AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 140/18, 342/18, ZPRO AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 342/18, ZPRO AW gehört zur Alten Welt und verbindet eine breite Leistungspalette mit moderaten Selbstanteilen. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche Leistungen), die stationäre Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen mit Privatarzt-Versorgung, und die zahnärztliche Versorgung übernimmt der ZPRO-Baustein mit 100% Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Ein Selbstbehalt von 1.100 EUR pro Versicherungsjahr fällt ambulant und stationär an. Sehhilfen, Psychotherapie und Naturheilverfahren sind enthalten, ebenso stationäre psychosomatische Behandlung.

Als geschlossener Tarif ist der AXA 140/18, 342/18, ZPRO AW nicht mehr für Neukunden zugänglich; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG eine Optimierung prüfen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsentwicklungen. Dennoch bietet ein strategischer Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif häufig die Chance, die Altersrückstellungen mitzunehmen und trotz besserer Leistungsausstattung niedrigere Beiträge zu realisieren - vorausgesetzt, die Gesundheitsprüfung wird genehmigt und der Aufbau der Altersrückstellungen erfolgt einvernehmlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, wie Sie Ihren AXA PKV-Tarif optimieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 140/18, 342/18, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für AXA-Versicherte?

Der AXA 140/18, 342/18, ZPRO AW ist geschlossen - neu versicherte Kunden von außerhalb werden nicht mehr aufgenommen. Bestehende Kunden desselben Versicherers können innerhalb einer bestimmten Frist jedoch weiterhin einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu steigenden Durchschnittsaltern und üblicherweise zu einer beschleunigten Beitragsdynamik; hinzu kommt die Altlast aus der rückläufigen Kapitalanlagerendite, die in geschlossenen älteren Tarifen erheblich wirkt.

Obwohl der Tarif nicht mehr aktiv vermarktet wird, verfügt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm über umfangreiche Kenntnisse der Leistungsmerkmale und Kostenentwicklung des AXA 140/18, 342/18, ZPRO AW sowie der verfügbaren internen Tarifwechselangebote. Ein Wechsel kann für Versicherte mit Vorerkrankungen oder stabilem Gesundheitszustand eine attraktive Lösung sein, um Prämien zu senken oder Leistungen zu verbessern.

Tarifwechsel im AXA 140/18, 342/18, ZPRO AW: Was ist möglich?

Die Tarifwechselmöglichkeit besteht ausschließlich bei der gleichen Krankenversicherung AXA; ein Wechsel zu einem anderen Anbieter ist nicht ohne Neuversicherung möglich. Innerhalb der AXA können Sie ein Wechselgesuch nach §204 VVG stellen. Dabei sollten Sie folgende Punkte beachten: Altersrückstellungen, die Sie bereits gebildet haben, werden in vielen Fällen teilweise oder ganz übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von den Unterschieden der Zielleistungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt eine detaillierte Analyse durch, vergleicht verfügbare Zielleistungen und ermittelt den optimalen Pfad für Ihren Tarifwechsel. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete, auf Ihre Situation abgestimmte Handlungsempfehlungen-Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem Experten führen.

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 342/18, ZPRO AW: Handlungsoptionen

Der AXA 140/18, 342/18, ZPRO AW unterliegt, wie alle geschlossenen Tarife mit schrumpfender Risikogemeinschaft, regelmäßigen Beitragsanpassungen nach oben. Das Durchschnittsalter der verbliebenen Versicherten steigt kontinuierlich, wodurch die medizinischen Kosten überproportional anwachsen. Hinzu kommen die niedrigen Renditen am Kapitalmarkt, die die Sicherheitsrückstellungen belasten. Eine Beitragserhöhung ist somit kein einmaliges Ereignis, sondern ein strukturelles Merkmal dieser Tarif-Generation.

Statt Beitragserhöhungen zu akzeptieren, lohnt sich die Prüfung eines internen Tarifwechsels: Ein moderner AXA-Tarif der Neuen Welt bietet häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bei deutlich stabilerer Beitragsentwicklung. Die Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden. Einen anschaulichen Überblick über die historischen und projizierten Beitragserhöhungen bei der AXA finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart - nutzen Sie diesen als Entscheidungshilfe. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkretisiert Ihre Einsparungschancen und zeigt Ihnen die nächsten Schritte: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/18, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), stationäre Behandlung mit Privatarzt bis zu denselben Sätzen, und Zahnbehandlung zu 100%. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR (Mehrstärkengläser unter +/-6 Dioptrien) erstattet, Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Zahnersatz wird zu 60% erstattet (mit Prophylaxe steigerbar auf 100%), mit Jahresobergrenzen zwischen 1.278 und 6.391 EUR über fünf Jahre aufbauend. Naturheilverfahren und Hilfsmittel wie Hörhilfen, Bandagen und orthopädische Stützapparate sind enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und gehört zur Alten Welt. Das bedeutet, dass Neuversicherte von außerhalb nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt; gleichzeitig kann ein kluger Wechsel zu einem jüngeren Tarif erhebliche Einsparungen bringen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.100 EUR pro Versicherungsjahr und gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen. Das ist ein moderater bis gehobener Selbstbehalt, der ambulante Routineuntersuchungen weniger belastet, aber bei chronischen Erkrankungen oder Zahnbehandlung deutlich zu Buche schlägt. Zahnleistungen unterliegen zusätzlich den gestaffelten Jahresobergrenzen.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG möglich. Viele AXA-Versicherte dieser Tarif-Generation wechseln in modernere, offene Tarife mit stabilerer Beitragsdynamik und ähnlichen Leistungen. Ihre bestehenden Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen; ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zielprodukt ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer Höhe der Altersrückstellungen und den verfügbaren AXA-Zielleistungen. Für jüngere Versicherte oder solche mit stabiler Gesundheit lohnt sich die Prüfung eines Wechsels häufig, da sie von deutlich moderateren Beitragssteigerungen profitieren. Auch wenn Sie eine bessere Zahnabdeckung (100% statt 60% Zahnersatz) oder einen niedrigeren Selbstbehalt anstreben, kann ein interner Wechsel sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, bei welchen Tarifkombinationen Sie real sparen oder Ihre Leistungen verbessern können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert