 511 EUR pro Versicherungsjahr zu 100%. Sehhilfen sind im Umfang von bis 110 EUR Gestell plus bis zu 570-935 EUR Gläser/Linsen pro 2 Jahre abgedeckt. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100%, danach zu 80% bezahlt. Naturheilverfahren und lebensnotwendige Hilfsmittel gehören zur Versorgung.
Der Tarif ist geschlossen für Neukundenakquisition, das heißt, die AXA akzeptiert hier keine neuen externen Versicherten mehr. Das führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und tendenziell höheren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte intern über §204 VVG in andere Tarife wechseln, was die Chance auf eine Beitragssenkung eröffnet.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen und wird pro Versicherungsfall angerechnet. Damit liegt dieser Tarif im oberen mittleren Selbstbehalt-Segment und reduziert die Prämie durch höhere Eigenverantwortung.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA steht Ihnen ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA offen. Dabei können in den meisten Fällen Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie vollständig die Altersrückstellungen übertragen werden, hängt vom Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft das für Sie.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Wie alt sind Sie, und wie lange liegt der Versicherungsbeginn zurück? Bei älteren Versicherten mit hohen Altersrückstellungen kann ein gut strukturierter Wechsel trotz Gesundheitsfragen attraktiv sein, wenn der Zieltarif niedrigere Prämien bei vergleichbaren Leistungen bietet. Auch das Beitragsniveau des Zieltarifs ist entscheidend - ein offener oder jüngerer AXA-Tarif könnte eine stabilere Beitragsentwicklung bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet diese Konstellation für Sie konkret und zeigt auf, ob und mit welchem wirtschaftlichen Gewinn ein Wechsel sich rechnet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert