AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.100 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 140/18, 342/20, 540/12 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 140/18, 342/20, 540/12 AW aus der Alten Welt richtet sich an Bestandsversicherte, die Wert auf großzügige GOÄ-Erstattungen bei moderater Kostenbeteiligung legen. Mit Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ambulante und stationäre ärztliche Leistungen, Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer und einem Selbstbehalt von 1.100 Euro pro Jahr positioniert sich dieser Tarif als solider Mittelklasse-Tarif. Die Zahnleistung mit 60 Prozent Erstattung von Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie das umfangreiche Hilfsmittelangebot runden das Profil ab.

Als geschlossener Tarif nimmt die Risikogemeinschaft kontinuierlich ab, und die Beitragsdynamik verschärft sich dadurch über die Jahre. Versicherte in diesem Tarif können dennoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren, indem sie beispielsweise zu neueren Tarifen desselben Versicherers wechseln, die von einer aktiveren Neukundengewinnung und einer besseren Altersstruktur profitieren. In vielen Fällen lassen sich dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen mit deutlich reduzierten Prämien realisieren, und die Altersrückstellungen bleiben häufig ganz oder teilweise erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel Ihre individuelle Situation optimiert und welche Alternativen im AXA PKV-Tarif-Portfolio verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.100 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

140/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

140/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

140/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

140/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

140/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

140/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif wie der AXA 140/18, 342/20, 540/12 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet für Sie als Bestandsversicherter: Die Risikogemeinschaft wird kontinuierlich kleiner, während sich das Durchschnittsalter erhöht. Dies führt langfristig zu höheren Beitragssteigerungen, da sich die medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern verteilen. Allerdings können Versicherte desselben Versicherers gemäß §204 VVG noch intern in solche Tarife wechseln.

Geschlossene Tarife werden von AXA oft nicht aktiv vermarktet und sind in der Öffentlichkeit weniger präsent. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann auch geschlossene Tarife wie diesen beurteilen und Ihnen zeigen, ob ein Wechsel zu offenen Tarifen mit besserer Langzeitperspektive sinnvoll ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen im AXA-Portfolio

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, von besseren Konditionen zu profitieren, ohne den Versicherer zu wechseln. Die Altersrückstellungen werden in der Regel anteilig übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder diese fällt deutlich kürzer aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifposition und zeigt auf, welche Optimierungen möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, wo Sie sparen können und welche Leistungsvorteile ein Wechsel bietet. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 140/18, 342/20, 540/12 AW: Handlungsoptionen

Dieser alte, geschlossene Bisex-Tarif ist strukturell anfällig für Beitragserhöhungen. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.100 Euro und Höchstsatz-Leistungen bietet er solide Sicherheit, aber die schrumpfende Versichertenbasis führt zu demografischem Druck. Medizinische Kostensteigerungen treffen daher eine immer kleinere Gruppe, was die Erhöhungsquoten antreibt. Ein frühzeitiger Tarifwechsel wird tendenziell empfohlen, um in ein Portal mit aktiverer Neukundengewinnung zu gelangen.

Der §204 VVG Tarifwechsel bietet Ihnen einen strukturierten Weg, diese Prämienbelastung zu reduzieren. Häufig entstehen dabei Spielräume für niedrigere Beiträge, ohne dass Sie auf wichtige Leistungen verzichten müssen. Informieren Sie sich über die Beitragstrends in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkrete Wechselszenarien auf.

Häufige Fragen zum AXA 140/18, 342/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, stationär Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ, mit Einzelfallzusagen auch darüber hinaus. Psychotherapie wird ambulant mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent und danach zu 80 Prozent erstattet. Sehhilfen erhalten bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser, Kontaktlinsen bis zu 935 Euro. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 60 Prozent erstattet, ohne Summenbegrenzung. Hilfsmittel wie Hörhilfen und orthopädische Stützapparate sind mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, die AXA nimmt keine neuen Kundinnen und Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte können über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch noch zu anderen AXA-Tarifen wechseln. Die geschlossene Struktur führt zur Schrumpfung des Versichertenkollektivs und damit tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen über die Zeit hinweg. Für Bestandsversicherte bedeutet dies häufig, dass ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif im AXA-Bestand an Attraktivität gewinnt.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.100 Euro. Er gilt pro Versicherungsjahr und bezieht sich auf ambulante, stationäre und Zahnleistungen. Dies ist ein vergleichsweise hoher Selbstbehalt, der typisch für Tarife ist, die Höchstsatz-Leistungen mit moderateren Prämien kombinieren. Der SB reduziert Ihre Kostenbelastung im Vergleich zu niedrigen Selbstbehalten, setzt aber bei routinemäßigen Ausgaben an.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. Dabei können Ihre Altersrückstellungen häufig anteilig mitgenommen werden, und in vielen Fällen entfällt eine erneute, umfassende Gesundheitsprüfung oder diese wird reduziert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optionen für Sie verfügbar sind und wo Einsparungen realisierbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und davon ab, wie lange Sie noch den jetzigen Tarif halten möchten. Dieser alte, geschlossene Tarif wird mittelfristig durch steigende Beitragssätze belastet. Wenn Sie noch 10-20 Jahre vor Renteneintritt haben, lohnt sich eine Prüfung oft sehr, um in einen stabileren Tarif mit besserer Altersperspektive zu wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann im Einzelfall beurteilen, ob ein Wechsel Ihre Gesamtsituation verbessert und welche neuen Tarife der AXA für Sie infrage kommen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert